Doppelscheune (abgegangen)
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
| Straße: | Oberdorfstraße |
| Hausnummer: | 38 |
| Postleitzahl: | 70794 |
| Stadt-Teilort: | Filderstadt |
|
|
|
| Regierungsbezirk: | Stuttgart |
| Kreis: | Esslingen (Landkreis) |
| Wohnplatzschlüssel: | 8116077005 |
| Flurstücknummer: | keine |
| Historischer Straßenname: | keiner |
| Historische Gebäudenummer: | keine |
| Lage des Wohnplatzes: |
|
| Geo-Koordinaten: | 48,6508° nördliche Breite, 9,2185° östliche Länge |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Wohnhaus mit Scheune (70794 Filderstadt, Bonländer Hauptstraße 27)
Georgskirche Bonlanden (70794 Filderstadt, Georgstraße 14)
Wohnhaus (70794 Filderstadt, Georgstraße 2)
Altes Rathaus (70794 Filderstadt, Klingenstraße 19)
Ehemaliges Gasthaus "Krone" (70794 Filderstadt, Kronenstraße 16)
Wohnhaus (70794 Filderstadt, Kronenstraße 2)
Kelter (70794 Filderstadt, Unterdorfstraße 100)
Wohnhaus eines Streckhofes (70794 Filderstadt, Unterdorfstraße 14)
Bauphasen
Die Doppelscheune des Gasthofs Rössle (1684 (d)) gehörte zu den ersten Scheunen, die nach dem Dreißigjährigen Krieg neu errichtet wurden. Trotz einiger baulicher Eingriffe war das Gefüge mit großen Teilen der ursprünglichen Ausfachung original überliefert. Das Holzgerüst erstreckte sich über vier Querzonen und zwei breite Längszonen. Das bemerkenswert vollständig überlieferte Sparrendachwerk war im ersten DG durch eine Kombination aus zweifach liegendem und einfach (in der Firstachse) stehendem Stuhl in den inneren Querbünden und dreifach stehendem Stuhl in den Giebelbünden verstärkt. Im zweiten DG beinhaltete der Bau ein einfach stehendes Stuhlgerüst, das in der Tradition der Hochunterfirstgerüstbauten wurzelt.
Im Jahr 2014 erfolgte der Abbruch der Scheune.
(1684)
- Erdgeschoss
- Dachgeschoss(e)
- Siedlung
- Dorf
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Scheune
- Dachgerüst Grundsystem
- Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
- Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
- Detail (Ausstattung)
- bemerkenswerte Wand-/Deckengestaltung
(1890 - 1910)
- Erdgeschoss
- Siedlung
- Dorf
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Scheune
(2014)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Untersuchung
Beschreibung
- Siedlung
- Dorf
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Scheune
Zonierung:
Konstruktionen
Die Scheune konnte dendrochronologisch in das Jahr 1684 (1684 d) datiert werden, gehörte also zu den ersten Scheunen, die nach dem Dreißigjährigen Krieg neu errichtet wurden.
Was für ein großartiges Beispiel für die damalige Zimmermannskunst hier verloren ging, wurde im Grunde erst beim Abbruch des langgestreckten Gebäudes sichtbar. Trotz einigen baulichen Eingriffen, wie beispielsweise die Anlage eines Viehstalls im Barn des südlichen Scheunenteils zu Beginn des 20. Jahrhunderts war das bauzeitliche Gefüge mit großen Teilen der ursprünglichen Ausfachung original überliefert. Das auch substanziell gut erhaltene Holzgerüst des Scheunenbaus erstreckte sich über vier Querzonen und war in zwei Längszonen von stattlicher Breite unterteilt. Das in seltener Vollständigkeit überlieferte Sparrendachwerk war im ersten Dachgeschoss durch eine Kombination aus zweifach liegendem und einfach (in der Firstachse) stehendem Stuhl in den inneren Querbünden und dreifach stehenden Stühlen in den Giebelbünden verstärkt. Im zweiten Dachgeschoss beinhaltete der Bau ein einfach stehendes Stuhlgerüst, welches in der Tradition der Hochunterfirstgerüstbauten wurzelt. Sein Stuhlrähm trug in allen Gespärren kurze Hahnenbalken, die an die Sparren geblattet wurden – mit Ausnahme der Hahnenbalken in den Querbünden, die verzapft ausgeführt wurden. Zeittypisch waren die markanten Kopfverdickungen der mittigen Stuhlständer im ersten Dachgeschoss, in welche die Druckriegel der liegenden Stuhlquerbünde eingezapft waren. Je zwei wandhohe Andreaskreuze an den beiden Giebelseiten belegen, dass die Scheune weit mehr war als ein reiner Zweckbau, sondern vielmehr ein wirkungsvolles, auf Sicht angelegtes Fachwerk präsentierte.
Ganz ungewöhnlich für die Bauzeit der Scheune ist die Längsaussteifung der Stuhlständer der inneren Längsbünde im ersten und zweiten Dachgeschoss, denn hier finden sich noch mittelalterlich anmutende Kopfbänder. Sie werfen ein bezeichnendes Licht auf das vermeintliche Verbot der Verblattung in der Bauordnung Herzog Christophs im Jahr 1568, das nicht viel mehr war, als eine Empfehlung an die Zimmerleute.
Einen Befund von besonders hoher Bedeutung wiesen die erhaltenen Gefache an allen erhaltenen Wänden der Scheune auf. Wie schon im Schafhof zeigten auch sie (innen wie außen) gut erhaltene, phantasievolle Kratzputzverzierungen. Hier aber konnte ein weiteres, bei dieser Gestaltungsart bislang nur hier dokumentiertes Verzierungselement erkannt werden. An einigen Gefachen wurde entlang der Fachwerkhölzer der Putz geglättet und durch eine dünne Ritzlinie vom inneren, beinahe floral mit Kratzputz gestalteten Gefachfeld abgesetzt. Damit stellt sich der Kratzputz von Oberdorfstraße 38a an die Seite der zeitgenössischen Farbgebungen im Fachwerkbau. Dort fanden regelhaft sogenannte „Balkenverbreiterungen“ Anwendung, die durch einen Begleitstrich vom übrigen Gefachfeld abgesetzt wurden.


