Bandhaus (Schloß Presteneck)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Torhaus

ID: 165466403819  /  Datum: 12.08.2020
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hauptstraße
Hausnummer: 7
Postleitzahl: 79364
Stadt-Teilort: Malterdingen

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Emmendingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8316024001
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes
Geo-Koordinaten: 48,1631° nördliche Breite, 7,7970° östliche Länge

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Ev. Jakobskirche, Mönchhof 3 (79364 Malterdingen)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Das Torhaus entstand 1567 und erfuhr vor allem im Jahr 1922 eine große Renovierung.
1981 wurde an der nördlichen Zone ein Fußgängerdurchgang angelegt.


1. Bauphase:
(1567)
Errichtung des Gebäudes (i)
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Befestigungs- und Verteidigungsanlagen
    • Torhaus
Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Mansardgiebeldach
  • Wandverkleidung
    • Fachwerk
  • Mischbau
    • Steinbau mit Gebäudeteilen aus Holz
  • Steinbau Mauerwerk
    • Bruchstein

2. Bauphase:
(1922)
Renovierung des Gebäudes
Betroffene Gebäudeteile:
keine

3. Bauphase:
(1981)
Errichtung eines Fußgängerdurchgangs.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ansicht Osten / Torhaus in 79364 Malterdingen (2020 - Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Ansicht Westen / Torhaus in 79364 Malterdingen (2020 - Burghard Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Baugeschichtliche Kurzdokumentation

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Der untersuchte Bau ermöglichte mit seinem ehemals zweiflügeligen Torverschluss an der feldseitigen Innenseite die gesicherte Ein- und Ausfahrt im Nordosten von Malterdingen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bauzeit in eine beidseitig ansetzende Umfassungsmauer eingebunden, sind diese nicht mehr vorhanden, bzw. im Norden auf alten Strukturen modern aufgemauert. Parallel dazu verlief im nördlichen Bereich feldseitig ein Bach, der zum jetzigen Zeitpunkt verdolt ist.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Befestigungs- und Verteidigungsanlagen
    • Torhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Das als Torbau bezeichnete Bauwerk besteht aus einem massiven Unterbau, auf dem ein einstöckiger Fachwerkaufsatz mit traufseitig ausgerichtetem Satteldach abgezimmert wurde. Dessen Fachwerkgiebel schließen mit Drittelwalmen ab.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Bezogen auf seinen Grundriss ist das Gebäude in Firstrichtung dreizonig gegliedert. In der Mitte liegt die Durchfahrt, wobei die äußeren Zonen im Norden parallel zur Durchfahrt einen Fußgängerdurchgang und im Süden einen abgeschlossenen Lagerraum mit eigenständiger Erschließung in der die Durchfahrt begrenzenden Massivwand aufnehmen.
Die heutige moderne, auf einen älteren Zustand zurückgehende Erschließung des Fachwerkstocks erfolgt in der Südostecke an der Feldseite und führt in die gleichfalls dreizonig unterteilte, nicht auf die untere Gliederung abgestimmte Fachwerkebene.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
Die Durchfahrt wird durch zwei große Rundbogengewände eingefasst. An der Feldseite befindet sich seitlich des Schlußsteines die Jahreszahl 1567. An der Innenseite nimmt der Schlußstein mit dem Malterdinger Wappen und dem Wappen des Markgrafen Karl II. zwei Wappenschilder auf.

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • Bruchstein
  • Mischbau
    • Steinbau mit Gebäudeteilen aus Holz
  • Dachform
    • Mansardgiebeldach
  • Wandverkleidung
    • Fachwerk
Konstruktion/Material:
Erdgeschoss
Ältester erkannter Bestand sind neben der südlichen Giebelwand mit den beiden daran ansetzenden Traufseiten auch das die nördliche Zone einfassende Mauerwerk, wobei Letzteres im Vergleich zum südlichen Mauerwerk auffallend mächtige Wandstärken besitzt. Gemeinsames Merkmal dieses Altbestandes sind neben der sich aus den verwendeten Bruch- und Wackensteinen ergebenden Mauerstruktur, die zum Teil mächtigen Eckeinfassungen.
Ursprünglich geschlossen und im Süden über eine Türöffnung von der Durchfahrt zugänglich, besitzt die nördliche Zone noch die bauzeitliche, aus Bruchstein gesetzte Einwölbung. Einzelne Abdrücke der Brettschalung und geringe Putzreste haben sich erhalten. Innerhalb der Westwand ist knapp unter dem Gewölbebogen die teilweise Begrenzung einer ehemaligen Belichtungsöffnung erkennbar.
Nach den Bauplänen von 1922, ehemals über zwei hintereinander angeordnete Türen von der Durchfahrt zugänglich, ermöglichte die erste Türe über eine seitlich versetzte Öffnung die Erwärmung des Raumes, worauf dann wohl die partielle Schwärzung im Gewölbe zurückzuführen ist.
Orientiert am erhaltenen Bestand und der lokalen Überlieferung handelte es sich bei der nördlichen Zone um einen ehemaligen, aus Sicherheitsgründen massiv eingewölbten und mit dicken Außenmauern angelegten, zum ursprünglichen Bestand zählenden, bis in das 20. Jahrhundert genutzten Arrest- bzw. Gefängnisraum.
Südlich daran grenzt die mit Backstein eingewölbte Durchfahrt an. Sie besitzt zwei Torbögen des 20. Jahrhunderts (1981), wobei die Schlußsteine und die seitliche Jahreszahl von älteren Vorgängern übernommen bzw. übertragen wurde.
Während die ursprüngliche Struktur der nördlichen Zone erst im 20. Jahrhundert (1981), durch die Anlage des Fußgängerdurchganges, nachhaltig verändert wurde, sind die Umbauten im Bereich der Südzone älter. Darauf deutet zum Beispiel der Verlauf der Westwand in Richtung Norden hin. Ursprünglich weiter nach Norden reichend, zieht der innere Wandputz über die Anbindung der gegen die Westwand gesetzte Durchfahrtswand hinaus. Dass es sich bei der angetroffenen Durchfahrtwand tatsächlich um eine spätere Wand handelt, bestätigt auch deren Mauerstruktur, die im Gegensatz zur bauzeitlichen Aufmauerung aus lagig gesetzten, grob zugeschlagenen Hausteinquadern besteht. In einem scheinbar bauzeitlichen Verbund mit der Durchfahrtswand, stehen mit ihren inneren Ecken die Ostwand und im weiteren Verlauf die Südwand mit abgewinkelter Westwand.
Eine weitere Begründung dafür, dass es sich trotz dieser Verzahnung bei der Durchfahrtswand um eine nachträgliche Baumaßnahme handelt, liefert die Kombination mehrerer Befunde.
Dazu gehört neben den bauzeitlichen Belichtungsöffnungen in der Westwand auch das Gewölbe der Südzone. Während Letzteres, wie die Einwölbung über der Durchfahrt, aus Backstein besteht und somit zusammen mit der gemeinsamen Auflagerwand als nachträgliche Baumaßnahme zu bewerten ist, deuten die beiden Belichtungsöffnungen eine bauzeitliche, inzwischen aufgegebene Nutzung an. Die obere, in Backstein eingefasste Belichtung wurde später vermauert. Die untere Öffnung wurde später aufgeweitet und erhielt ein neues Gewände.
Indizien für die bauzeitlich Funktion der beiden Öffnungen lassen sich aus der bauzeitlichen Gliederung der Fachwerkebene ableiten. Wie schon angesprochen, unterliegt auch sie einer dreizonigen Aufteilung, wobei die südliche Zone schon immer, wie auch im angetroffenen Zustand, als die ursprüngliche Erschließungszone anzusprechen ist. Unter dieser Vorgabe und der logischen Konsequenz, dass der Aufgang nach oben nicht außen an der Feldseite lag, bietet sich nur noch der südliche Bereich des Erdgeschosses als vertikaler Erschließungsbereich an. In diesem Zusammenhang ist der alte Treppenaufgang entlang der Westwand anzunehmen, wobei die erwähnten Öffnungen die Belichtung des Treppenlaufes übernommen hätten.
In diesen Kontext ist dann auch die Fortsetzung der Putzfläche nach Norden erklärbar, wobei diese, mit hoher Wahrscheinlichkeit noch in einen anderen Zusammenhang einzubinden ist. Auslöser für die folgende Überlegung ist auch in diesem Fall die Gliederung der Fachwerkebene, die, wie schon erwähnt, mit der unteren Gliederung keine vertikale Abstimmung aufweist. Wird also die obere Gliederung auf die untere Gliederung übertragen, so fällt auf, dass die südliche Querwand der Fachwerkebene über der Durchfahrt liegt, bzw. dem Gewölbe aufsitzt und zu einem späteren Zeitpunkt, wohl im Rahmen der noch darzulegenden Änderungen mit Eisenbänder aufgehängt wurde.
Darauf aufbauend, lässt sich aus dem Befundzusammenhang folgende Erklärung ableiten. Gegenüber der heutigen Breite war die südliche Erdgeschosszone ursprünglich breiter, bzw. die bauzeitliche Durchfahrtsbreite deutlich schmaler. Diese Annahme wird auch von dem Schlußsteinen des inneren Durchfahrtsbogen unterstrichen, da dessen Radius deutlich von der heutigen Krümmung des heutigen Torbogens abweicht.
Damit lässt sich folgender Bauablauf skizzieren. Wohl im Verlaufe des 19. Jahrhunderts verbreitert, erhielt die Durchfahrt, im Zusammenhang mit Kürzungen der West- und Ostwand eine neue, nun nach Süden versetzte Durchfahrtswand. Während sie im Westen gegen die Traufwand gesetzt wurde, wurde sie an der Feldseite mit dem Rest der Ostwand neu verzahnt.
Parallel erhielten die wohl abgetiefte Durchfahrt und die südliche Zone neue, aus Backstein gesetzte Einwölbungen. Ob darüber noch das alte, in Süd-Nordrichtung verlaufende Gebälk vorhanden ist, ist ungewiss.

Der Fachwerkstock
Obergeschoss
Die Aussagen zur bauzeitlichen Gliederung und Nutzung der Fachwerkebene lassen sich mit ausreichender Sicherheit aus den Fachwerkfassaden ableiten.
In konstruktiver Hinsicht handelt es sich um einen einstöckigen, mit zweifach verriegelten Fachwerkwänden abgezimmerten Holzgerüstbau, dessen Aussteifung von beidseitig verzapften Feldstreben übernommen wird. Die daraus entstandenen Gefache waren mit einer Bruchsteinausmauerung geschlossen und verputzt. Das eichene Holzwerk besaß eine Rotfassung.
In Anlehnung an die Bundständer und die ausgeführte Innenstruktur, lässt sich an beiden Langseiten die Ausführung von drei Querzonen ablesen. Kombiniert mit den im Unterbau gemachten Befunden und der Rekonstruktion der in den Fassaden angelegten Öffnungen, lässt sich deren Nutzung ausreichend genau beschreiben.
Danach lag mittig die repräsentativ belichtete und durch die Ausführung der Zierhölzer bewusst in Szene gesetzte Stube des Torwächters, wobei die Größe des feldseitigen Fenstererkers etwas kleiner ausfiel. Ursprünglich lagen beide Fenstererker mittig über der Durchfahrt. Heute liegen sie infolge der einseitigen Durchfahrtsverbreiterung außermittig.
Nördlich der Stube lag über dem Gefängnisgewölbe eine Kammer, die als gefangener Raum bzw. als Schlafkammer anzusprechen ist. Der Schlafkammer zugeordnet, lag an der nördlichen Giebelseite ein Abtritt. Mit Hilfe von zwei verblatteten Fußbändern, hing er über die Giebelwand hinaus, wobei die Entsorgung der Notdurft in den Bach erfolgte.
Südlich der Stube war und liegt der Erschließungsbereich. Hier ist neben der, von unten bis in das Dach reichenden Vertikalerschließung, auch die Feuerstelle der Küche und der Stubenofen anzunehmen. Bemerkenswerterweise besaß neben der Schlafkammer auch der Erschließungsbereich eine nach außen orientierte Türöffnung. Sie lag an der feldseitigen Traufe und führte offensichtlich auf ein kurzes auskragendes Podest. Mit hoher Wahrscheinlichkeit diente diese Öffnung als Notzugang für den Fall, in dem das Tor schon geschlossen war. Erreichbar über eine herabgelassene Leiter erhielten somit Spätheimkehrer noch Zugang, ohne dass dazu das Tor geöffnet werden musste.
Spätere Veränderungen beziehen sich auf die mehrfache Verlegung des Treppenaufganges.
So befand sich dieser zu einem späteren Zeitpunkt an der Südwestecke, bevor er 1922 an die Ostecke verlegt wurde. Dort lag zwischenzeitlich auch einmal die Abortgrube, während am Südgiebel als Erweiterung des als Küche genutzten Treppenhauses ein Backofen auskragte.
In das Jahr 1922 ist dann auch die innere Verkleidung der Fachwerkwände mit einer Vorsatzschale aus Backstein zu datieren.

Das Dachwerk
Aussagen zum ursprünglichen Dachwerk sind nur noch über die beiden Dachgiebel möglich.
Danach handelte es sich um ein Sparrendach, dessen Sparrenpaare durch eine Kehlbalkenlage stabilisiert wurden.
Unter den Kehlbalkenenden verliefen die Stuhlrähme eines zweifach liegenden Stuhlgerüstes, wobei dessen Querbünde mit hoher Wahrscheinlichkeit in vertikaler Abstimmung mit den Querwänden der Fachwerkebene angeordnet waren.
Das gesamte Dach, mit Ausnahme der beiden Giebelwände wurde 1922 erneuert.

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