Hohes Haus (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 146163706320  /  Datum: 16.09.2014
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
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Objektdaten

Straße: Hindenburgstraße
Hausnummer: 12
Postleitzahl: 74395
Stadt-Teilort: Mundelsheim

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Ludwigsburg (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8118053001
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Sudhaus, Kühlhaus und Comptoir (74395 Mundelsheim)
Scheune (74395 Mundelsheim, Freihof 3)
Fachwerkhaus, Hindenburgstraße 24 I / II (74395 Mundelsheim)

Bauphasen

1. Bauphase:
(1489 - 1490)
Erbauung des Gebäudes um das Jahr 1489 (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzdokumentation

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Das Gebäude steht giebelständig zur Straße. Auf einem massiven Unterbau ist ein zweistöckiges Fachwerkgerüst abgezimmert. Darauf ist das zweistöckige Dachwerk mit Spitzboden aufgeschlagen. Der gesamte Baukörper ist verputzt.
An das Gebäude ist am rückwärtigen Giebel eine jüngere Scheune und an der Süd-West-Ecke eine Garage angebaut. Beide Anbauten gehören besitzrechtlich nicht zum untersuchten Objekt.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Das Gebäude steht giebelständig zur Straße. Auf einem massiven Unterbau, der heute bis zur Oberkante des EGs reicht, ist ein zweistöckiges Fachwerkgerüst abgezimmert. Darauf ist das zwei-stöckige Dachwerk mit Spitzboden aufgeschlagen. Der gesamte Baukörper ist verputzt.
Am Straßengiebel reicht das massive Mauerwerk bis zur Oberkante des 1. OGs. Ebenfalls am Straßengiebel kragt der 1. und 2. DG, wie auch der Spitzboden über. Der rückwärtige Giebel und auch die Westtraufe zeigen insgesamt keine Überstände. Dagegen steht das 2. OG an der Osttraufe ca. 15cm über. Bemerkenswert an dieser Seite ist der Vorsprung des massiven Sockels gegenüber dem EG und der Vorsprung des EGs gegenüber des 1. OGs. Nach einem Foto (es zeigt das Haus zum Teil unverputzt) ist erkennbar, dass die straßenseitige Giebelwand im 1. OG unter einer ehemaligen Auskragung des 2. OG gemauert ist. Eine ähnliche Untermauerung unter einer ursprünglichen Auskragung des 1. OGs ist auch für die Massivwand im Osten anzunehmen. Nach diesen Beobachtungen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Gebäude ursprünglich um einen auf einem massiven Sockel aufgesetzten Fachwerkbau handelt. Dieser kragte sowohl an der Osttraufe, wie auch an der Straßenseite mit allen oberen Etagen aus. Der Nord-Ost-Ecke kommt dabei eine repräsentative Bedeutung zu.

Dachwerk:
Abgezimmert ist ein dreifach stehender Stuhl im 1. DG und ein zweifach stehender Stuhl im 2. DG. Die Aussteifung in Längsrichtung erfolgt durch angeblattete Kopfbänder, in Querrichtung sind Steigbänder eingebaut. Soweit erkennbar wurde lediglich Eichenholz verwendet.
Die Lage der Gerüstständer lässt im Zusammenhang mit den zum Teil erhaltenen Flechtwerkfüllungen eine drei-zonige Grundrissgliederung festlegen. Straßenseitig ist eine große Dachkammer erkennbar. Am rückwärtigen Giebel ist eine weitere Dachkammer erschlossen.
Die einzelnen Binderquerachsen sind ausgehend vom Straßengiebel durch eine steigende Folge von Kerben markiert. Im Zuge der Querachse sind von Ost nach West steigende Strichmarkierungen vorhanden. Die Auswertung der Abbundzeichen ergibt den Hinweis, dass die Wohnstube des Hauses in der Nord-Ost-Ecke des Unterbaus angeordnet ist.

2. Oberstock:
Die vorhandene Grundrissgliederung ist identisch mit der Zonenaufteilung des Dachwerkes. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist hier mit einem großen Umfang alter Wandfüllungen zu rechnen. Für die Ostwand ist dies neben dem sichtbaren Bestand auch durch das schon erwähnte Foto belegt. Für den Straßen- und Rückgiebel, wie auch für die Westwand ist ebenfalls ein umfangreicher Altbestand anzunehmen.
Bemerkenswert ist der profilierte Ständer innerhalb der nördlichen Innenquerwand: Er besitzt kopfzonig verzapfte Streben. Dies deutet auf eine offene, ohne Innenwände unterteilte, Grundrissfläche hin. Ob dies den ursprünglichen Zustand repräsentiert und die vorhandenen Innenwände eine nachträgliche Unterteilung darstellen, kann zurzeit nicht definitiv entschieden werden. Sollte dies der Fall sein, so wäre das 2. OG als ehemalige Lagerebene / Saalebene anzusehen, die nachträglich zu Wohnzwecken umgebaut wurde.

1. Oberstock:
In Abstimmung zum 2. OG sind hier im 1. OG die Querachsen angeordnet. Lediglich im Westen der nördlichen Innenwand ist eine jüngere Veränderung erkennbar. Eine nachträgliche Verschiebung älterer Wandscheiben liegt wohl auch im Zuge der inneren Längsachse vor. Dies wird im Süden durch den Deckensprung und im Norden durch die Längsflucht des Unterzuges angedeutet. In diese Richtung ist auch der innere Wandvorsprung am Nordgiebel zu deuten.
Hinsichtlich der älteren Wandaufbauten ist für die straßenseitige Giebelwand, für den südlichen Bereich der Ostwand und für den Rückgiebel keine bzw. nur noch in Ansätzen Altsubstanz zu erwarten.
Infolge der angenommenen Veränderungen, wie auch durch die umfassenden Wand- und Deckenverkleidungen, sind über die älteren Raumnutzungen keine gesicherten Aussagen möglich. Basierend auf den oben aufgeführten Erwägungen ist für die nördliche Zone die Stubenzone, daran anschließend die Erschließungszone und im Süden die Kammerzone zu vermuten.

Unterstock:
Im Gegensatz zum 1. OG ist auf dieser Grundrissebene die vertikale Abstimmung der Wandscheiben mit den Wandanordnungen der oberen Stockwerke noch eingehalten.
Wie schon oben angesprochen handelt es sich bei den Umfassungswänden um nachträgliche Abfangungen. Ursprünglich ist auch für dieses Stockwerk ein Fachwerkgerüst anzunehmen. Dieses Holzgerüst ist zumindest im Hausinnern teilweise noch vorhanden. Obwohl alle Wände verkleidet sind, ist alte Wandsubstanz im Zuge der beiden Innenquerwände und im nördlichen Bereich der Mittellängswand zu vermuten.
Aussagen zur ursprünglichen Grundrissnutzung sind zurzeit nicht möglich. Dagegen bestehen hinsichtlich der ältesten Grundrissgliederung, wie sie zum jetzigen Zeitpunkt noch ablesbar ist, kaum Zweifel. Eine originale Wohnnutzung ist jedoch nicht anzunehmen.

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