Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 205005497718  /  Datum: 02.01.2013
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hauptstraße
Hausnummer: 43
Postleitzahl: 73098
Stadt-Teilort: Rechberghausen

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Göppingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8117038002
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Als ältester Teil des Gebäudes muss der Keller angesehen werden. Die giebelseitige Lage des Kellerhalses mußte in verschiedenen Punkten dem Fachwerküberbau angepasst werden.
Die Kellerhalsbreite wurde so reduziert, dass die Anordnung eines Tennentores möglich wurde. Der oberirdische Kellereingang wurde zweimal geringfügig weiter nach Norden verlegt, um die längere Ausdehnung des Überbaus und die Vorblendung des Giebelwand auszugleichen. Eine Datierung des Kellers ist allerdings kaum möglich. Sicher ist, dass er zu einem Vorgängerbau gehört, der möglicherweise im Verlauf des 14. Jh. errichtet wurde.
An dem bestehenden Fachwerkbau wurden mehrere Holzproben für eine denrochronologische Untersuchung entnommen. Dabei ist zu bemerken, dass nur auf dem straßenseitigen Schiff begrenzt, mit Schwerpunkt im Stubenbereich, Eichenhölzer verbaut wurden. Das restliche Gerüst war ausschließlich aus Tannenholz abgezimmert.
Bei der Auswertung der Eichenproben (mit Splint, aber keine WK) konnte für den letzten ausmessbaren Jahrring der Winter 1549 ermittelt werden. Die Auswertung der Tannenproben (insgesamt 6 Proben mit WK) erbrachte als Fällungszeitraum Winter 1550 bzw. Frühjahr 1551.
Danach ist mit einem Aufschlag des Fachwerkhauses im Verlaufe des Jahres 1551 zu rechnen.


1. Bauphase:
(1550 - 1551)
Erbauung des Fachwerkhauses. (d)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Bauphase:
(1650 - 1699)
Veränderung des Dachgiebels. (gk)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Dachgeschoss(e)

3. Bauphase:
(1750 - 1799)
Einbau eines neues Zimmers, Vorblendung der Giebelwand und Einbau Rautenfachwerk. (gk)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzuntersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
  • Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
    • Eindachhof
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Bei dem Fachwerkhaus handelt es sich um einen Bau, der wohl nach den umfangreichen Zerstörungen der Stadt während der Bauernkriege, im Jahre 1551 über einem älteren Keller zweigeschossig errichtet wurde. In Verbindung mit dem Dachraum ist das Haus bezüglich seiner Funktion, als Wohn-Stall-Scheunen-Haus (sog. Einhaus) anzusprechen. Der unter einem First vorhandene Baukörper nahm neben den Wohnräumen wie Stube, Küche und Kammern auch die Wirtschaftsräume wie Scheune (Tenne), Stall und Speicherräume auf.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Durch die Ständerstellung ist der Hausgrundriss in seiner länge dreizonig und in seiner Breite dreischiffig gegliedert. Annähernd parallel zur Straße angeordnet, erfolgt von hier auch die Erschließung des Hauses. Zur Straße ausgerichtet befindet sich mittig die Küche und nach Norden versetzt die Stube. Von besonderem Interesse ist das mittlere Schiff. Entgegen der sonst üblichen Anordnung befindet sich hier die in Firstrichtung verlaufende Tenne. Die Tenneneinfahrt befindet sich am nördlichen Giebel. Innerhalb des rückwärtigen Schiffes war zumindest im Bereich der nördlichen Zone ein Stall vorhanden. Das Dachwerk ist zweigeschossig mit einem zweifach stehendem Stuhl.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
    • Flechtwerk
  • Decken
    • Balken-Bretter-Decke
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit stehendem Stuhl
  • Holzgerüstbau
    • Geschossgerüst
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Ständer
    • Unter-, Überzüge, Pfetten
Konstruktion/Material:
Der flachgewölbte Keller mit einer Stichhöhe von ca. 1,75 m (2,40-0,65 m Wandhöhe bis Wölbungsansatz) besitzt eine durchschnittliche Länge von 8,40 m und eine Breite von ca. 5,60 m. Er ist in seiner Längsausrichtung zur heutigen Hauptstraße annähernd parallel ausgerichtet. Das Baumaterial der Stirn- und Längswände besteht aus groß bearbeiteten Angulatensandstein. Die Steine der Wölbung (aus gleichem Stein) sind schmal geschlagen und wurden hochkant nebeneinander eingebaut. An der südlichen Stirnwand und an der ostwärtigen Längsseite zur Straße ausgerichtet, befindet sich je ein Belüftungsschacht. Letzterer steigt leicht nach oben an, sodass er eventuell der Befüllung dienen konnte. In seiner Nähe jedoch, in der südostwärtigen Ecke des Kellers, ist in den gestampften Boden eine Vertiefung eingelassen. In ihr stand knapp unter Kellerbodeniveau das Grundwasser. Der Wasserstand betrug etwa 40 cm. Innerhalb der nördlichen Stirnwand war der Zugang zum Keller angelegt. Die äußere Eingangsbreite beträgt 80 cm. Die lichte Höhe 1,30 m. Nach zwei Stufen erweitert sich die Breite auf ca. 1,35 m. Ab hier setzt der gewölbte Kellerhals mit einer lichten Höhe von ca. 1,50 m an. Bis zum Kellerhalsansatz sind die Steinstufen ungleich ausgebildet. Sowohl Tritthöhe wie Trittbreite sind unterschiedlich. Die Stufen reichen nicht über die gesamte Kellerhalsbreite. Sie sind aus mehreren Einzelsteinen zusammengesetzt und überbetoniert, oder ganz betoniert. Im weiteren Verlauf des Abgangs sind einheitliche Stufen eingebaut. Kurz vor dem Eintritt in den Kellerraum befindet sich ein Türgewände mit aufgesetztem Rundbogen. Danach erweitert sich der Kellerhals beidseitig um ca. 10 cm, um dann nach 60 cm rechtwinklig auf die Stirnwand zu stoßen. Innerhalb der nördlichen Stirnwand ist vom Eingang nach Westen versetzt, eine Nische eingebaut. Hinsichtlich der Auswertung des Kellers wird vorerst nur auf den Kellereingang eingegangen. Die lichte Höhe des außerhalb im Zuge der nördlichen Giebelfront befindlichen Eingangs, beträgt 1,30 m. Sie liegt damit um 20 cm unter der lichten Höhe des gewölbten Kellerhalses. Die Einengung des Kellerabganges in diesem Bereich ist mit der danach folgenden Breite vereinbar. Auch in Verbindung mit den Stufen muss daher angenommen werden, dass es sich bei der Verengung um eine nachträgliche Maßnahme handelt. Ob in diesem Zusammenhang auch eine Verlegung des ursprünglichen Kellereinganges nach Norden erfolgte, soll an anderer Stelle berücksichtigt werden.

Befunde zum Fachwerküberbau: Gerüst- und Gefügeausbildung:
Das Hausgerüst ist von Süd nach Nord annähernd parallel zur Straße ausgerichtet. Es steht damit traufständig zur Straße.
Obwohl vor ca. 7 Jahren das nach Süden ausgerichtete Hausdrittel abbrannte, lässt sich die ursprüngliche Gliederung annähernd genau bestimmen. Danach handelt es sich um einen dreizonigen und dreischiffigen Grundriss, der anhand der vorhandenen Ständer klar erfasst werden kann. Lediglich die ursprüngliche Breite der abgebrannten Zone ist zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr exakt bestimmbar. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass beim Wiederaufbau die ehemalige Gebäudeflucht eingehalten wurde. Der Gerüstaufbau ist am erhaltenen Bestand ablesbar. Innerhalb der beiden äußeren Schiffe wurde auf die jeweilige Schiffbreite beschränkt, Schwellen in Querrichtung verlegt. Im Schnittpunkt mit den Längsachsen waren die Schwellen innerhalb der Giebelachsen so ausgeklinkt, dass auf ihnen die Längsschwellen aufgelegt werden konnten. Im Zuge der inneren Querachsen konnte die Verbindung mit den Längsschwellen nicht eindeutig nachgewiesen werden. Es ist anzunehmen, dass sie stumpf anstoßend eingebaut waren. Fraglich ist, ob die Querschwellen der südlichen Giebelwand und der benachbarten Querachse die gesamte Hausbreite durchliefen, oder ob sie ebenfalls nur auf Schiffsbreite beschränkt waren. Quer- und Längsschwellen sind auf einer Schwellenmauer verlegt. Auf den Längsschwellen stehen im Schnittpunkt mit den Querschwellen mit Zapfen eingelassene Ständer. Sie reichen in einer Höhe über zwei Geschosse hinweg. Auf den Ständern lagern die Rähmhölzer der Außenwände und die Längsunterzüge der inneren Längsachse. Längsunterzüge und Rähmhölzer kragen zumindest an der nördlichen Giebelfront über, um einen Überstand des Giebeldreieckes zu ermöglichen.
In diesem zweigeschossigen Baukörper ist ca. auf halber Höhe innerhalb den äußeren Schiffen das Quergebälk über Erdgeschoss eingefügt. Es lagert auf Geschossriegeln, die zwischen den in Längsrichtung aufgereihten Ständern eingebaut sind. Im mittleren Schiff ist von den Schwellen bis unter die Dachbalken offen. Der offene raum erstreckt sich vom nördlichen Giebel auf eine Länge von zwei Zonen. Ob auch die dritte Zone offen war, oder ob sie durch eine Trennwand geschlossen war, konnte zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht festgestellt werden.
Das das Gerüst aussteifende Gefüge besteht lediglich aus angeblatteten Bändern in den Kopfzonen. Dabei scheinen zumindest die Längsachsen unterschiedlich ausgesteift zu sein. An der straßenseitigen traufwand waren keine Untersuchungen möglich. Die danach nach Westen versetzte Längsachse scheint nur an den äußeren, innerhalb den Giebelquerachsen aufgestellten Ständern, ausgesteift zu sein. An der folgenden Längsachse wurden am nördlichen Giebelständer keine Anzeichen für eine kopfzonige Aussteifung angetroffen. Die westliche Traufwand konnte nicht untersucht werden.
Auch innerhalb der Querachse sind die Befunde lückenhaft. Die teilweisen Untersuchungen der inneren Querachsen ergaben jedoch Hinweise, dass für alle vier Querachsen die Aussteifungen gesichert angesehen werden kann. Danach waren die Ständer nur innerhalb der äußeren Schiffe ausgesteift. Das mittlere Schiff war frei von Kopfbändern. Lediglich innerhalb der nördlichen Giebelwand konnten zwei Kopfbänder nachgewiesen werden. Soweit die Wände untersucht werden konnten, waren sie einfach verriegelt und mit Flechtwerk geschlossen.

Raumanordnung und Nutzung:
Die Ständerstellung weist einen dreizonigen und dreischiffigen Grundriss auf. Geprägt wird dieser durch das mittige Schiff. Von Norden war der bis unter die Dachbalken offene Raum über eine Toreinfahrt zugänglich. Hier worüber eine flach geneigte Rampe die Einfahrt mit einem beladenen Wagen möglich. Ob sich dieser als Tenne zu bezeichnende Raum über die gesamte Hauslänge erstreckte, konnte zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht geklärt werden. Die westliche Längswand der Tenne war nicht mehr original erhalten. Und es konnte keine alte Türöffnungen zum westlichen Schiff nachgewiesen werden. Lediglich am nördlichen Giebel kann eine vorhandene Türöffnung als ursprünglicher Zugang angenommen werden. Er führt in einen Raum, dessen Fußboden gepflastert ist. Die Nutzung als Stall für Schafe oder Schweine ist wahrscheinlich, zumal die Funktion als Stall durch vermauerte Futterluken innerhalb der Trennwand zur Tenne zumindest für die jüngere Zeit gesichert ist.
Das straßenseitige Schiff war zum Zeitpunkt der Untersuchung durch den Eingang innerhalb der mittleren Zone von der Straße aus zugänglich. Er führte in einen Raum, der mit großen Sandsteinplatten ausgelegt war. In Anlehnung an die südliche Zone ist die Treppe zum ersten Obergeschoß angelegt. An der Trennwand zur nördlichen Zone ist der Kamin eingebaut. Von diesem Raum, der schon immer als Flur und Küche anzusprechen ist, führt eine Tür zur Tenne und eine Türe zum nördlich angrenzenden Raum.
Für den letztgenannten raum konnte von der Tenne die ursprüngliche Deckenausbildung erkannt werden. Die Deckenbalken waren mit einer seitlichen Nut versehen. In diese, über die gesamte Balkenlänge eingearbeiteten Vertiefungen, waren Bretter eingeschoben. Danach handelt es sich um eine Bretter-Balken-Decke. Über dem als Küche bezeichneten Raum waren die Dielenbretter auf die Deckenbalken aufgelegt. Sowohl von der Anordnung des zuvor behandelten Raumes, die Bundseiten liegen außen an den Umfassungswänden, wie auch durch die Deckengestaltung, ist dieser Raum als Stube anzusprechen. Von ihr führte ebenfalls eine Tür zur Tenne. Im Gegensatz zur Küchentür sind die Türstiele seitlich gefast, was die hervorgehobene Stellung des Raumes nochmals betont. Aussagen über die Beheizung der Stube und Erkenntnisse über die Wandgestaltung im Bereich der Außenwände, waren zum Zeitpunkt der Begehung nicht möglich.
Für das erste Obergeschoss können zur Zeit ebenfalls keine näheren Angaben gemacht werden.
Von besonderem Interesse ist die Wandgestaltung der mittleren Zone zur Tenne hin. Möglicherweise befand sich hier eine Tür. Dies würde jedoch einen Freigang über die Tenne zum westlichen Schiff voraussetzten.

Auswertung des Befundes:
Bei der angetroffenen Gerüstkonstruktion handelt es sich um einen zweigeschossigen Ständerbau, der nach den bisherigen Befunden lediglich innerhalb der Kopfzonen ausgesteift war. Die Ständer durchstoßen die beiden Geschosse in einer Länge bis unter die Rämhölzer bzw. Längsunterzüge. Die Aussteifung erfolgte durch beidseitig angeblattete Kopfbänder. Auf den Geschossriegel lagert das Quergebälk über dem 1. OG. Eingebaut wurde es jedoch nur in den äußeren Schiffen. Das mittlere Schiff war zumindest über zwei Zonen ohne Decke über Erdgeschoß ausgebildet und reichte damit in seiner Höhe bis unter die Dachbalken. Die Wandfüllung besteht aus Flechtwerk, das beidseitig mit einem Lehm-Stroh-Auftrag versehen ist. Die Wande je Geschoss sind einfach verriegelt. Farbbefunde wurden nicht angetroffen.
Erschlossen ist das Haus sowohl von der straßenseitigen Traufe wie auch vom nördlichen Giebel. Der Hauseingang für die Bewohner erfolgte innerhalb der mittigen Zone und führte in die Küche. Von hier erfolgte der Zugang zur Tenne, zur Stube und zum 1. OG. Die Stube befindet sich innerhalb der nördlichen Zone und ist zur Straße ausgerichtet. Als Deckenabschluss wurde eine Balken- Bretter -Decke eingebaut. Die große, über die gesamte Breite des mittleren Schiffes angelegte Toreinfahrt, führt in die Tenne. Sie ist als der beherrschende Raum des Hauses anzusehen. In ihrer Höhe reicht sie bis unter die Dachbalken. Ob die Tenne bis zum südlichen Giebel reichte war nicht erkennbar. Neben der Tenne, im westlichen Schiff, war ein kleiner Stall angeordnet. Auch seine ursprüngliche Länge war nicht erfassbar. Innerhalb des 1. OG konnten keine Befunde gemacht werden. Bedingt durch die Ständerstellung und der Ständerhöhe wird sich die Raumanordnung kaum von der des Erdgeschosses unterschieden haben. Anstelle der Ställe ist hier mit Kammer- und Lagerräumen zu rechnen. Auch für den abgebrannten Hausteil sich keine fundierten Aussagen möglich.

Befunde Dachaufbau:
Auf den Rämhölzern und den Längsunterzügen sind die Dachbalken aufgekämmt. An ihren äußeren Enden sind die Sparren eingezapft. Am Firstpunkt sind diese überblattet. Unterstützt werden die Gespärre durch einen zweifach stehenden Stuhl. Die inneren Stuhlständer sind in den selben vertikalen Querachsen wie die Ständer des Unterbaus angeordnet. Am nördlichen Giebel stehen die Ständer in Folge der Auskragung der Rähmhölzer und Längsunterzüge außerhalb der Giebelflucht des Fachwerkunterbaues. Die Stuhlständer greifen am Fußpunkt und am Kopfende mit Zapfen in die Dachbalken bzw. in die Stuhlpfetten. Auf den Pfetten sind die Kehlbalken aufgekämmt. Mit den Sparren sind diese verblattet. Blattsassen an den Ständern und an den Pfetten weisen lediglich eine kopfzonige Aussteifung durch Bänder in der Längsachse nach. Im Zuge der rückwärtigen Stuhllängsachse zeigt der Giebelstuhlständer eine Blattsasse für ein in Längsrichtung ansteigendes Kopfband. Die Pfette besitzt jedoch keine Blattsasse. Der folgende Ständer besitzt ebenfalls keine Anzeichen für eine Aussteifung. Es fehlen ihm auch die Zapflöcher, wie sie am straßenseitigen Stuhlständer der selben Querachse angetroffen wurden. Das Gespärre ist unterhalb des Firstpunktes mit einem beidseitig angeblattetem Hahnbalken ausgebildet.
Über der Tenne, im Bereich der mittleren Zone, ermöglichte eine Öffnung im Dachgebälk, die Befüllung des Dachraumes vom eingefahrenen Wagen aus. Die wechsel der ursprünglichen Öffnung waren beidseitig in die Dachbalken eingezapft. In diesem Bereich sind die Dachbalken rußgeschwärzt.
Ob der über der Trennwand von der Küche und Stube stehende Stuhl vom First bis zum Dachbalken geschlossen war konnte nicht geklärt werden, da der Dachbalken, der in dieser Hinsicht Rückschlüsse zulässt, nur in geringem Umfang an seiner Oberkannte untersucht werden konnte.
Der nördliche Dachgiebel kragt auf den Rämhölzern und den Mittellängsunterzügen geringfügig über. Eine Beschreibung des Giebels wird an anderer Stelle erfolgen.
Von den ursprünglichen Gespärrehölzer sind nur noch weniger erhalten. Die angetroffenen Abbundzeichen, nach dem Prinzip der römischen Zahlenfolge eingeschlagen, beginnen am nördlichen Giebel. Erkannt wurden die Markierungen an den Sparren, Kehl- und Hahnbalken sowie an einem Stuhlständer.

Auswertung des Befundes:
Das Dachwerk mit seinem am First verblatteten und am Dachbalkenende eingezapften Gespärren war in der Querrichtung durch angeblattete Hahn- und Kehlbalken ausgesteift. Unterstützt werden sie durch einen zwei-fach stehenden Stuhl. Die Anordnung der Stuhlständer in der Längsrichtung ist identisch mit den Querachsen des Unterbaus. Auch die Bundseitenanordnung wurde vom Unterbau übernommen. Die Aussteifung des Stuhles erfolgte durch Kopfbänder, die jedoch nur in den Längsachsen eingebaut waren. Zumindest der nördliche Giebel kragte leicht über. Die Anordnung der Abbundzeichen, beginnend am nördlichen Giebel und die Kennzeichnung der straßenseitigen Kehlbalkenenden im Zusammenhang mit den Markierungen der rückwärtigen Sparren unter dem Firstpunkt, bestätigen sowohl die Lage der Stube wie auch die Erschließung des Hauses von der westlichen Traufe. Innerhalb der nördlichen Dachraumzone sind kaum Rauchspuren auszumachen. Diese befinden sich überraschend stark an den Dachbalken der mittleren Zone. Ein Grund für die unterschiedliche Schwärzung des Dachwerkes scheint darin zu bestehen, dass der nördliche Dachraum durch eine teilweise geschlossene Querwand über der Trennwand von Stube und Küche, vom übrigen Dachraum abgeschlossen war. Die angenommene Trennwand konnte jedoch nicht eindeutig nachgewiesen werden. Die Ursache für die Schwärzung der Dachbalken konnte ebenfalls nicht geklärt werden. Möglicherweise besteht ein Zusammenhang mit der angenommenen Türe im Zuge der ostwärtigen Trennwand.
Nachträgliche Veränderungen und Umbauten:
Als erste Veränderung am ursprünglichen Hausgerüst muss die Umgestaltung des Giebels angesehen werden. Zum Zeitpunkt der Untersuchung wurde folgender Befund angetroffen:
Auf der Giebelschwelle stehen die Stuhlständer. Diese sind durch verzapfte Fußstreben beidseitig ausgesteift. Die Wandhöhe des 1. Dachstockwerkes ist zweifach verriegelt. Im Winkel von Stuhlständer und Sturzriegel enden die Streben. Mittig zwischen den Stuhlständern ist ein zusätzlicher Ständer eingebaut. Er reicht von der Giebelschwelle bis zum Kehlbalken. Er ist ebenfalls beidseitig mit Fußstreben ausgesteift. Zwischen den Stuhlständern und dem mittigen Ständer war je ein Fenster eingebaut. Fensterstiele, Brüstungs- und Sturzriegel sind mit innen liegendem Anschlag versehen. Die Öffnungen sind inzwischen durch Ziegel bzw. Hohlblocksteine geschlossen. Die Untersuchung im Bereich des rückwärtigen Giebelstuhlständers ergab folgende Befunde:
Der Ständer war mit einer zur Stuhlpfette ansteigenden Blattsasse für ein Kopfband versehen. Die Pfette weist jedoch keine Blattsasse auf. Sie lagert aber über die gesamte Giebelwandbreite auf dem Stuhlständer auf, wobei der Lehm-Stroh-Auftrag der Giebelwand sauber und ohne Lücke dicht mit der Pfette abschließt.
Obwohl das Giebelfachwerk weitgehend aus wiederverwendeten Hölzern besteht, kann zumindest für den straßenseitigen Sparren der nachträgliche Einbau als sicher angesehen werden. Auch an diesem Holz schließt der Lehm-Stroh-Auftrag sauber ab. Wenige Zentimeter neben dem straßenseitigen Stuhlständer konnte an der Oberkante der hier noch vorhandenen ursprünglichen Pfette erkannt werden. Der jüngere Sparren läuft daneben bis zum First in einer Länge durch.
Eine zweite nachträgliche Veränderung stellt der Einbau des Rautenfachwerkes im Giebeldreieck dar. zu diesem Zweck wurde der rückwärtige Sparren ab Oberkante Kehlbalken gekürzt. Auf den Kehlbalken wurde ein neues Holz verlegt, dass straßenseitig gegen den durchlaufenden Sparren stößt und den rückwärtigen neuen Sparren oberhalb des Kehlbalkens aufnimmt. Das Rautenfachwerk ist mit Ziegel geschlossen.
Neben dem vor ca. 7Jahren stattgefundenen Brand, bei dem annähernd die Hälfte des Hauses abbrannte und danach neu ersetzt wurde, ist der nachträgliche Zimmereinbau im Bereich der Tenne, als die gravierendste Veränderung zu sehen. Zu diesem Zwecke wurde die Dachbalken innerhalb der nördlichen Zone auf der gesamten Tennenbreite herausgeschnitten. Die seitlichen Längswände der Tenne wurden im 1.OG bis zum mittigen Wandriegel geöffnet. Auf den Riegeln wurde ein neues Deckengebälk über der Tenne aufgelegt. Die seitlichen Wände der Tenne wurden erhöht und mit einem Quergebälk abgeschlossen. Der dadurch gewonnene Raum reicht kastenförmig in den Dachraum hinein.
Eine ansteigende Treppe vom raum über der Stube ermöglicht den Zugang. Der Raum über dem Stall wurde durch eine nach unten führende Treppe vom neugewonnenen Zimmer erschlossen. Möglicherweise war diese Wohnraumerweiterung durch eine Doppelnutzung des Hauses notwendig geworden. Durch den Raumeinbau war die Tenne in ihrer Höhe stark reduziert. Das bisher nach innen schwenkbare Tennentor konnte nach außen geöffnet werden. In diesem Zusammenhang wurde der älteren Gielbelwand, bündig mit den jüngeren Torständern, eine neue Giebelwand vorgeblendet. Dadurch verschwand auf halber Gebäudebreite die Dachgiebelauskragung. Der restlichen Gebäudehälfte wurde keine neue Wand vorgeblendet, so dass sich hier die ältere Dachgieblauskragung abzeichnet.

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