Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Gebäudekomplex

ID: 167270717918  /  Datum: 08.10.2013
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Amtgasse
Hausnummer: 15/17
Postleitzahl: 73344
Stadt-Teilort: Gruibingen

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Göppingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8117028001
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Wohngebäude (73344 Gruibingen, Hauptstraße 25)
Wohnhaus, Schillerstraße 1 (73344 Gruibingen)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Aus dem Gefüge von Haus Nr. 15 wurden insgesamt 13 Holzproben entnommen. Die Auswertung aller Hölzer ergab als Fällungszeitraum Winter 1612/Frühjahr 1613. Die Erbauung des Gebäudes und der Scheune ist daher spätestens um 1613 (d) anzunehmen.


1. Bauphase:
(1612 - 1613)
Errichtung des Gebäudes (d).
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Bauwerkstyp:
  • Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
    • Wohnstallhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ansicht / Gebäudekomplex in 73344 Gruibingen (12.02.1983 - Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Ansicht / Gebäudekomplex in 73344 Gruibingen (12.02.1983 - Burghard Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Untersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Haus Nr. 15 steht um ca. 5 m zurückversetzt giebelständig zur Amtgasse.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Die bauzeitliche Konstruktion des Gebäudes Amtgasse 15 und 17 weist einen zusammenhängenden Baukörper aus, den man später baulich teilte. Die beiden Hausteile sind einstöckig mit zweistöckigem Dachwerk errichtet. Zum Bestand zählte eine unterkellerte Scheune. Der Kellerabgang lag an der südwestlichen Giebelseite.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Die Aufteilung des gesamten Hauses erfolgte ca mittig, wobei die straßenseitige Haushälfte in ihrem Grundriss giebelseitige und die rückwärtige Haushälfte in ihrem Grundriss traufseitig ausgerichtet ist. Die Grundrissgliederung ist mit dreischiffiger Unterteilung, die Raumordnung und Nutzung mit mittigem durchlaufenden Flur, linkem Stallbereich sowie rechtem Stuben- Küchenteil ist in beiden Haushälften identisch.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Kehlbalken, Kreuzbänder, Sparrenstreben etc.
Konstruktion/Material:
Haus Nr. 15
Das Haus besitzt einen dreischiffigen und zweizonigen Grundriss. Innerhalb des mittigen Schiffes ist der über die gesamte Grundrisslänge reichende Hausflur angeordnet. Er wird giebelseitig betreten. Die rückwärtige Flurbreite ist für die ursprüngliche Grundrissgliederung wohl über die gesamte Hauslänge von Haus Nr. 15 anzunehmen. Vom Flur führt eine Treppe zum Dach.
Im rechten Schiff ist straßenseitig die Stube und rückseitig die Küche angeordnet. Das linke Schiff nimmt über die gesamte Hauslänge den Stall auf. Dieser ist für das Vieh vom straßenseitigen Giebel erschlossen.
Stall, Küche und Stube sind von dem Flur zu erreichen.
Eine mögliche Verbindung zwischen Stube und Küche konnte nicht nachgewiesen werden. Von der Küche führte möglicherweise eine Tür in den Hofraum. Die Trennwand zu Haus Nr. 17 besaß ursprünglich wohl keine Verbindungstür.
Die Umfassungswände des Stallschiffes und die Trennwand zu Haus Nr. 17 waren ehemals durchweg in Kalkbruchstein ausgeführt. Stuben- und Küchenwände sind in Fachwerk erbaut; sie waren zweifach verriegelt und durch gezapfte Streben ausgesteift. Als Wandfüllung ist verputzter Bruchstein nachgewiesen. Farbreste wurden nicht angetroffen.
Die Trennwand Stube/Küche war nur zur Traufe hin in Fachwerk ausgebildet. Fehlende Zapfenlöcher am Flurbundständer zeigen an, dass die Trennwand massiv ausgebildet war.
Massiver Wandteil, Hinterladeröffnung und Rauchfang weisen in diesem Bereich sowohl die Herdstelle in der Küche wie auch die Ofenstelle in der Stube nach.
Auf dem massiven und stockwerksweise in Fachwerk abgezimmerten Hausteil ist über dem quer zum First verlaufenden Gebälk das Dachwerk aufgeschlagen. Dieses kragt über Stichgebälk sowohl mit seinem 1. wie auch mit dem 2. Dachstock am Straßengiebel geringfügig über. Das tragende Gerüst ist ein dreifach stehender Stuhl, der in Längsrichtung durch verzapfte Kopfbügen ausgesteift war. Die Kehlbalken sind in die Sparren gezapft, die Hahnbalken sind angeblattet. Zumindest das 1. Dachstockwerk war durch Wandscheiben in zwei Zonen und Schiffe unterteilt.
Der beidseitig gefasste Stuhlständer deutet zwei nebeneinander liegende Türen an. Die Blattsassen an den Sparren weisen den Wandaufbau innerhalb der Querachse nach. Eine ähnliche Querwand ist innerhalb der Trennwand zu Haus Nr. 17 nachgewiesen. Eine Verbindung zu Haus Nr. 17 konnte nicht erkannt werden. Die Bundseite liegt hier innen. Für das 2. Dachstockwerk ist ein offener, über die Trennwand von Haus Nr. 17 hinaus Dachraum belegt.
Sowohl die Pfettenstöße wie auch die durchlaufende Nummerierung der Abbundzeichen weisen nach, dass das Haus Nr. 17 zum konstruktiven Verbund von Haus Nr. 15 gehört, mithin die Häuser wohl eine Einheit darstellten.
Als nachträgliche Veränderung ist sowohl die Stallverbreiterung als auch der Einbau der zusätzlichen Räume im 1. Dachstockwerk anzusehen.
Im Zusammenhang mit den beiden Wohnräumen Küche und Stube im Unterstock und den beiden ungeheizten Dachräumen spricht der Einbau von beheizbaren Räume im Dach für die Nutzung als Altenteil.

Haus Nr. 17
Das Haus schließt mit einer gemeinsamen Trennwand zu Haus Nr. 15 an. Die Erschließung erfolgt an der nordostwärtigen Traufseite über den mittigen Flur. Rechter Hand liegt die Stube. Auf Flur- und Stubenbreite ist im rückwärtigen Hausteil von rechts nach links ein schmaler Schlafraum und die Küche angelegt. Die Küche überspringt die Flurbreite und besitzt somit mit der Stube auf ca. 2 m eine gemeinsame Trennwand. In Verlängerung der Trennwand Flur/Stube ist in der Küche eine freistehende Gußstütze eingebaut.
Linker Hand des Flures erschließt ein firstparalleler Gang eine Kammer, Bad und WC sowie das Haus Nr. 15. Vom zentralen Flur führt eine Treppe ins ausgebaute Dach. Das Haus ist nicht unterkellert.
Die Gußstütze in der Küche in Verbindung mit dem nachträglichen Fenstereinbau an der Küchentraufe legen nahe, dass der mittige Flur ursprünglich über die gesamte Hausbreite verlief. Demnach befand sich die ältere Küche hinter der Stube. Schlafzimmer und Küchenverbreiterung sind demnach als eine jüngere bauliche Veränderung anzusehen.
Noch jünger datiert der Umbau des Stalles zugunsten einer Kammer, WC und Waschküche.
Haus Nr .17 besaß ursprünglich die gleich dreischiffige Aufteilung wie Haus Nr. 15, war es lediglich um 90 Grad gedreht. Auch die Anordnung der Räume und deren Nutzung waren mit Haus Nr. 15 identisch.

Sowohl der Befund wie auch die dendrochronologische Untersuchung zeigen, dass zumindest der Stallbereich von Haus Nr. 17 zum Baukörper von 1613 (d) gehört. Nicht zuletzt vermögen die analogen Grundrisse zu belegen, dass Haus Nr. 15 und 17 einen einheitlichen Baukörper darstellen, der in zwei funktionsgleiche Hausteile untergliedert war und zwei Familien als Wohn- und Wirtschaftsraum diente.

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