Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 146617807819  /  Datum: 22.09.2014
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
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Objektdaten

Straße: Metzgerstraße
Hausnummer: 4
Postleitzahl: 77704
Stadt-Teilort: Oberkirch

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Ortenaukreis (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8317089049
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Bauphasen

1. Bauphase:
(1704 - 1705)
Erbauung des Gebäudes um das Jahr 1704 (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Dachgeschoss(e)
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Wohnsiedlung
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorischer Bestand, Schadensbild Dachwerk

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
keine Angaben
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
Das Traggerüst des Dachwerkes weist lokale Schäden auf, die eine handwerkliche Reparatur und einen partiellen Ersatz bedingen. Die notwendigen Arbeiten halten sich im verträglichen Rahmen, sind weitaus kostengünstiger als ein Totalersatz, gewährleisten den höchstmöglichsten Umfang historischer Bausubstanz und ermöglichen die vorgesehene Nutzung des Dachraumes.
Der angetroffene Schadensumfang wird durch folgende Mängel geprägt: Eine Schiefstellung in Längsrichtung zwischen 15-20cm, ein Hausbockbefall, lokale Schäden in konstruktiver Hinsicht und große Sparrenabstände.
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Die angetroffene Schiefstellung innerhalb des Dachwerkes ist vertretbar und kann mit einer konstruktiven Reaktion (z.B. Scheibenwirkung) gesichert werden. Problematisch ist die Schiefstellung des straßenseitigen Giebels, da sich hier mehrere Schadenspunkte aufaddieren.
Diese Aussage bezieht sich in erster Linie auf den Hausbockbefall. Er konzentriert sich auf die Giebelscheibe. Im angetroffenen Zustand besteht das stark befallene Holzwerk zur Hälfte aus einem Bretterfachwerk. Partielle Freilegungen im Inneren zeigen den Befall und die daraus resultierende Verminderung der Tragfähigkeit. Ursprünglich wohl als Steilgiebel ausgeführt, ist das obere Giebeldreieck durch einen jüngeren Walm des 19./20. Jh. ersetzt. Unter der Berücksichtigung, dass sowohl der Dachausbau, wie auch die notwendigen Reparaturen zu einer deutlich höheren Beanspruchung der Giebelscheibe führen, sollte der Ersatz des straßenseitigen Dachgiebels in Erwägung gezogen werden.
Das restliche Dachwerk zeigt deutlich schwächeren Hausbockbefall: Der eine oder andere Kehlbalken (wohl nur der erste Balken) wäre zu ersetzen. Der Hausbock ist im Übrigen nicht mehr aktiv, die angegriffenen Hölzer erfüllen weiterhin ihre Aufgabe.
Die lokalen Schäden beziehen sich auf die südliche Pfette und einen kleinen Abschnitt des rückwärtigen Giebels.
Die Pfette ist im Bereich des ehemaligen Kamines verfault und im Bereich des rückwärtigen Giebelauflagers konstruktiv geschwächt.
Erschwerend kommt hinzu, dass der ehemals in eine Querwand eingebundene Stuhlständer nicht belastbar ist. Im Querschnitt stark reduziert sitzt er dem Dachbalken ohne eine Möglichkeit der vertikalen Lastabtragung frei auf. Die Pfette ist insgesamt nicht mehr tragfähig.
Als Ertüchtigung wird über den Kehlbalken, im Winkel zur Dachfläche der Einbau eines weit gespannten Überzugs vorgeschlagen, wobei die darunter verlaufenden Kehlbalken mit dem Überzug zu verbolzen sind.
Der Schaden im Bereich des Rückgiebels bezieht sich auf den partiellen Einbau der Giebelschwelle und bedarf keines gesonderten Lösungsvorschlags.
Bedeutsamer sind die großen Sparrenabstände, die hauptsächlich im Spitzbodenbereich, im Zusammenhang mit den sich verjüngenden Sparrenquerschnitten eine konstruktive Reaktion bedingen.
Mit der seitlichen Aufdoppelung der Sparren bzw. mit dem Auflegen und Verbolzen eines weiteren Sparrens wurden zwei Varianten angesprochen. Beide Lösungen sind in ihren Auswirkungen auf die Dachhautisolierung zu hinterfragen.
Von untergeordneter Bedeutung erscheint mir das Dachwerk des rückwärtigen Anbaus. Das stehende Traggerüst ist funktionsfähig. Dagegen sind viele der Sparren ersetzt bzw. durch Überlastung gebrochen. Hier erscheint mir die Erneuerung der Sparren am sinnvollsten.

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