Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohn- und Geschäftshaus

ID: 181459146716  /  Datum: 23.02.2015
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Marktstraße
Hausnummer: 36
Postleitzahl: 71384
Stadt-Teilort: Weinstadt

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Rems-Murr-Kreis (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8119091004
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Das untersuchte Gebäude wurde 1462 (d) als zweistöckiger Fachwerkbau errichtet; das tragende Gerüst war zur Bauzeit in beiden Geschossen dreischiffig und vierzonig gegliedert.


1. Bauphase:
(1462)
Errichtung des Gebäudes. (d)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorsiche Kurzanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Im Zentrum der Altstadt von Beutelsbach, an der Kreuzung von Markt- und Buhlstraße gelegen.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohn- und Geschäftshaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Traufständig zur Marktstraße ausgerichteter Satteldachbau.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
  • Holzgerüstbau
    • Unterbaugerüst, mehrstöckig
Konstruktion/Material:
Erdgeschoss
Ehemals in Fachwerk abgezimmert sind nahezu alle Außenwände massiv ersetzt. Dies gilt auch für einige Innenwände. Bauzeitliche Substanz kann nur noch im Bereich der Fachwerkquerwand und im Deckenbereich unterhalb des Wohnbereiches vermutet werden. Die ursprüngliche Gliederung in drei Schiffe und vier Zonen ist weitgehend verschwunden. Die Außenwände entlang der Marktstraße und des Hauptgiebels sitzen unter den ehemaligen Auskragungen des Oberstocks.

1. Oberstock
Die prägende Gliederung des 15. Jh. ist durch die beiden firstparallelen Unterzüge zu erkennen. Sie geben die Stellung der Gerüstständer und den Verlauf der mittelalterlichen Wände vor. Danach sind die abgegangenen Wände leicht erkennbar.
Bis auf zwei Wandbereiche mit ursprünglicher Wandfüllung sind die erhaltenen Achsen zwar alt, aber weitgehend erneuert. Dies gilt gleichermaßen für Außen- und Innenwände.
Weitgehend erhalten sind die Gerüstständer im Schnittpunkt der Längs- und Querachsen. Dies trifft in erster Linie auf die Traufseite an der Marktstraße zu. Infolge der starken Durchfensterung stellen die Ständer wohl den Restbestand der mittelalterlichen Substanz dar. Hinsichtlich der Erhaltungswürdigkeit ist die Schiefstellung der Längswände zu beachten. In diesen Bereichen sind statische Mängel zu vermuten, die letztlich auf mangelhafte Konstruktionsteile hindeuten.
Unklar bleibt zum jetzigen Zeitpunkt die ursprüngliche Gliederungs- und Nutzungsstruktur. War die Treppenzone ungeteilt? War die Stubenzone dreischiffig, in Stube-, Küche- und Kammer unterteilt? Welche Funktion hatte der restliche Grundriss?

Dachwerk
Hier ist die Gliederung der mittelalterlichen Kernkonstruktion am deutlichsten ablesbar. Stehende Stuhlquerachsen fixieren vier Zonen, deren jeweilige Breite sich prinzipiell mit den Dimensionen des Unterbaus deckt. Von besonderer Beachtung ist der Befund, dass an der Marktstraße ehemals ein Querhaus abgezimmert war. Es diente offensichtlich als Ladegiebel zum Einbringen des Ladegutes. So ist der gesamte Dachraum als Lagerraum zu werten. Ob die vorhandene Dachkammerabtrennung zum ursprünglichen Bestand gehört, ist zurzeit nicht gesichert.
Obwohl der Dachraum als Lagerfläche anzusprechen ist, wurde für die Abzimmerung des Eichengerüstes auffällig schwach dimensionierte Hölzer verwendet. Offensichtliche Schäden in der Konstruktion, sowie deren Verformungen sind nicht zu übersehen. Sie sind auf keinen Fall zu unterschätzen, können aber an dieser Stelle nicht abschließend beurteilt werden.
Dies gilt auch für die Nutzungseinordnung des Gebäudes: So wird eine agrarwirtschaftliche Nutzung als auch die Funktion eines Weinbauernhauses (kleiner Keller) ausgeschlossen. Am ehesten ist an ein herrschaftliches Gebäude, oder an ein Gasthaus zu denken.

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