Fachwerkhaus
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Objektdaten
Straße: | Hauptstraße |
Hausnummer: | 80 |
Postleitzahl: | 79211 |
Stadt-Teilort: | Denzlingen |
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Regierungsbezirk: | Freiburg |
Kreis: | Emmendingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8316009001 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Evang. Georgskirche, Hauptstraße 122 (79211 Denzlingen)
Ehem. Gasthaus "Grüner Baum" (abgegangen), Hauptstraße 153 (79211 Denzlingen)
Fachwerkhaus, Hauptstraße 30 (79211 Denzlingen)
Bauphasen
Der Keller als Bestandteil eines älteren Vorgängerbaus:
In Anlehnung an den Befund, dass die ehemaligen mit Sandsteingewänden gefassten Kellerbelichtungen nicht mehr vollständig erhalten sind, sondern bis auf den unteren gefalzten Gewändestein abgebrochen wurden ist davon auszugehen, dass der heutige Sockel nicht mehr die ursprüngliche Höhe besitzt. Die Vermutung, dass er später in seiner Höhe reduziert wurde, wird durch die im Kellerportal aufgenommenen Befunde verstärkt. So ist das Portalgewände zweiphasig, bestehend aus einem älteren Unterteil und einem jüngeren Sturzbogen. Während letzterer durch seinen gedrückten segmentartigen Bogen offensichtlich an die reduzierte Sockelhöhe angepasst wurde und die Jahreszahl 1728 aufweist, belegt das untere, an der Außenseite gefalzte und noch mit einem Klobenloch ausgestattete Gewände eine ältere Vorgängersituation bei der das zugehörige Türblatt nicht innen, sondern an der Außenseite angeschlagen war. Der daraus ableitbaren Vorgängersituation ist dann wohl auch der Keller gleichzusetzen.
Der aufgehende Baukörper:
Auf diesen älteren Keller, der in Anlehnung an die Kellerfensterreste wohl in das 16.Jh. zu datieren ist, wird um das Jahr 1728(i) der bestehende Fachwerkbau abgezimmert.
(1728)
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
- Untergeschoss(e)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorsiche Dokumentation
Beschreibung
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Zonierung:
Konstruktionen
- Mischbau
- Holzbau mit Gebäudeteil aus Stein
- Unterbau aus Stein (gestelzt)
- Dachform
- Satteldach
- Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
- Flechtwerk
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
- Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
- Dachgerüst, verstärkende Einbauten
- Unter-, Überzüge, Pfetten
Orientiert am erhaltenen Bestand und ergänzt durch die aufgenommenen Befunde, kann die um das Jahr 1728 ausgeführte Grundrissgliederung schlüssig nachvollzogen werden.
Danach erfolgte die Haupterschließung über den noch heute genutzten Zugang in der nördlichen Traufwand. Er führte in einen Vorraum, über den im Osten ein Großraum, im Süden ein gegenüber dem Vorraum verbreiterter Südraum und im Westen eine Kammer erreichbar waren beziehungsweise noch sind. Bis auf den Westraum, der zu einem späteren Zeitpunkt vergrößert wurde, besitzen alle genannten Raumeinheiten noch die alten Grundrissflächen. Für den veränderten Raum kann die ursprüngliche Kammerausdehnung sowohl über den zugehörigen Eckständer in der Westwand, wie auch über die Kammervertiefungen am Deckengebälk schlüssig nachvollzogen werden. Nicht über den Vorraum erreichbar war wohl die westlich des Südraumes liegende und später verkleinerte Kammer, wie auch die südlich des Großraumes liegende Kammer.
Hinsichtlich ihrer zugehörigen Nutzung lassen sich für die einzelnen Räume folgende Funktionen vermuten.
Bei der größten Raumeinheit handelt es sich mit Sicherheit um die Wohnstube. Als solche gibt sie sich neben ihrer Größe, auch über den Herrgottswinkel zu erkennen. Zusätzlich bekräftigt die ehemals großzügige Belichtung, dass es sich hier um das wohnliche Zentrum des Hauses handelt. So konzentrierte sich die bauzeitliche Stubenbelichtung beidseitig der Nord- Ost- Ecke, wobei die heutigen Fensteranordnungen das Ergebnis eines späteren Umbaus sind und gegenüber den alten und größeren Öffnungen nicht mehr die ursprünglichen Breiten wiedergeben. Deutlich wird die Differenzierung in der Belichtung, wenn die ursprüngliche Stubenbelichtung mit den bauzeitlichen Fenstergrößen der Kammern verglichen wird. Letztere sind jedoch nur noch an zwei Stellen erhalten, da die heutigen Fensteröffnungen durchgängig das Ergebnis späterer Veränderungen sind.
Der Stube zugeordnet und nur über sie erreichbar ist die südlich angrenzende Kammer, wobei die gefangene beziehungsweise isolierte Lage des Raumes, die Nutzung als Schlafkammer andeutet.
Die für die Stube zu erwartende Erwärmung kann durch die ehemalige Anlage einer Feuer- bzw. Ofenstelle an der gemeinsamen Trennwand zum Südraum nachvollzogen werden. Zumindest die Feuerstelle ist durch das große, später geschlossene Deckenloch und die Rauchkonzentration im Dach belegt, während die Anordnung des stubenseitigen Kachelofens erst nach einer näheren Untersuchung der zum jetzigen Zustand verkleideten Trennwand genauer fixiert werden kann. Gleiches gilt für die eventuelle Beheizung der Schlafkammer. In diesem Zusammenhang ist dann noch einmal auf das ehemalige Deckenloch einzugehen. Bis zu seinem Verschluss lag hier mit hoher Wahrscheinlichkeit der ehemalige Rauchfang, der möglicherweise in gewölbter Form die gesamte Raumlänge durchzog. In diesem Zusammenhang sind dann auch die Reste von ehemaligem Glanzruß am erhaltenen Deckenbalken zu sehen. In der Summe belegen die einzelnen Befunde die gesicherte Aussage, dass es sich bei dem Südraum um die ursprüngliche Küche handelt. Diesem Raum, beziehungsweise dem Rauchfang zugeordnet, ist an der Außenwand die ehemalige Anlage eines Backofens in Erwägung zu ziehen.
Unklar bleibt die Funktion der beiden westlichen Kammern. Während es sich bei dem südlichen Raum möglicherweise um eine Art Speisekammer handelte, muss die zugehörige Funktionszuordnung der angrenzenden Nordkammer unverbindlich bleiben.
Dachwerk:
Wie im angetroffenen Zustand, führte schon zur Erbauungszeit eine steile, im Vorraum liegende Treppe in den Dachraum. Dieser war nach Aussagen des vorhandenen Dachgerüstes zum Zeitpunkt seiner Abzimmerung ungeteilt. Mit Ausnahme des westlichen Giebels handelt es sich um eine Kombination aus liegenden verzapften Stuhlkonstruktionen im 1.DG mit mittig stehenden Stühlen im 2.DG. Während die unteren Gerüste die Stuhlrähme tragen, liegt auf den stehenden Stuhlständern die ehemals die gesamte Dachlänge durchlaufende Firstpfette. Auf allen Längshölzern entlasten sich die Sparren, deren ältester Bestand sich durch eine Rauchschwärzung im Spitzbodenbereich zu erkennen gibt. Die Stuhlquerachsen gliedern den Dachraum in drei Zonen. Hinsichtlich ihrer konstruktiven Gestaltung waren sie im 1.DG als freitragende Binderquerscheiben konzipiert, bedurften also keiner vertikalen Unterstützung. Die in die Binderquerachsen integrierten Wandscheiben sind dann auch leicht als spätere Ausbauten zu erkennen.
Eine besondere Beachtung verdient die liegende Stuhlkonstruktion innerhalb des Ostgiebels. Sie besitzt mittig eine Türöffnung, die offensichtlich als Zugang für eine ehemalige Galerie diente. Die Galerie verlief als auskragender Gang vor der Giebelscheibe und war zur Erbauungszeit durch das weiter nach Osten verlaufende Dach geschützt. Ermöglicht wurde die Auskragung der Galerie durch den Überstand der in Firstrichtung verlaufenden Rähmhölzer und ihrer individuellen Unterstützung durch Büge. Deren Zapfenlöcher sind an den unteren Giebelständern erhalten, aber zwischenzeitlich durch Füllungen geschlossen. Auch die spätere Kürzung der Rähmhölzer ist heute noch nachvollziehbar. So besitzen die westlichen Rähmhölzer, im Gegensatz zu den abgesägten Enden im Osten noch die abgefasten Überstände.
Späteren Ausbauphasen sind die heutigen Raumabtrennungen zuzuordnen. Dass es sich dabei um zwei verschiedene Ausbauphasen handelt, kann an der Oberflächengestaltung der Flechtwerkgefache abgelesen werden. Zum ältesten, wohl nahezu bauzeitlichen Bestand gehört die Abtrennung der Rauchkammer, wobei die zugehörigen Wände nur noch in Resten erhalten sind. Dagegen ist der Deckenverschluss, bis auf den nachträglichen Durchbruch des Kamins noch nahezu komplett.
Zu einer späteren Ausbauphase gehört die Anlage der beiden Giebelkammern. Während die östliche Kammer wohl zeitweise zu wohnlichen Zwecken genutzt wurde, handelt es sich bei der westlichen Kammer um einen Lagerraum.
Wie das 1.DG, so war auch das 2.DG ungeteilt. Im Gegensatz zu unten blieb es bis heute offen.
Allgemeines:
Das in seiner Konstruktion beschriebene Fachwerkhaus ist mehrheitlich aus Eichenholz abgezimmert. Diese Aussage bezieht sich in erster Linie auf die Außenwände, während im Dachbereich, wie auch bei der Auswahl der im Unterbau verbauten Längshölzer bevorzugt Nadelhölzer verwendet wurden. In der Regel zweifach verriegelt bestehen die Wandgefache aus verputzten Bruchsteinfüllungen.
Anders verhält es sich bei den Deckenfeldern. Hier kamen sowohl über dem Keller, wie auch bei den oberen Decken mit Lehmflechtwerk kombinierte, zwischen den Balken eingetriebene Stakungen zur Anwendung.
Alle bauzeitlichen Hölzer wurden während des Abbundvorganges durch Zimmermannszeichen, den sog. Abbundzeichen gekennzeichnet. Sie ermöglichten den reibungslosen Aufrichtungsvorgang auf der Baustelle und dienen heute dem Bauforscher im Fall späterer Veränderungen, als sicheres Hilfsmittel zur Rekonstruktion bauzeitlicher Zustände. Im vorliegenden Fall liegt der Bezugsachsenmittelpunkt des angewandten Markierungssytems an der Nord-West-Ecke, am freien Stubeneckständer. Von hier steigen die Zahlzeichen kontinuierlich an. Bei den Querachsen ist es die steigende Zahl von Ausstichen, bei den Längsachsen sind es die Ruten. Innerhalb der jeweiligen Achsen wurden die einzelnen Bauhölzer durch das römische Zahlensystem markiert.
Die Zuordnung zu den Abbundebenen Unterstock, 1. und 2.Dachgeschoss erfolgte über die steigende Folge von Zusatzkerben.