Ottilienkapelle (Eppingen)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Hof Lais

ID: 154317773517  /  Datum: 19.10.2015
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hochkopfstraße
Hausnummer: 4
Postleitzahl: 79674
Stadt-Teilort: Todtnau-Präg

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Lörrach (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8336087022
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Errichtung des Gebäudes um 1718 (d).


1. Bauphase:
(1717 - 1718)
Errichtung des Gebäudes (d)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
    • Bauernhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Gerüst
Das tragende Gerüst des um das Jahr 1717 (d) errichteten Hofes bilden hohe Nadelholszständer auf zwei Längs- und insgesamt sieben Querschwellen.
Die Länge der Ständer ist unterschiedlich. Im Zuge der Außenwände reichen sie bis zur Basis des Dachdreieckes, während die Innenständer (abgesehen von einer Ausnahme) bis unter den Firstpunkt, bezieheunghsweise bis unter die Dachfläche reichen. Die Ausnahme bezieht sich auf das Ständergerüst im Bereich des Wohnteiles. Hier sind die Gerüstständer nur über die Länge von zwei Geschosshöhen ausgeführt.
In den quer und längs verlaufenden Gerüstachsen sind zur Unterteilung des Unterbaus in Erd- und Obergeschoss waagrecht verlaufende Hölzer eingebaut. Im Zuge der Querachsen handelt es sich um die sogenannten Geschossriegel. Sie sind in die Traufständer eingezapft und den Innenständer aufgeblattet. Die Querhölzer unterstützen das firstparallele Deckengebälk über dem EG. Die entsprechenden Längsbalken im Zuge der Gerüstlängsachsen sind ebenfalls in die Ständer gezapft, oder mit diesen überblattet.
Im Bereich des Wohnteiles ist bis auf den Flurteil kein Längsgebälk über dem EG verbaut. Zur Unterteilung des Unterbaus in zwei Geschossebenen ist stattdessen im Stuben- und angrenzenden Kammerbereich eine gerade Bohlendecke eingebaut. Sie wird durch Querunterzüge unterstützt.
Die Küche besitzt überhaupt kein Deckengebälk. Sie ist über die gesamte Höhe des zweigeschossigen Unterbaus, ohne jegliche Unterteilung, offen ausgeführt. Den eigentlichen Abschluss bildet das Dachgebälk. Es ist quer ausgerichtet und wurde über dem gesamten Wohnteil verlegt. Getragen werden die Dachbalken durch die längs verlaufenden Rähmhölzer im Zuge der Außen- und Innenachsen.
Im Wirtschaftsteil ist kein Dachgebälk vorhanden. Mehr zum Zwecke der Gerüstaussteifung sind hier, beschränkt auf die Querachsen, einzelne Querbundbalken angeordnet.
Wie die Dachbalken über dem Wohnteil stehen die Querbundbalken an beiden Traufwänden weit über und bilden so, im Verbund mit den Dachsparren, einen schützenden Dachüberstand.
Mit den Dach- bzw. Bundbalken sind die Dachsparren verblattet. Am Firstpunkt werden die Sparren durch eine Firstpfette unterstützt. Die große Spannweite der Sparren wird je Dachschräge durch eine Mittelpfette unterteilt. Bemerkenswert ist die unterschiedliche Art der Mittelpfettenunterstützung. Über dem Wohnteil ist dazu eine Kombination aus einer liegenden und stehenden Stuhlkonstruktion abgezimmert, während es sich im angrenzenden Wirtschaftsteil nur um ein stehendes Stuhlgerüst handelt. Zimmerungstechnisch besteht zwischen beiden Gerüstvarianten ein grundlegender Unterschied.
Im Wirtschaftsteil bildet das Gerüst von Unterbau und Dach eine konstruktive Abzimmerungseinheit. Im Gegensatz dazu besteht das Unterbau- und Dachgerüst im Wohnteil aus zwei eigenständigen Konstruktionseinheiten. Dach und Unterbau sind hier durch die Dachbalken getrennt.
Die Firstpfette wird unabhängig von der gewählten Dachkonstruktion von einem mittigen Stuhlständer getragen. An den beiden Enden der Pfette setzt jeweils eine Walmkonstruktion an. Am Wohnende handelt es sich um einen Halbwalm, während der Walm am rückw. Gebäudeende nahezu über die gesamte Haushöhe ausgeführt wurde.
Die rückwärtige Vollwalmfläche wird durch die Anlage einer Hocheinfahrt und der damit verbundenen Dachkonstruktion eingeschnitten.
Die Befahrung des Dachwerkes bedingte den Einbau einer Tragkonstruktion im Gerüstteil des Untzerbaus. Dazu wurden den Querbundbalken längs verlaufende Unterzüge aufgekämmt. Sie tragen einen starken Bohlenbelag.

Gefüge
Das tragende Ständergerüst des Unterbaus wird prinzipiell durch ein kopfzoniges Gefüge ausgesteift. Am untersuchten Gebäude sind dazu zwischen Gerüstständer einerseits und den quer- bzw. längs verlaufenden Rähmhölzern andererseits beidseitig verblattete Kopfbänder verbaut.
Analog zu den unterschiedlichen Gerüstkonstruktionen im Wohn- und Wirtschaftsteil ist auch bei der Gefügeausbildung ein auffälliger Unterschied festzustellen. Der Unterschied bezieht sich jedoch nur auf die Queraussteifung. In den inneren Querachsen des Wirtschaftsteiles reichen die Gefügehölzer über die Bundquerbalken hinaus. Sie enden erst im Dachraum; dort entweder am Stuhl- oder am Firstständer.
Im Gegenstz dazu ist im Wohnteil eine konsequente Trennung zwischen unterer und oberer Gefügeausbildung zu beobachten. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang auch die unterschiedliche Verbindungstechnik. So ist zum Beispiel die liegende Stuhlkonstruktion durch beidseitig verzapfte Büge ausgesteift.
Diese fortschrittliche Art der Verbindungstechnik wurde auch bei der Sicherung der Dachüberstände angewandt. Lediglich entlang der rückwärtigen Traufe sind die Büge in die Ständer gezapft und mit den Querbundbalken verblattet.
Soweit erkannt, handelt es sich bei den Bügen um Eichenhölzer, während alle übrigen Gefügehölzer in Nadelholz ausgeführt sind.

Wandaufbauten
Prinzipiell wurden drei verschiedene Wandaufbauten erkannt.
Die hochwertigste Stellung nimmt wohl der Wandaufbau durch liegende Bohlen ein. Bislang ist diese Wandfüllung zwar nur im Flurbereich nachweisbar, kann aber anhand von Vergeleichsbeistpielen auch für die restlichen Umfassungswände der Stube angenommen werden.
Vergeleichbar mit den Bohlenwänden sind die Bretterwände. Sie kommen entweder in stehender, oder wie bei den Bohlenwänden auch, in liegender Ausführung vor. Im Unterschied zu den Bohlen sind die Bretter sehr viel dünner. Sie sind untereinander stumpf gestoßen und daher sehr viel luftiger als die Nut und Feder verbundenen Bohlen. Im EG ist die Verwendung von Bretterfüllungen auf die Außen- und Innenwände des Wohnteiles (mit Ausnahme des Stubenbereiches) und auf einzelne Innenwände des Stallteiles beschränkt. Im OG wurden nur Bretterwände angetroffen.
Eine weitere Art des Wandaufbaus betrifft die Blockfüllungen. Sie sind ohne Ausnahme in den Außenwänden des Wirtschaftsteiles eingebaut.

Deckenaufbauten
Bis auf die Stuben- und Kammerdecken mit ihren durch Keilbohlen eingespannten Bohlendecken besteht der übrige Deckenaufbau nur aus aufgelegten Dielen.

Nutzungsbefunde
In erster Linie ist hier die ohne Zwischendecke ausgestattete Küche des Wohnteiles zu erwähnen. Sie besitzt noch heute keinen Kamin. Der gesamte Raum ist rußgeschwärzt und nahezu lichtlos. In funktionaler Ausrichtung zur Stube und Kammer sind in der gemeinsamen Trennwand mehrere Hinterlader- und Rauchrückfuhrmöglichkeiten erkennbar. Von der Küche wird noch heute der in der Stube aufgestellte Kachelofen beschickt. Der im Ofen entstehende Rauch wird durch die Wand in die Küche zurückgeführt. Zusammen mit dem möglichen Funkenflug steigt er in den gewölbten Rauchfang und quillt von dort durch die Ritzen der Dachdielen in den offenen Dachraum.
Nicht mehr in Betrieb ist eine analoge Heizvorrichtung in Anlehnung an die Flurkammer.

Grundrissgliederung und Nutzung
Durch das Raster des tragenden Ständergerüstes und die offensichtlichen Nutzungsbefunde ist die ursprüngliche Grundrissgliderung, verbunden mit der jeweiligen Nutzung, weitgehend nachvollziehbar.
So lässt sich der Wohnteil prinzipiell in zwei Zonen unterteilen. Innerhalb der südlichen Zone befinden sich die Wohnstube und die benachbarte, wohl nur über die Stube erreichbare Kammer. Für die Stube ist schon für die Erbauungszeit eine rauchfreie Heizung anzunehmen.
Im Vergleich dazu scheint es sich bei der Beheizung der Schlafkammer um eine nachträgliche Vorrichtung zu handeln.
Die Stube selbst ist über den schmalen Flur in der angrenzenden Zone zugänglich. Von diesem Flur ist auch die große Küche, eine kleine (ursprünglich erwärmbare?) Kammer und die Treppe in das OG erschlossen. Unklar ist die Nutzung der kleinen Kammer. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um das sogenannte Altenteil.
Unter der Stubenzone befindet sich der Keller. Im Prinzip handelt es sich um zwei Kellerbereiche. Der vordere Keller liegt unter der Stube, die Standfläche des Stubenofens ist ausgespart. Zugänglich ist der Kellerraum über eine Falltür im Flur. Der rückwärtige Kellerbereich bezieht sich auf den originalen Kammergrundriss und ist durch eine Falltür im alten Küchenbereich erreichbar. Auch hier ist die Standfläche des Ofens ausgespart. Durch einen nachträglichen Durchbruch sind beide Keller miteinander verbunden.
Für die Nutzungszuweisung des Grundrisses im Wirtschaftsteil bestehen keine Schwierigkeiten. Der an den Wohnteil angrenzende Wirtschaftsteil nimmt zwischen den beiden unterschiedlichen breiten Stallzonen den schmalen Futtergang auf.
Die Gliederung im OG deckt sich (bedingt durch die zweigeschossige Ständerabzimmerung) weitgehend mit der im EG. Diese Aussage bezieht sich hauptsächlich auf den Wohnteil. Hier sind neben dem hohen Küchenraum drei nicht näher zu bezeichnende Kammern angelget. Der Wirtschaftsteil ist insgesamt als Bergeraum anzusprechen.
Der Dachraum ist ungeteilt. Die Hocheinfahrt über die drei Wirtschaftszonen ermöglicht den seitlichen Heuabwurf in die unteren Lagerflächen und die Befahrung des Dachraumes bis über den Wohnteil. Noch heute ist hier ein alter Heuwagen abgestellt.

Jüngere An - und Umbauten
Zu den recht umfangreichen Erweiterungen gehört in erster Linie die westliche Aufweitung des Wohnteiles. In diesem Zusammenhang wurde der alte Wandaufbau der Westtraufe entfernt um so, in Verbindung mit einer Verkleinerung von Küche und Kammer zwei zusätzliche Räume (je Ebene) zu gewinnen.
Ebenfalls nicht zu ursprünglichen Konstruktion geören die parallel zur ostwärtigen Traufe ausgerichteten Vorbauten von Miste und Saustall.
Noch jünger als die vorgenannten Baumaßnahmen sind wohl die Anbauten an der Westtraufe des Wirtschatsteiles und die Überdachungen im Bereich des rückwärtigen Vollwalmes.

Schäden
Auffällige Schäden mit Auswirkungen auf die Standsicherheit der aufgenommenen Holzkonstruktion wurden nicht erkannt. Dies bezieht sich hauptsächlich auf die sichtbaren Holzteile. Wie die Aufmaßpläne zeigen, liegen insgesamt keine bedenklichen Setzungen oder Neigungen vor. Die vorhandenen Schäden und Mängel beziehen sich lediglich auf lokale oder punktuelle Fehlstellen (z. B. gebrochene Stuhlpfette). Sie sind mit relativ geringem Aufwand handwerklich zu beheben.
Gravierender sind die Feuchtigkeitsprobleme im Kellerbereich. Hier sind wohl aufwendige Eingriffe notwendig, um das anstehende Grundwasser zu beseitigen. Kleinere Fehlstellen in der westlichen und mit Schindeln gedeckten Dachhälfte sollten in absehbarer Zeit durchgeführt werden.

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