Ottilienkapelle (Eppingen)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 136792826910  /  Datum: 15.03.2016
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Ziegelweg
Hausnummer: 2
Postleitzahl: 79410
Stadt-Teilort: Badenweiler-Lipburg

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8315007005
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Der zwei-geschossige Bau ist über einer zweiteiligen Kelleranlage erbaut.


1. Bauphase:
(1798 - 1801)
Nach der inschriftlichen Datierung im Türsturz, wurde das Gebäude im Jahre 1801(i) erbaut. Dieses Datum wird durch die dendrochronologische Datierung annähernd bestätigt. Die drei untersuchten Hölzer wurden im Frühjahr 1798(d) gefällt.
Nach der dendrochronologischen Datierung wäre somit die Erbauung des Gebäudes 2-3 Jahre früher, also 1798 oder 1799 anzusetzen.
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ziegelweg 2 / Wohnhaus in 79410 Badenweiler-Lipburg (05.01.2009 - Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Platzgestaltung zweier zusammenlaufender Straßen, benachbarter Uhrtum (rechts) / Wohnhaus in 79410 Badenweiler-Lipburg (05.01.2009 - Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Benachbarter Uhrturm / Wohnhaus in 79410 Badenweiler-Lipburg (05.01.2009 - Burghard Lohrum)
Abbildungsnachweis
Wohnhaus in 79410 Badenweiler-Lipburg (05.01.2009 - Burghard Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorsiche Kurzanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Gebäude steht an einer prominenten Stelle innerhalb der dörflichen Siedlungsstruktur und bildet an der platzartig gestalteten Zusammenführung zweier Straßen das wichtigste Gebäude. Ehemals mit seinem Westgiebel weit vor der nachbarlichen Bebauung stehend, beherrscht es die örtliche Situation. Unterstrichen wird die Bedeutung des Hauses sowohl durch seine äußere Architektur, wie auch durch die benachbarte Konkurrenz. So signalisiert in erster Linie der Platz orientierte Vollwalm und die Firstbekrönung herrschaftlichen Repräsentationsanspruch. Quasi als Gegenpart funktioniert in diesem Sinne der in Sichtweite vorhandene Uhrturm. Mit der Uhr (dem Symbol der Macht über die Zeit) artikuliert er die gesellschaftliche Stellung seines Erbauers.
Ein weiteres Indiz für die hervorgehobene Bedeutung des untersuchten Gebäudes ist die im Dachraum gefundene Fahnenspitze.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Der zwei-geschossige Bau ist über einer zweiteiligen Kelleranlage erbaut.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Hinsichtlich der räumlichen Gliederung bestehen keine Zweifel. So bilden Treppenhaus, Stube, Kammer und Küche mit ehemals angegliedertem Abtritt eine funktional aufeinander abgestimmte Einheit.
Bezogen auf die jeweilige Ausstattung kann der Stube ein Ofen (beschickbar über die Küchenfeuerwand), ein Holztäfer entlang den Massivwänden und eventuell zwei Wandschränke zugeordnet werden.
Ob es sich bei der Stube ehemals um den Gastraum eines Wirtshauses handelte bedarf des Quellennachweises.
Die Kammer, ebenfalls über einen Ofen erwärmbar, wurde zur Stube hin durch eine Bretterwand abgetrennt. Die Trennwand zur Küche war größtenteils massiv. Daran schloss eine schmale Türöffnung an. Ihre Anordnung ließ Platz für einen schmalen, in der Giebelwand vermauerten Backofen.
Dieser war von der Küche zu bedienen. Dort ist auch über die Gebälkauswechslung die Lage des ehemaligen Rauchfanges fixiert, wobei der bauzeitliche Kamin erst auf der Decke ansetzte. Von der Küche waren der Abtritt und der Flur erreichbar. Um den Flur zu erreichen musste die Küche überquert werden.
Die Raumgliederung im OG ist mit der im EG identisch.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach mit beidseitigem Vollwalm
  • Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
    • Lambris/Täfer
  • Decken
    • Balkendecke
  • Gewölbe
    • Tonnengewölbe
  • Verwendete Materialien
    • Putz
  • Mischbau
    • Obergeschoss(e) aus Holz
    • Unterbau aus Stein (gestelzt)
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
Konstruktion/Material:
Der zwei-geschossige Bau ist über einer zweiteiligen Kelleranlage erbaut.
Im Norden ist es ein Gewölbekeller mit giebelseitigem Eingangsbogen und drei Belüftungs- und Belichtungsschächten. Das Gewände des Zugangs ist gefast und läuft mit einer Abschrägung aus. Ein ehemals interner Zugang vom Haus wurde später vermauert.
In der benachbarten Stirnwand ist bauzeitlich eine Nische berücksichtigt.
Der Keller entstammt einer einheitlichen Bauphase.
Im Gegensatz zum Gewölbekeller ist der südliche Keller weitaus niedriger. Es handelt sich um einen Balkenkeller der im Bereich der Straße nur geringfügig eingetieft ist. Der Zugang erfolgt über einen giebelseitigen Eingangsbogen. Das Gewände ist gefast, wobei der Fasenauslauf im Gegensatz zur Nördlichen Situation geschwungen ausläuft. Verschiedene Wandvertiefungen zeigen sich vermauert, wobei es sich in erster Linie um Nischen handeln wird.
Von besonderem Interesse sind die zwei Fensteröffnungen und der über die Treppe erreichbare Zugang.
Bei den Fensteröffnungen handelt es sich um große, mit Segmentbögen eingewölbte Öffnungen, wobei zumindest der giebelseitige Bogen die Balkendecke übergreift. Die Öffnungen berücksichtigen die äußere Abschrägung der Hausecke, was im Übrigen auf eine beengte Verkehrssituation in unmittelbarer Nähe hinweist.
Heute sind in die großen Öffnungen die vergitterten Gewände kleiner Kellerfenster eingebaut.
Die analoge Situation kann auch am Eingangsbogen beobachtet werden. Eine ehemals größere Öffnung wurde später teilweise vermauert. In dieser Füllung sitzt das heutige Rundbogengewände.
Bemerkenswert ist die angetroffene Sturzsituation. So liegt der innere Sturzbalken auf der späteren Vermauerung, womit sich die ursprüngliche Situation eventuell eine andere, sich wohl höher entwickelnde Ausführung abzeichnet.
Gleichfalls zu berücksichtigen ist der verputzte Zustand des Kellers. Es handelt sich um einen Glattputz, der sich sowohl über die Wände (auch in die seitliche Wandung der alten Öffnung), in die Fensternischen und über die Lehmwickel der Decke erstreckt.
Fassen wir an dieser stell kurz zusammen, so weisen sowohl die architektonischen Details, wie auch die Befunde darauf hin, dass die gesamte Kelleranlage älter als 1801 einzustufen ist. Diese Aussage kann durch weiter Indizien und Befunde im Überbau unterstrichen werden.

Das Erdgeschoß ist massiv und ist am Südgiebel über die inschriftlich in das Jahr 1801 datierte Türöffnung erreichbar. Sie führt in eine Ebene, deren Grundrissgliederung der erwähnten Zeitebene entspricht. So entstammen Treppenlauf, Raumanordnung und Nutzung, wie auch die Fassung von Wänden und Decken aus den Jahren um 1798(d).
Abgesehen von der Zeitdifferenz sind drei Beobachtungen zu erwähnen.
Im Vergleich der beiden Längswände besitzt die westliche Wand eine deutlich größere Wandstärke. Dies trifft in zunehmenden Maße auf den Mauerfuß zu. Nach oben verjüngt sich die stark geneigte Wand, während die innere Wandflucht senkrecht aufgemauert ist.
Ehemals mit der Nachbarbebauung eine gemeinsame Wand bildend erlaubte diese Situation keine Fenster und offensichtlich nur eine auf das Hausinnere begrenzte Egalisierung der Schiefstellung.
Mit Ausnahme der seitlich der Süd-Ost-Ecke angelegten Fenster besitzen alle Fensteröffnungen Brüstungsnischen. Bemerkenswerterweise liegen diese beiden Fenster über den beiden großen Kellerfenstern. Ein Befund, der möglicherweise als Stabilisierungsmaßnahme in dieser geschwächten Hausecke zu sehen ist.
Die Flurwand, bestehend aus einer zwei-fach verriegelten Fachwerkkonstruktion, stößt stumpf gegen die Giebelwand. Der Wandputz übergreift die Anbindungsstelle der Flurwand und deutet so, wie die Schiefstellung der westlichen Traufwand, eine ältere Bauphase an.
Während die verformte Westwand keinen Zweifel an dieser Einschätzung zulässt, so könnte die durchlaufende Putzfläche im Zusammenhang mit der Anlage eines Wandschrankes stehen. Eine Aussage, die eventuell auch auf das zweite Wandfeld neben der Tür zutrifft.
Insgesamt stellt sich für die giebelseitige Massivwand die Frage nach dem eigentlichen Alter. In diesem Sinne würde die restaurative Untersuchung der in das Mauerwerk einbindenden Türgewände einen Lösungsansatz beinhalten.
Im Vergleich zum Erdgeschoß ist das Obergeschoß weitgehend in Fachwerk erbaut. Bis auf diesen Gegensatz bestehen aber keine weiteren Unterschiede zum EG. Die Raumgliederung ist identisch mit unten, wobei einzelne Details die im EG verschwunden oder nur noch ansatzweise zu erkennen sind, auf dieser Ebene noch erhalten sind. Diese Aussage bezieht sich unter anderem auf die Bretterwand zwischen Stube und Kammer, auf den Bodenbelag und auf die Befeuerungsöffnungen.
Bemerkenswert ist die Putzdecke im Treppenhaus. Als spätere Ausstattung betont sie den vor der Stube liegenden Eingangsbereich.
Über diesen ist auch der Dachraum erreichbar. Hier gliedert eine liegende Stuhlkonstruktion den abgewalmten Dachraum, während eine Fachwerkwand eine Dachkammer abtrennt.
Über den Vollwalm und der Firstbekrönung bietet sich die Möglichkeit neben den architektonischen Aspekten nun auch die baulichen Befunde in eine erste Gesamtschau einfließen zu lassen.
Danach besteht an der herrschaftlichen Zuordnung des untersuchten Gebäudes kein Zweifel. Darauf aufbauend ist auf die eigenartige Lage und Ausstattung des heutigen Kellers einzugehen. Mit seinem offenen Charakter (großes und hohes Portal, große zur Straße sich öffnende Fenster) verbunden mit der Putzfassung handelt es sich um keine Kelleranlage. Die offene Gestaltung impliziert unter anderem eine nach außen wirkende Nutzung, die in Kombination mit dem herrschaftlichen Anspruch auch als eine öffentliche Einrichtung interpretierbar ist. Vergleichbar zum Beispiel mit einer Markthalle, oder was im ländlichen Raum durchaus denkbar ist, mit einer Gerichtslaube.

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