Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 137747271214  /  Datum: 03.04.2014
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Schieringerstraße
Hausnummer: 18
Postleitzahl: 74321
Stadt-Teilort: Bietigheim

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Ludwigsburg (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8118079001
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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12

Bauphasen

1. Bauphase:
(1536 - 1537)
Errichtung des Hauptbaus on 1536-1537 (d).
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)

2. Bauphase:
(1557 - 1558)
Errichtung des ersten Anbaus 1557-1558 (d).
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Anbau

3. Bauphase:
(1687 - 1688)
Errichtung des zweiten Anbaus 1687-1688 (d).
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Anbau
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Konstruktionsdetail:
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Sprengwerk

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzuntersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Zum Zeitpunkt der Untersuchung war das Gebäude unbewohnt.
Bei dem Anwesen Schieringerstraße 18 handelt es sich um einen langen Rechtecksgrundriss in West-Ost-Richtung. Mit seiner Schmalseite grenzt es im Westen an die Schieringerstraße.
Hier steht giebelständig das Hauptgebäude, dessen Breite identisch mit der Grundstücksbreite ist.
Das Hauptgebäude ist einschließlich Unterstock dreistöckig als unverputzter Fachwerkbau errichtet. Der rückwärtige Hofraum wird über eine hohe, außermittige Durchfahrt erreicht.
An den Hofgiebel des Hauptbaus sind insgesamt zwei Anbauten angesetzt. Sie sind schmaler als das Hauptgebäude und nehmen in ihrer Etagenhöhe keinen Bezug auf den Vorbau. Die Anbauten sind verputzt.
Quer zu diesem langgezogenen Gebäudekomplex steht eine Scheune. Die Einfahrt des zwei-zonigen Wirtschaftsbaus liegt im Süden und nimmt damit Bezug zur Hofeinfahrt. Die Scheune ist im Unterbau stark gestört und baufällig.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Das zweite Obergeschoss des Hauptbaus ist drei-zonig und vier-schiffig gegliedert. Innerhalb der vorderen Zone befand sich nach Norden eine verbohlte Stube mit einer Balken-Bretter-Decke. Die ursprüngliche Hinterladeröffnung für den Kachelofen befindet sich innerhalb der verbohlten Trennwand zur mittigen Zone. Der hier angrenzende Raum ist als Küche anzusprechen. Danach schloss sich im Bereich der rückwärtigen Zone eine Kammer ohne nähere Nutzungsbestimmung an.
Vom rückwärtigen Giebel bis zum Straßengiebel durchzieht das mittige Schiff als schmaler Flur den gesamten Hausgrundriss. Von diesem Flur, in den mittig das Treppenhaus mündet, sind alle Räume zugänglich. Eine Verbindung der einzelnen Zimmer untereinander besteht nicht. An den beiden Giebelenden befindet sich nach Süden orientiert je eine Kammer.
Im ersten Obergeschoss reicht der mittige Flur lediglich über die zwei rückwärtigen Zonen. Innerhalb der vorderen Zone wurde der Flur zugunsten einer breiteren Stube aufgegeben. Die Stube, ehemals ebenfalls verbohlt und mit einer Balken-Bretter-Decke versehen, ist dadurch vom Treppenhaus zugänglich. Der im Süden anschließende Kammerraum war ursprünglich nur von der Stube begehbar, sodass er wohl als Schlafkammer diente.
Am rückwärtigen Giebel ist ein schmaler Zugang zum WC abgetrennt. Dieses hing an der nördlichen Traufe geringfügig über.
Zu bemerken ist, dass die Küche annähernd über zwei Zonen reichte.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Dach (Hauptbau):
Das tragende Gerüst des zweistöckigen Dachwerkes mit zusätzlichem Spitzboden besteht aus liegenden Stühlen in zwei inneren Querachsen und aus stehenden Stühlen an den Giebelseiten.
Im ersten Dachstock sind die liegenden Binder durch die verzapften Streben zwischen den traufseitigen Ständern und der Mittelpfette als Sprengwerk ausgebildet. Innerhalb des zweiten Dachstockes besitzen die liegenden Ständer keine Streben. Hier ist zusätzlich zum Kehlbalken ein Spannriegel vorhanden. Die Sparren sind am Fußpunkt in die Dachbalken gezapft. Am Firstpunkt sind sie miteinander verschlitzt. Die Längsaussteifung erfolgt durch Aussteifungshölzer, die in der Dachschräge verlaufend, zwischen den Stuhlständern und den Pfetten eingebaut sind.
Das Dachwerk kragt am rückwärtigen Giebel stockwerkweise über das Stichgebälk aus. Dies war wohl ursprünglich auch am Straßengiebel der Fall. Der heutige Straßengiebel ist nach dem vorhandenen Fachwerk dem 18. Jh. zuzuordnen.
Im ersten Dachstock befindet sich am rückwärtigen Giebel eine inzwischen geschlossene Ladeluke. Die Ladewinde ist noch an originaler Stelle vorhanden. Als nachträgliche Einbauten sind die Bretterabtrennungen, der Taubenschlag, der Schüttboden sowie die beiden Dachkammern anzusprechen. Schwerwiegende Schäden bestehen im Bereich des Kamins.
Insgesamt ist die vorhandene Dachkonstruktion in ihrer zimmermannstechnischen Ausbildung (Sprengwerk) als absolute Rarität innerhalb der südwestdeutschen Dachlandschaft herauszustellen.

2. Oberstock (Hauptbau):
Die Lage der Querbinder aus dem Dach ist auch im zweiten Obergeschoss beibehalten. Durch die vorhandenen Gerüstständer und Wandscheiben ist eine drei-zonige und vier-schiffige Grundrissgliederung erkennbar. Innerhalb der vorderen Zone befand sich nach Norden hin eine verbohlte Stube mit einer Balken-Bretter-Decke. Die ursprüngliche Hinterladeröffnung für den Kachelofen befindet sich innerhalb der verbohlten Trennwand zur mittigen Zone. Der hier angrenzende Raum ist als Küche anzusprechen. Danach schloss sich im Bereich der rückwärtigen Zone eine Kammer ohne nähere Nutzungsbestimmung an.
Vom rückwärtigen Giebel bis zum Straßengiebel durchzieht das mittige Schiff als schmaler Flur den gesamten Hausgrundriss. Von diesem Flur, in den mittig das Treppenhaus mündet, sind alle Räume zugänglich. Eine Verbindung der einzelnen Zimmer untereinander besteht nicht. An den beiden Giebelenden befindet sich nach Süden orientiert je eine Kammer. Zu bemerken ist, dass bis auf eine Ausnahme (Stube) alle originalen Türöffnungen erhalten sind, während die älteren Fensteröffnungen und Wandfüllungen im Flechtwerk nur noch in begrenztem Umfang vorhanden sind. Die Nordtraufe ist insgesamt und die Bohlenumfassungswände der Stube sind in drei Wänden durch jüngere Veränderungen verschwunden. In welchem Maße der südliche Abschnitt des Straßengiebels noch originale Wandfüllungen und Gerüsthölzer aufweist, ist vorerst nicht eindeutig fassbar.

1. Oberstock (Hauptbau):
Durch die Stellung der tragenden Gerüstständer ist auch im ersten Obergeschoss die vertikale Lastabtragung in den Querachsen beibehalten. Im Vergleich zum zweiten Obergeschoss variiert die Grundrissgliederung in zwei Punkten:
Der mittige Flur reicht lediglich über die zwei rückwärtigen Zonen. Innerhalb der vorderen Zone wurde der Flur zugunsten einer breiteren Stube aufgegeben. Die Stube, ehemals ebenfalls verbohlt und mit einer Balken-Bretter-Decke versehen, ist dadurch vom Treppenhaus zugänglich. Der im Süden anschließende Kammerraum war ursprünglich nur von der Stube begehbar, sodass er wohl als Schlafkammer diente. Am rückwärtigen Giebel ist ein schmaler Zugang zum WC abgetrennt. Dieses hing an der nördlichen Traufe geringfügig über.
Zu bemerken ist, dass die Küche annähernd über zwei Zonen reichte. Eine Trennwand, wie sie im zweiten Obergeschoss erhalten ist, war nicht vorhanden. Auch hier sind, wie im zweiten Obergeschoss, bis auf eine Ausnahme alle originalen Türöffnungen erhalten.
Der größte Substanzverlust ist an der gesamten Nordtraufe und im Bereich der Stube festzustellen.

Unterstock (Hauptbau):
Die vom Dach bis zum ersten Obergeschoss vorhandene Abstimmung der Querbinderlage ist im Unterstock nur noch ansatzweise eingehalten. So ist die rückwärtige Zone um ein Balkenfeld schmäler. Versetzt ist auch die südliche Längswand unter den beiden inneren Längsunterzügen um der vorhandenen Toreinfahrt eine größere Breite zu geben. Dem originalen Bestand ist die Fachwerkwand parallel zur Durchfahrt zuzuordnen, während die in einem Abstand von ca. 1,20m vorhandene Wand nur noch in geringerem Umfang originale Holzteile aufweist. In ihrer ursprünglichen Lage befindet sich noch die zum ersten Obergeschoss ansteigende Blockstufentreppe. Um jüngere Bauteile handelt es sich beim Straßengiebel. Er ist in seiner heutigen Erscheinung das Ergebnis einer massiven Abfangung des ehemals überstehenden ersten Obergeschosses. Dies geschah wohl im Jahre 1746. Weitere Eingriffe erfolgten durch den modernen Ladeneinbau. Ob die südliche Massivwand ebenfalls eine Baumaßnahme des 18. Jh. ist, kann erst nach einer Untersuchung des Deckengebälks entschieden werden.
Hinsichtlich der ursprünglichen Nutzung lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt die Durchfahrt, ein mittiger Treppenflur mit nördlich angrenzenden Lagerräumen, Werkstatt oder Verkaufsraum nennen. Die Begrenzungen der Raumeinheiten sind wohl im Zuge der gedoppelten Querunterzüge anzunehmen.

Keller:
Die vorhandene Kelleranlage ist in mehrere Bauteile zu gliedern. Der älteste Teil befindet sich wohl an der Straßenseite. Er hat ungefähr eine Länge von 4,20m. Ihm schließt sich ein weiterer Keller an. Beide Keller unterscheiden sich in ihrer Breite und in ihrer Gewölbekrümmung.
Der gesamte Keller ist durch einen nach Osten verlaufenden Kellerhals zugänglich, dessen ursprünglicher Eingang weit außerhalb des Hauptgrundrisses lag. Der heutige Stichzugang ist eine nachträgliche Veränderung infolge des zweiten Gebäudeanbaus im Osten.
In Verbindung mit den Befunden am Dach (Ladeluke) lässt sich folgende relative Bauabfolge ableiten: In Zusammenhang mit der Errichtung des Hauptbaus wurde der vorhandene Keller nach Osten verlängert. Obwohl der weit nach Osten reichende Kellerhals in einem bestimmten Widerspruch zu einer Nutzung der Ladeluke steht, muss das gleichzeitige Vorhandensein von Kellerhals und Ladeluke angenommen werden. Dies vor allem dadurch, dass eine größere Überbauung des Kellerhalses durch die vorhandenen Fensteröffnungen im WC-Bereich des 1. Oberstocks nicht anzunehmen ist.
Eine Veränderung des Kellerzuganges war auch nach der Errichtung des ersten Anbaus über dem Kellerhals nicht notwendig, dies erfolgte wohl erst nach der Angliederung des zweiten Anbaus.

Anbauten:
An den rückwärtigen Giebel des Hauptbaus wurde unter Ausnutzung des massiven Kellerhalses ein zweistöckiger Fachwerkbau angebaut. Nach den Untersuchungen war dieser Gebäudeteil nur vom Hauptbau begehbar. Kernstück dieses Anbaus war ein kleiner Saal im ersten Obergeschoss. Er war nicht beheizbar, belichtet wurde er durch einen Erker an der Südtraufe und am Ostgiebel. Im zweiten Obergeschoss war der Bau weit vom Hauptbau abgesetzt, sodass in diesem Zwischenraum der Zugang zu einem traufseitigen WC und die Möglichkeit zu einer Anlage einer Hinterladeröffnung gegeben waren. Erfassbar ist für den Restgrundriss ein Einzelraum, der zusätzlich zu einem Erker in Eckausbildung, durch zwei Giebelfenster belichtet wurde. Erhalten hat sich die ursprüngliche Türöffnung.
An diesen äußerst repräsentativen ersten Anbau wurde ein zweiter Anbau angesetzt. Zu diesem Zeitpunkt verloren die vorgelagerten Räume des ersten Anbaus ihre ursprüngliche Nutzung. Für die neue Stube im ersten Obergeschoss des zweiten Anbaus wurde der ältere Erkerteil am Giebel aufgegeben und als Durchgang genutzt. Seitlich davon wurde zur Erwärmung der Stube eine Hinterladeröffnung eingebaut. Auch im zweiten Obergeschoss wurde der Erkerteil am Giebel entfernt. Hier wurde ein Zugang zu einem unbeheizten Raum angelegt.

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