Bandhaus (Schloß Presteneck)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 163679682110  /  Datum: 25.06.2019
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
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Objektdaten

Straße: Im Städtle
Hausnummer: 9
Postleitzahl: 78256
Stadt-Teilort: Steißlingen

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Konstanz (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8335077006
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Ehem. Klösterle, Kirchstraße 6 (78256 Steißlingen)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Als ältester Teil des Hauses konnten Bestandteile einer Bohlenstube als Überreste eines sonst weitgehend abgängigen Kernbaus nachgewiesen werden. Die frühe Datierung um 1442 ist für den ländlichen Raum bemerkenswert. Ihre ungewöhnliche Lage an der hintersten Ecke dürfte entweder in einer späteren Umorientierung des Gebäudes oder in einer spezifischen Nutzung als Pründnerhaus, Zehntscheuer o.ä. begründet sein. Um 1585/86 (d) wurde ein neues Dachwerk aufgesetzt, das einen stehenden und einen liegenden Stuhls miteinander kombiniert.
Im 17. Jahrhundert wurde das Haus durch den Einbau einer sehr viel geräumigeren Stube in der dem Ortskern zugewandten Ecklage einem normalen Wohnhaus angenähert und die für die Anfangszeit zu vermutende Sondernutzung aufgegeben. Möglicherweise lässt sich die noch thesenhaft formulierte Baugeschichte durch weitere Beobachtungen während der Baumaßnahme absichern.


1. Bauphase:
(1442)
Ältester Baukern, Bohlenstube
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Pfrundhaus
  • Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
    • Zehntscheune

2. Bauphase:
(1586)
Für eine dendrochronologische Altersbestimmung des Dachwerks wurden daraus vier Proben aus Eichenhölzern entnommen. Sie weisen eine einheitliche Fällung der Hölzer im Winterhalbjahr 1585/86 nach, sodass von der Errichtung im Jahr 1586 (d) auszugehen ist.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Dachgeschoss(e)
Konstruktionsdetail:
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Unter-, Überzüge, Pfetten

3. Bauphase:
(1600 - 1699)
Einbau einer Stube, Nutzung als Wohnhaus
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Ausstattung
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ansicht / Wohnhaus in 78256 Steißlingen (Stefan King)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Gebäude steht an einer schmalen Seitenstraße am Übergang zu einem modernen Wohngebiet, doch der Straßenname „Im Städtle“ und das unweit gelegene Nachbarhaus mit offenliegendem, spätmittelalterlichen Ständergerüst machen deutlich, dass hier ein älterer Siedlungskern zu erwarten ist.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Der Baukörper umfasst zwei Vollgeschosse und ein Satteldach auf gedrungen rechteckigem Grundriss und steht giebelständig zur Straße. Die Gebäudeseiten entsprechen den Haupthimmelsrichtungen, wovon der westliche Giebel zur Straße ausgerichtet ist und die südliche Traufe die Eingangsseite bildet.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Das Erdgeschoss besitzt gemauerte Umfassungswände und beinhaltet Kellerräume und ehemalige Stallbereiche, wogegen eine Holzgerüstkonstruktion das Obergeschoss mit den Wohnräumen bildet. Das 1. Dachgeschoss war zuletzt zu Wohnzwecken ausgebaut.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
In einem erdgeschossigen Unterzug findet sich die eingeschnitzte Jahreszahl 1648 (i). Nicht nur ihre Lage wäre für eine das gesamte Gebäude datierende Bauinschrift ungewöhnlich, es ist auch zu erkennen, dass es sich um ein später erneuertes Bauteil handelt, sodass die Jahreszahl auf den Einbau des Unterzugs und möglicherweise weitere, damit in Verbindung stehende Veränderungen bezogen werden kann.
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
    • Bruchstein/Wacken
  • Mischbau
    • Obergeschoss(e) aus Holz
    • Steinbau mit Gebäudeteilen aus Holz
  • Dachform
    • Satteldach
  • Verwendete Materialien
    • Putz
Konstruktion/Material:
Dachwerk, 1585/86 (d)
Innerhalb des Gebäudes ist das Dachwerk am vollständigsten einsehbar. Das gesamte Holzwerk ist stark rußgeschwärzt und speziell oberhalb der Küche finden sich dicke Rußkrusten, wonach für eine geraume Zeit der Rauch frei abzog, bis schließlich ein Kamin eingebaut wurde.
In beiden Giebelwänden sind unter den drei Längsrähmen Ständer angeordnet. Riegel in zweifacher Anordnung sind in die Ständer gezapft und an die Sparren geblattet. Eine Ausnahme hiervon bildet im Westgiebel das Wandfeld südlich der Mittelachse, wo der Kopfriegel tiefer sitzt und kein Brustriegel vorgesehen wurde. Als Erklärung könnte die Anordnung einer Ladeöffnung vorgeschlagen werden, ohne dass sich das Vorhandensein einer solchen an konkreten Baubefunden hätte festmachen lassen.
Das 2. Dachgeschoss kragt im Giebel leicht vor und wird dort von Knaggen gestützt. Sie zeichnen sich nur von außen im Putz ab, sodass deren Machart – mit dem Ständer aus einem Stück oder als eigenes Bauteil – nicht festgestellt werden konnte. Der Aussteifung dienen innerhalb der Giebel Feld- und Fußstreben. Zu den äußeren Längsrähmen steigen geblattete Kopfbänder auf.
Das Dachwerk ist als Sparrendach mit eingestelltem Stuhl aufgebaut, der kurioserweise aus liegenden und stehenden Querbundachsen kombiniert ist. Zwischen den beiden stehend ausgebildeten Giebelwänden verteilen sich vier liegende Querbundachsen, deren unterschiedlich weite Abstände mit einem, zwei bzw. drei Gespärren dazwischen spiegelbildlich angeordnet sind. Die Stuhlstreben stehen auf Schwellen polygonalen Querschnitts. Der Queraussteifung dienen verzapfte Kopfstreben mit leicht konkav ausgeschnittener Unterseite, die bis auf ein einziges dem Dachausbau zum Opfer gefallen sind. In der Längsrichtung sorgt eine doppelte Verriegelung in Verbindung mit Feldstreben, die zwischen Schwelle und oberem Riegel eingebunden sind, für Stabilität.
Als zweites Tragsystem sind Ständer innerhalb zweier Quer- und dreier Längsbundachsen angeordnet. Die beiden Querbundachsen haben unterschiedliche Abstände von drei bzw. fünf dazwischenliegenden Gespärren, womit offensichtlich auf die Raumteilung im Obergeschoss Bezug genommen wurde, wo sich dieselbe Gliederung innerhalb der nördlichen Raumfolge wiederfindet. Zugleich dienen die Ständer des stehenden Stuhls dem Anschluss von Innenwänden. Die Fläche nördlich der Mittelachse teilt sich in drei Räume, wogegen es südlich davon nur einen Raum in der Südostecke gibt. Der verbleibende südwestliche Bereich kann als geräumige Erschließungsfläche betrachtet werden, von der aus die Einzelräume zugänglich sind, der nordöstliche davon als gefangener Raum. Auf den inmitten der Erschließungsfläche zu erwartenden Ständer für ein vollständiges Raster wurde verzichtet. Die zweifache Verriegelung ist in die Ständer gezapft, innerhalb der Querbundachsen aber den Sparren angeblattet. Innerhalb der Wandachsen dienen Feldstreben der Aussteifung, wovon diejenigen der Längsachsen am oberen Ende ohne Verzapfung geblieben sind und lediglich stumpf anstoßen. Dies erklärt auch, warum das fehlende Wandstück innerhalb der Mittellängsachse über die Breite der westlichen Querzone nur Zapfenlöcher für die zweifache Verriegelung und einen Schwellriegel an den beiden betroffenen Bundständern hinterlassen hat, während das Längsrähme keinerlei Anschlusspuren erkennen lässt.
Im 2. Dachgeschoss trägt eine stehende Mittellängsachse ein Firsträhm. Die Anordnung der Ständer folgt der Lage des stehenden Stuhls im 1. Dachgeschoss. Eine Binnenteilung entspricht in ihrer Lage der südlichen Hälfte des 1. Dachgeschosses, d.h. eine Querwand trennt nach Osten einen Raum ab. Die Queraussteifung erfolgt in den Giebelwänden durch Fußstreben und beim freistehenden westlichen Innenständer durch ein Fußband, wogegen innenhalb der Querwand auf aussteifende Hölzer verzichtet wurde. In der Längsrichtung besitzen alle Ständer ein Kopfband.
Die Verflechtung liegender und stehender Querbundachsen hab zu einem stark verdichteten Holzgerüst geführt, in dem Querbundachsen in gleich zwei Fällen nur ein Balkenfeld voneinander entfernt liegen. Die beiden Stuhlgerüste nehmen keine Rücksicht aufeinander, denn der liegende Stuhl durchdringt die Innenwände einfach nur, ohne dass in seinen Querachsen Ständer oder Stiele platziert worden wären und seine Längsriegel kommen mit der Verriegelung der Querwände in Konflikt. Der Aufbau des liegenden Stuhls mit Stuhlschwellen und verzapften Kopfstreben darf für diese Zeitstellung im ländlichen Raum als fortschrittlich gelten.
Es handelt sich um eine Kombination zweier Stuhlgerüste, die beide für sich genommen als eigenständig tragfähig betrachtet werden könnten: ein stehender Stuhl mit Firsträhm und ein liegender Stuhl mit frei aufsteigenden Sparren. Unabhängig davon würden die stehend ausgebildeten Giebelwände zu beidem passen. Doch wie ist diese ungewöhnliche Kombination zweier Gerüstformen zu interpretieren?
Die Verbindung beider Stühle könnte als Kombination einer modernen Gerüstbauweise, die im ländlichen Raum noch keineswegs etabliert war, mit einer traditionellen Bauweise verstanden werden, d.h. der liegende Stuhl hatte experimentellen Charakter und man traute ihm nicht recht, sodass man ihn mit einer bewährten, verlässlichen stehenden Konstruktion verflocht, um auf der sicheren Seite zu sein. Alleine für sich hätte der stehende Stuhl jedoch nicht funktioniert, da man einen der Ständer fortgelassen hat und die Spannweite des Stuhlrähms viel zu groß geworden wäre. Vielleicht war die Auslassung ein Zugeständnis an die neuartige liegende Konstruktionsweise, die sich an dieser einen Stelle bewähren durfte.
Da alle Ständer des stehenden Stuhls im 1. Dachgeschoss in Verbindung mit Innenwänden stehen, könnte man den liegenden Stuhl als das eigentlich intendierte Tragwerk betrachten, von dem unabhängig eine Binnengliederung vorgesehen wurde, sodass die Ständer einzig dem Wandanschluss dienen sollten. Dies würde erklären, warum dort, wo keine Wände verlaufen, das Ständerraster unvollständig blieb, nicht aber, warum das Firsträhm innerhalb der stehenden Achsen getragen wird bzw. wozu das Firsträhm dienen sollte, wenn es im liegenden Stuhl nicht vorgesehen war.
Beide vorgeschlagenen Interpretationsmöglichkeiten bergen somit einen Widerspruch. Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum der Aufwand der Herstellung gleich zweier Stühle getrieben wurde, und warum man sich auf den liegenden Stuhl offenbar nicht verlassen wollte, obwohl man zu einer voll ausgebildeten und technisch auf der Höhe der Zeit befindlichen Abzimmerung befähigt war. Man könnte darin die bauliche Manifestation eines Konflikt zwischen einem mit neuen Erkenntnissen frisch von der Wanderschaft zurückgekehrten Gesellen und einem älteren ortansässigen Zimmermeister, der der neumodischen Konstruktionsweise voller Skepsis gegenüberstand, erahnen.
Wie dem auch sei, die Devise „doppelt hält besser“ trifft hier nicht zu. Die Kombination zweier unterschiedlicher Tragsysteme hat zu einem Schadensbild geführt, das streng genommen gar keines ist. Der liegende Stuhl bildet gewissermaßen einen Zweigelenkbogen, der bei geringer Auswärtsbewegung oder Senkung der Fußpunkte mit einer Setzung reagiert und trotz dieser Deformation die Bogenwirkung beibehält. Der stehende Stuhl hat dies jedoch verhindert, wodurch die Einhälsungen der Stuhlstreben nach unten gerutscht sind, während die Stuhlrähme in Position gehalten wurden. Diese weit klaffenden Lücken sehen zwar drastisch aus, doch tatsächlich machen sie lediglich deutlich, dass der stehende Stuhl die Lastabtragung übernommen und den liegenden Stuhl außer Kraft gesetzt hat. Eine Ausnahme bildet jene Stelle, wo auf einen Ständer verzichtet worden war und wo die Stuhlstreben ihre Tragfunktion beibehalten konnten. So gesehen handelt es sich bei den Senkungen nicht um Schäden im eigentlichen Sinne, sondern um Anzeichen für die tatsächlichen Tragverhältnisse.
Eine der Stuhlstreben hat sich indes bis knapp vor den oberen Rand der Einhälsung gesenkt, dass sie kurz vor dem Abkippen steht. Einige der oben geschilderten konstruktiven Merkmale dürften der Aufeinanderfolge des Abbunds geschuldet sein, indem insbesondere in den Längsbundachsen die aussteifenden Hölzer in Form angeblatteter Kopfbänder vorgesehen wurden, um sie beim Aufrichten ohne Umstände einfügen zu können – im Unterschied zu verzapften Streben. Ähnliches gilt für die an die Sparren geblatteten Wandriegel. Der Verzicht auf einen Anschluss am oberen Ende der Feldstreben in der Mittellängsachse darf als Merkmal einer wenig durchdachten Vorplanung interpretiert werden. Ebenso war nicht bedacht worden, dass die Längsriegel des liegenden Stuhls und die Wandriegel der Querbundachsen in Konflikt geraten würden, was sicherlich erst beim Aufrichten aufgefallen war und dem dann durch die Schaffung entsprechender Aussparungen Abhilfe geschaffen werden musste.
Innerhalb der Abbundzeichensystematik wurden die liegenden Bünde separat für sich von Ost nach West gezählt und mit einem diagonal kreuzenden Strich als Zusatzzeichen für die südliche Traufseite versehen. Demzufolge ist der Bezugsachsenschnittpunkt an der Nordostecke zu suchen, womit er der Lage der früheren Stube entspricht. Innerhalb der stehenden Querbünde mit Wandfüllung wurde eine unabhängige interne Systematik angewandt. Der Längsbund wurde mit einem Zusatzzeichen ähnlich einem Gänsefuß bzw. Pfeil gekennzeichnet.
Innerhalb des Holzwerks wurden für die Mehrzahl der Bestandteile Eichenholz verwendet, während für die besonders langen Elemente Nadelholz zum Einsatz kam. Ständer und Stuhlstreben wurden aus Eichenholz hergestellt, mit Ausnahme einer Stuhlstrebe aus Nadelholz.
Für Aussteifungshölzer wurden häufig krummwüchsige Hölzer ausgesucht. Im 1. Dachgeschoss besteht die Wandfüllung der östlichen Giebelwand aus Wackenmauerwerk, was für die vollständig erneuerten Gefache des Westgiebels ebenfalls vermutet werden kann, wogegen die Innenwände aus Lehmflechtwerk aufgebaut sind. Im 2. Dachgeschoss sind Außenwände und Innenwand mit Wackenmauerwerk gefüllt. Während die Fensteröffnungen des 1. Dachgeschosses mittels kurzer Stiele im Holzwerk angelegt sind, wurden im 2. Dachgeschoss spitzgieblige Öffnungen unabhängig vom Holzgerüst mit backsteinerner Einfassung angelegt.
Als Dachdeckung dürften Hohlziegel gedient haben, die später an vielen Stellen im Gebäude zum Ausmauern eine neue Verwendung gefunden haben. Der Lattenabstand ließ sich an keiner Stelle ermitteln.

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