Schloss Ramsberg (auch "Burg")
ID:
104116705616
/
Datum:
27.05.2014
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Objektdaten
| Straße: | Römerstraße |
| Hausnummer: | 1 |
| Postleitzahl: | 73072 |
| Stadt-Teilort: | Donzdorf-Ramsberg |
|
|
|
| Regierungsbezirk: | Stuttgart |
| Kreis: | Göppingen (Landkreis) |
| Wohnplatzschlüssel: | 8117015024 |
| Flurstücknummer: | keine |
| Historischer Straßenname: | keiner |
| Historische Gebäudenummer: | keine |
| Lage des Wohnplatzes: |
|
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Durch Ihre Cookie-Auswahl haben Sie die Kartenansicht deaktiviert, die eigentlich hier angezeigt werden würde. Wenn Sie die Kartenansicht nutzen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen unter Impressum & Datenschutzerklärung an.
Bauphasen
1. Bauphase:
(1323 - 1324)
(1323 - 1324)
Die ältesten Hölzer des untersuchten Gebäudes wurden nach den dendrochronologischen Untersuchungen in den Jahren 1323/24 (d) gefällt. Es handelt sich um Deckenbalken über den ostwärtigen Zonen im Unterstock. Ob auch über den westlichen Zonen Balken dieser Zeitstellung liegen, war infolge der starken Vermehlung der Balken dendrochronologisch nicht fassbar.
Durch den Nachweis einer Blindbodendecke über der ostwärtigen Zone ist hier ein gehobener Raum (Saal) über die gesamte Gebäudebreite erschlossen. Nach Westen sind untergeordnete Räume anzunehmen, über deren Anordnung und Nutzung keine Aussagen möglich sind. Sicher scheint, dass sich der Baukörper bis zur westlichen Giebelwand erstreckte.
Durch den Nachweis einer Blindbodendecke über der ostwärtigen Zone ist hier ein gehobener Raum (Saal) über die gesamte Gebäudebreite erschlossen. Nach Westen sind untergeordnete Räume anzunehmen, über deren Anordnung und Nutzung keine Aussagen möglich sind. Sicher scheint, dass sich der Baukörper bis zur westlichen Giebelwand erstreckte.
Betroffene Gebäudeteile:
- Erdgeschoss
2. Bauphase:
(1555 - 1556)
(1555 - 1556)
In den Jahren 1555/56 (d) wurde der bestehende Massivkörper grundlegend umgebaut. Das heute vorhandene Bauwerk hat diesen Ausbauzustand mit einem außerordentlich hohen Originalbestand bewahrt. Über einer geräumigen Halle im Unterstock wurden zwei Stockwerke und ein drei-stöckiges Dachwerk errichtet. Im 1. Oberstock wurde der ältere Saal um eine Zone verbreitert.
Betroffene Gebäudeteile:
- Obergeschoss(e)
- Dachgeschoss(e)
- Anbau
3. Bauphase:
(1800)
(1800)
Die umfangreichsten Eingriffe erfolgten um das Jahr 1800 (d). Zu diesem Zeitpunkt wurden die eingetretenen Schäden durch die zu schwache Aufhängung des Treppenhausunterzuges am Hängewerk behoben. In diesem Zusammenhang erfolgte wohl auch die teilweise Anstückung der Dachbalken sowie der Einbau von Gauben im westlichen Dachbereich.
Betroffene Gebäudeteile:
- Dachgeschoss(e)
Lagedetail:
- Burganlage
- allgemein
Bauwerkstyp:
- Residenz- und Hofhaltungsbauten
- Schloss
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Untersuchung
Beschreibung
Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
- Burganlage
- allgemein
Bauwerkstyp:
- Residenz- und Hofhaltungsbauten
- Schloss
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Dreigeschossiger Baukörper mit zugehörigem Dachwerk.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
Dachwerk:
Der sieben-zonige und drei-schiffige Dachraum ist im 1. Dachstock in drei Nutzungsbereiche unterteilt: Innerhalb den ersten beiden Zonen sind an beiden Traufen Kammern angelegt, die durch eine mittige "Fluranlage" voneinander getrennt sind. Die Erschließung beider Kammern erfolgte durch Türöffnungen innerhalb der Querachse, wobei die Lage der nördlichen Türöffnung Rücksicht auf den Treppenaufgang nimmt. Beeinträchtigt werden beide Kammern durch die Aussteifungen der liegenden Stuhlständer. Sie ragen in die Kammerräume. Im Vergleich mit den Befunden am ostwärtigen Giebel wird daher die Funktion von Lagerkammern angenommen.
Die Anlage einer mittigen Fluranlage ist zwar konstruktiv vorgegeben, beinhaltet aber auch einen "toten" Raum. In diesem Zusammenhang ist eine ehemalige Giebelöffnung anzunehmen.
An die beiden Kammern schließt sich über vier Zonen ein offener Dachraum an. Er diente offensichtlich als Lagerraum. Eine zweite Kammereinheit ist am ostwärtigen Giebel erschlossen. Beide Kammern sind kleiner als die zuvor angesprochenen Dachräume. Die Erschließung erfolgte über den mittigen Flur.
2. Oberstock:
Im Westen befinden sich zwei repräsentativ gestaltete Räume, wobei dem südlichen Raum sowohl durch die Lage wie auch durch die zusätzlichen Anschläge der Fensteröffnungen wohl eine hervorzuhebende Bedeutung zuzuschreiben ist. Unterstützt wird diese Annahme durch die versetzte Lage der Tür. Dadurch ist die Anlage einer Hinterladeröffnung möglich, während dies für den nördlichen Raum durch die geschlossene Fachwerkgestaltung in Querachse 3 auszuschließen ist. Die Erwärmung des südlichen Raumes ist letztlich jedoch nicht gesichert. Die vorhandene Kaminanlage ist nicht ursprünglich und verhindert zum jetzigen Zeitpunkt eine genauere Untersuchung dieses Wandabschnittes.
Den beiden großen Räumen schließt sich nach Osten ein geräumiges, sehr großzügiges und mit großem technischem Aufwand geplantes Treppenhaus an. Von hier erfolgt die zentrale Erschließung des gesamten Stockwerkes. Nach Süden wird dieser offene Bereich durch einen kleineren Raum eingeengt. Die aufgezeigten Befunde deuten an, dass während der Baumaßnahme eine Planungsänderung erfolgte. Die Änderung bezog sich zumindest auf den Wandaufbau, der ursprünglich mit Bohlen ausgeführt werden sollte. Aussagen zur Funktion dieses "Vorraumes" sind nicht möglich.
Bei den restlichen vier Räumen liegt der Schwerpunkt auf der Ausführung des nordostwärtigen Eckraumes. Durch seine zweiseitige Verbohlung und durch den massiven Wandabschnitt in Längsachse C kann eine Erwärmung dieses Raumes durch eine Hinterladeröffnung angenommen werden. Von besonderem Interesse ist dabei die angetroffene Aussparung in der massiven Giebelwand. Sie wird im Zusammenhang mit der Grundrisskonzeption im 1. Oberstock als Rest eines Wandkamins gedeutet.
1. Oberstock:
Im Westen sind über die ersten beiden Zonen im Süden zwei Räume angelegt. Im Norden verläuft ein schmaler Flur von West nach Ost. Ihm schließt sich ein großer Raum an. Durch den freistehenden, repräsentativ ausgebildeten Ständer, sowie durch die Ausdehnung über zwei Zonen ist er als Saal anzusprechen. Im Gegensatz zu den südlichen Räumen ist die Erschließung nicht gesichert.
Nach Osten ist ein geräumiges Treppenhaus vorhanden, das die gesamte Hausbreite durchzieht. Von dieser zentralen Erschließungslage ist über zwei Türen ein großer Saal im Osten zugänglich. Die Funktion als Saal wird neben den freigespannten Unterzügen durch die zentralen Ständer angedeutet. Ein zusätzlicher Befund stützt diese Annahme.
Ausgehend von der nördlichen Traufe sind profilierte Deckenbalken vorhanden. Zurzeit sind sie bis zur Längsachse A nachweisbar. Im südlichen Schiff ist die Decke verputzt. Darunter sind ebenfalls profilierte Deckenbalken bis zur Südtraufe zu vermuten. Weitere Hinweise für diesen großen Saal wurden im Unterstock aufgenommen. In Anlehnung an die Befunde im 2. Oberstock wird am Ostgiebel eine Kaminanlage angenommen. Durch die Nutzung dieses Raums als Büro konnte eine nähere Untersuchung des entsprechenden Wandbereiches nicht vorgenommen werden.
Unterstock:
Im Unterstock ist der fünf-zonige und drei-schiffige Grundriss durch die Ständerstellung noch vollständig erhalten. Lediglich im heutigen Stallbereich sind durch zusätzliche Ständer und Unterzüge Veränderungen ablesbar.
Der sieben-zonige und drei-schiffige Dachraum ist im 1. Dachstock in drei Nutzungsbereiche unterteilt: Innerhalb den ersten beiden Zonen sind an beiden Traufen Kammern angelegt, die durch eine mittige "Fluranlage" voneinander getrennt sind. Die Erschließung beider Kammern erfolgte durch Türöffnungen innerhalb der Querachse, wobei die Lage der nördlichen Türöffnung Rücksicht auf den Treppenaufgang nimmt. Beeinträchtigt werden beide Kammern durch die Aussteifungen der liegenden Stuhlständer. Sie ragen in die Kammerräume. Im Vergleich mit den Befunden am ostwärtigen Giebel wird daher die Funktion von Lagerkammern angenommen.
Die Anlage einer mittigen Fluranlage ist zwar konstruktiv vorgegeben, beinhaltet aber auch einen "toten" Raum. In diesem Zusammenhang ist eine ehemalige Giebelöffnung anzunehmen.
An die beiden Kammern schließt sich über vier Zonen ein offener Dachraum an. Er diente offensichtlich als Lagerraum. Eine zweite Kammereinheit ist am ostwärtigen Giebel erschlossen. Beide Kammern sind kleiner als die zuvor angesprochenen Dachräume. Die Erschließung erfolgte über den mittigen Flur.
2. Oberstock:
Im Westen befinden sich zwei repräsentativ gestaltete Räume, wobei dem südlichen Raum sowohl durch die Lage wie auch durch die zusätzlichen Anschläge der Fensteröffnungen wohl eine hervorzuhebende Bedeutung zuzuschreiben ist. Unterstützt wird diese Annahme durch die versetzte Lage der Tür. Dadurch ist die Anlage einer Hinterladeröffnung möglich, während dies für den nördlichen Raum durch die geschlossene Fachwerkgestaltung in Querachse 3 auszuschließen ist. Die Erwärmung des südlichen Raumes ist letztlich jedoch nicht gesichert. Die vorhandene Kaminanlage ist nicht ursprünglich und verhindert zum jetzigen Zeitpunkt eine genauere Untersuchung dieses Wandabschnittes.
Den beiden großen Räumen schließt sich nach Osten ein geräumiges, sehr großzügiges und mit großem technischem Aufwand geplantes Treppenhaus an. Von hier erfolgt die zentrale Erschließung des gesamten Stockwerkes. Nach Süden wird dieser offene Bereich durch einen kleineren Raum eingeengt. Die aufgezeigten Befunde deuten an, dass während der Baumaßnahme eine Planungsänderung erfolgte. Die Änderung bezog sich zumindest auf den Wandaufbau, der ursprünglich mit Bohlen ausgeführt werden sollte. Aussagen zur Funktion dieses "Vorraumes" sind nicht möglich.
Bei den restlichen vier Räumen liegt der Schwerpunkt auf der Ausführung des nordostwärtigen Eckraumes. Durch seine zweiseitige Verbohlung und durch den massiven Wandabschnitt in Längsachse C kann eine Erwärmung dieses Raumes durch eine Hinterladeröffnung angenommen werden. Von besonderem Interesse ist dabei die angetroffene Aussparung in der massiven Giebelwand. Sie wird im Zusammenhang mit der Grundrisskonzeption im 1. Oberstock als Rest eines Wandkamins gedeutet.
1. Oberstock:
Im Westen sind über die ersten beiden Zonen im Süden zwei Räume angelegt. Im Norden verläuft ein schmaler Flur von West nach Ost. Ihm schließt sich ein großer Raum an. Durch den freistehenden, repräsentativ ausgebildeten Ständer, sowie durch die Ausdehnung über zwei Zonen ist er als Saal anzusprechen. Im Gegensatz zu den südlichen Räumen ist die Erschließung nicht gesichert.
Nach Osten ist ein geräumiges Treppenhaus vorhanden, das die gesamte Hausbreite durchzieht. Von dieser zentralen Erschließungslage ist über zwei Türen ein großer Saal im Osten zugänglich. Die Funktion als Saal wird neben den freigespannten Unterzügen durch die zentralen Ständer angedeutet. Ein zusätzlicher Befund stützt diese Annahme.
Ausgehend von der nördlichen Traufe sind profilierte Deckenbalken vorhanden. Zurzeit sind sie bis zur Längsachse A nachweisbar. Im südlichen Schiff ist die Decke verputzt. Darunter sind ebenfalls profilierte Deckenbalken bis zur Südtraufe zu vermuten. Weitere Hinweise für diesen großen Saal wurden im Unterstock aufgenommen. In Anlehnung an die Befunde im 2. Oberstock wird am Ostgiebel eine Kaminanlage angenommen. Durch die Nutzung dieses Raums als Büro konnte eine nähere Untersuchung des entsprechenden Wandbereiches nicht vorgenommen werden.
Unterstock:
Im Unterstock ist der fünf-zonige und drei-schiffige Grundriss durch die Ständerstellung noch vollständig erhalten. Lediglich im heutigen Stallbereich sind durch zusätzliche Ständer und Unterzüge Veränderungen ablesbar.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Dachwerk:
Auf dem massiven Baukörper ist ein drei-stöckiges Dachwerk mit zusätzlichem Spitzboden aufgeschlagen. Das tragende Dachgerüst besteht aus liegenden, verzapften Stühlen in Verbindung mit stehenden Stuhlständern. Die Anordnung dieser Kombination in 6 inneren Querachsen (Querbindern) unterteilt die Dachlänge in 7 Zonen. Durch die vertikale Abstimmung der Querbinder ist damit für alle Dachstockwerke die gleiche Unterteilung vorgegeben.
Von besonderem Interesse ist das 1. Dachstockwerk: Hier bestehen hinsichtlich der abzimmerungstechnischen Ausbildung der einzelnen Querbinder einige Unterschiede. Die Beschreibung erfolgt von West nach Ost. Der erste innere Querbinder besteht aus zwei liegenden Stuhlständern an den Traufseiten. Aussteifungshölzer, die mit Stuhlständer und Spannriegel verzapft sind, steifen in Querrichtung aus. Zwei Unterzüge beidseitig der Firstmitte unterstützen Kehlbalken und Spannriegel. Unter diesen Unterstützungen stehen die Stuhlständer.
Die Querachse 2 ist als Wandscheibe ausgebildet. Die zwei-fach verriegelte Wand mit wandhohen Streben reicht nicht über die gesamte Gebäudebreite. Sie ist zwischen den mittigen Unterzügen unterbrochen. Jeweils eine Türöffnung innerhalb der Wandabschnitte ist original erhalten.
Besonderes Merkmal der Querachse 3 ist hier die vorhandene Hängekonstruktion, auf die an anderer Stelle eingegangen wird. Im Gegensatz zu Querachse 2 ist diese Binderausbildung in keine Wandscheibe einbezogen - im Gegenteil: Durch die kopfzonige Aussteifung der mittigen Stuhlständer liegt hier der Schwerpunkt auf der beabsichtigten Bewegungsfreiheit innerhalb dieses Dachraumbereiches. Dies trifft auch auf die benachbarte Querbinderachse 4 zu. Bis auf die Hängekonstruktion ist sie identisch mit der zuvor beschriebenen Binderachse.
Weitgehend gestört ist die Binderquerachse 5. Vorhanden sind die liegenden Stuhlständer und die inneren Stuhlständer. Durch die vorhandenen Zapfenlöcher an den Ständern und den Spannriegeln lässt sich eine ehemals zweifach verriegelte Wandscheibe mit wandhohen Streben nachweisen. Zwischen den inneren Stuhlständern war keine Wandausbildung.
Die liegenden Stuhlständer der folgenden Querachse 6 besitzen keine Aussteifungshölzer, sodass der Dachraum hier frei von störenden Hölzern ist.
Durch die beschriebene Binderausbildung, ist durch alle Binder eine einheitliche Unterteilung der Dachraumbreite in drei Schiffe aufgezeigt. Das mittlere Schiff ist dabei recht schmal. Die Untersuchung der ablesbaren Längsachsen A und C ergab weitere Befunde: Innerhalb der beiden ersten Zonen von West sind im Zuge dieser Längsachsen die originalen Fachwerkwände erhalten. Die vorhandenen Türöffnungen sind jünger. Dies ist durch das Zerschneiden der Streben ersichtlich. Die Ausbildung beider Wandscheiben ist als Sprengwerk zu deuten. Die außergewöhnliche Konstruktion zeugt von hohem statischem Wissensstand des tätigen Zimmermannes. Mit diesem konstruktiven System ist eine Entlastung des Gebälkes über dem 2. Oberstock beabsichtigt, in dem die Lasten auf die äußeren Binderquerachsen von Zone 1 und 2 abgeleitet werden sollen. Durch den Einschnitt der Türöffnungen ist dieses statische System heute wirkungslos.
Die weitere Untersuchung der Längsunterzüge im Bereich des gegenüberliegenden Giebels ergab durch die vorhandenen Zapfenlöcher ebenfalls eine Wandausbildung. Sie ist jedoch nicht mehr vorhanden. Nachweisbar sind für beide Längsachsen je eine zweifach verriegelte und mit wandhohen Streben ausgesteifte Wandscheibe mit ursprünglich mittiger Türöffnung.
Der sieben-zonige und drei-schiffige Dachraum ist im 1. Dachstock in drei Nutzungsbereiche unterteilt. Innerhalb den ersten beiden Zonen sind an beiden Traufen Kammern angelegt, die durch eine mittige "Fluranlage" voneinander getrennt sind. Die Erschließung beider Kammern erfolgte durch Türöffnungen innerhalb der Querachse, wobei die Lage der nördlichen Türöffnung Rücksicht auf den Treppenaufgang nimmt. Beeinträchtigt werden beide Kammern durch die Aussteifungen der liegenden Stuhlständer. Sie ragen in die Kammerräume. Im Vergleich mit den Befunden am ostwärtigen Giebel wird daher die Funktion von Lagerkammern angenommen.
Die Anlage einer mittigen Fluranlage ist zwar konstruktiv vorgegeben, beinhaltet aber auch einen "toten" Raum. In diesem Zusammenhang ist eine ehemalige Giebelöffnung anzunehmen.
An die beiden Kammern schließt sich über vier Zonen ein offener Dachraum an. Er diente offensichtlich als Lagerraum.
Eine zweite Kammereinheit ist am ostwärtigen Giebel erschlossen. Beide Kammern sind kleiner als die zuvor angesprochenen Dachräume. Die Erschließung erfolgte über den mittigen Flur, dessen Wandausbildung infolge vertikaler Lastabtragung auf den Unterbau, nicht als Sprengwerk abgezimmert ist. Dadurch ist die Anordnung von Türen möglich. Besonders zu vermerken ist die Abzimmerung der in den Kammern vorhandenen liegenden Stuhlständer. Sie besitzen keine Aussteifungshölzer, sodass der Dachraum frei von Hölzern war. Dadurch kann beiden Kammern eine Wohnnutzung zugeordnet werden. Für diese Annahme sprechen auch die bewussten Querschnittzuschnitte der Eckständer.
Weitere Dachraumabtrennungen wurden in den hier nicht näher beschriebenen Dachebenen der oberen Dachstockwerke nicht angetroffen.
Zum Schluss wird noch kurz auf nachträgliche Veränderungen hingewiesen. Diese beziehen sich vorrangig auf die Querachse 3. Hier wurde zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrzahl der liegenden Stuhlständer ausgewechselt. Sanierungsmaßnahmen wurden auch am nördlichen liegenden Stuhl der Querachse 1 vorgenommen. Auf die nachträglichen Türeinschnitte innerhalb der Längsachsen A und B wurde hingewiesen. Wohl in diesem Zusammenhang ist der Dacheinschnitt in der nördlichen Kammer erfolgt, während die südliche Kammer eine vor die Dachschräge gestellte Wand erhielt.
2. Oberstock:
Die aus dem Dachaufbau vorgegebenen Lastabtragungen sind im 2. Oberstock nur bedingt eingehalten. Identisch sind die Querachsen 2-5. Die Querachsen 1 und 6 sind im 2. Oberstock nicht ausgeführt.
Während dies für die Querbinder durch die liegenden Stühle und speziell durch die Sprengwerkausbildung im westlichen Dachbereich keine gravierenden Auswirkungen auf die Gerüstausbildung des 2. Oberstocks beinhaltet, sind für die Lastabtragungen innerhalb der Längsachsen andere Voraussetzungen gegeben.
In Anlehnung an den westlichen Giebel werden die vom Dachraum abzuleitenden Lasten der Längsachsen A und C durch die zentrisch angeordnete Wand C aufgenommen. Dies erfolgt auf einer Breite bis zur Querachse 2. Weiter nach Osten wird die Aufnahme der Dachlasten durch die versetzte Anordnung der Längsachse A‘ weitaus ungünstiger, zumal die Querachse 3 nur innerhalb des südlichen Schiffes vorhanden ist. Die konstruktive Lösung der Dachlastaufnahme erfolgt durch die Aufhängung des zwischen Querachse 2 und 4 gespannten Unterzuges in Längsachse C. Im Schnittpunkt der Achsen 3 und C wurde eine Hängekonstruktion ausgeführt, die in ihrer konstruktiven Ausbildung bis in den obersten Dachbereich führt.
Im ostwärtigen Bereich des Grundrisses ist sowohl innerhalb der Querachsen wie auch in den Längsachsen die vertikale Lastabtragung aus dem Dach eingehalten.
1. Oberstock:
Der 1. Oberstock ist großflächig bewohnt. Trotz dieser Einschränkung verbunden mit teilweise verputzten und neu restaurierten Wänden lässt sich die ursprüngliche Grundrissaufteilung zum größten Teil ermitteln. Anhaltspunkte ergeben die vorhandenen Binderstellungen: Erkennbar sind insgesamt 4 Querachsen. Gegenüber den Querachsen im 2. Oberstock sind sie alle um ein Balkenfeld versetzt. Die Querachse 1 ist im südlichen Bereich als Wandscheibe ausgebildet. Sie ist verputzt. Im Anschluss an die Südtraufe ist der Abschlussständer sichtbar. Aussagen über eine eventuelle Türöffnung sind zurzeit nicht möglich. Im weiteren Verlauf nach Norden übernimmt ein freistehender Ständer den durchlaufenden Unterzug. Der Ständer ist profiliert und mit kopfzonigen, verzapften Streben ausgebildet.
Querachse 3 ist über die gesamte Hausbreite als Wandscheibe abgezimmert. Im südlichen Abschnitt ist sie weitgehend original erhalten. Nach Norden zum Teil gestört. Vorerst sind zwei Durchgänge erfasst. Ein dritter Durchgang ist weiter nördlich zu vermuten, kann aber zurzeit nicht sicher nachgewiesen werden.
Die folgende Querachse 4 ist ebenfalls als Wandscheibe ausgebildet. Die Wand wurde vor einigen Jahren teilrestauriert. Im Süden ist eine Originaltüröffnung mit Türfassung und Türblatt erhalten. Innerhalb der nördlichen Haushälfte ist die Querwand nicht mehr erhalten. Konstruktive Hinweise lassen auch hier eine ursprüngliche Öffnung erkennen.
Obwohl weitgehend verschalt und verputzt ist für die Querachse 5 zumindest im Norden eine freigespannte Binderkonstruktion nachweisbar. Ein profilierter Ständer, nach ersten Befunden ohne Aussteifungen, trägt den Unterzug. Ein zweiter Ständer ist im Süden zu vermuten.
Zur Erfassung der ursprünglichen Grundrissgliederung ergeben die vorhandenen Längsachsen zusätzliche Befunde. Bis auf eine Ausnahme besteht auch hier keine vertikale Abstimmung mit dem Überbau: Die Längsachse A ist als Unterzug ohne Wandausbildung ausgeführt. Dies ist zwischen Querachse 3 und 4 ersichtlich und für die restliche Länge nach Osten anzunehmen.
Längsachse B ist als Wandscheibe vorhanden. Im Westen ist der Verputz zum Teil abgenommen. Dadurch ist eine Türöffnung erkennbar. Im weiteren Verlauf nach Osten waren keine Untersuchungen möglich.
Dies gilt auch für die Wand innerhalb der Längsachse C. Beide Wände reichen nur bis Querachse 3. Der Zutritt zu dem schmalen Gang erfolgte hier über einen Durchgang mit Rundbogensturz.
Längsachse E wird über die gesamte Gebäudelänge durch eine Unterzugskonstruktion gebildet. Der Unterzug wird an keiner Stelle durch eine Wandscheibe unterstützt. Die Lastabtragung erfolgt im Schnittpunkt mit Querachse 1 durch den profilierten Ständer mit Kopfstreben, im Schnittpunkt mit den Querachsen 3 und 4 durch die hier vorhandenen Wandständer und im Schnittpunkt mit Querachse 5 wieder durch einen profilierten, freistehenden Ständer.
Unterstock:
Im Unterstock ist der fünf-zonige und drei-schiffige Grundriss durch die Ständerstellung noch vollständig erhalten. Lediglich im heutigen Stallbereich sind durch zusätzliche Ständer und Unterzüge Veränderungen ablesbar.
Von besonderem Interesse ist der Deckenaufbau. Hier bestehen einige Unterschiede. Die Decke über den beiden westlichen Zonen ist verschalt. Auf den Deckenbalken der mittleren Zone ist ein Dielenboden aufgelegt. Der Deckenaufbau der benachbarten Zone nach Osten besteht aus dicken eichenen Spalthölzern, die auf den Deckenbalken aus Tannenholz liegen. Über der ostwärtigen Zone sind wechselweise Nadel- und Eichenhölzer verlegt. Die Balken besitzen seitlich eine Nut zur Aufnahme eines Blindbodens. Die genannten Deckenaufbauten gelten für die gesamte Hausbreite.
Nach diesen Befunden lassen sich für den 1. Oberstock folgende Aussagen machen: Der Dielenboden über der mittleren Zone stellt den einfachsten Deckenaufbau dar. Die Nutzung dieser Zone als Treppenhaus im 1. Oberstock steht damit in Einklang. Der Deckenbereich mit Spalthölzern und Blindboden deckt sich mit der im 1. Oberstock erschlossenen Saalbreite. Durch diesen Aufbau über die gesamte Hausbreite ist wohl auch die Ausdehnung des Saales von Traufseite zu Traufseite anzunehmen.
Auffällig ist die verschiedenartige Isolierung über den beiden ostwärtigen Zonen. Die Lehmwickeldecke im Osten ist wohl auf eine ältere Nutzung (nur über dieser Zonenbreite) zurückzuführen. Auf diesen Befund wird am Schluss eingegangen.
Nach der vorhandenen Gerüstausbildung war der Unterstock als freie offene Halle angelegt. Die heute vorhandene Querwand in Achse 3 verhindert eine Untersuchung hinsichtlich der Frage, ob hier schon ursprünglich eine Abtrennung vorhanden war. Durch die vorhandenen profilierten Ständer ist dies vorerst abzulehnen. Dies gilt nicht für die Querachse 1: Sie ist durch zusätzliche und nachträglich abgeteilte Ständer stark gestört. Auffällig ist, dass sich die hier vorhandenen Ständer besonders durch die schwächeren Querschnitte von den sonstigen Ständern unterscheiden. Durch die geringeren Querschnitte besteht hier die Möglichkeit für eine ehemalige Wandabtrennung. Genauere Aussagen wären durch eine Untersuchung des Querunterzuges möglich.
Der Fachwerkaufsatz über dem Abgang zum Gewölbe ist nach seiner konstruktiven Gestaltung in die zweite Hälfte des 16. Jh. zu datieren.
Auf dem massiven Baukörper ist ein drei-stöckiges Dachwerk mit zusätzlichem Spitzboden aufgeschlagen. Das tragende Dachgerüst besteht aus liegenden, verzapften Stühlen in Verbindung mit stehenden Stuhlständern. Die Anordnung dieser Kombination in 6 inneren Querachsen (Querbindern) unterteilt die Dachlänge in 7 Zonen. Durch die vertikale Abstimmung der Querbinder ist damit für alle Dachstockwerke die gleiche Unterteilung vorgegeben.
Von besonderem Interesse ist das 1. Dachstockwerk: Hier bestehen hinsichtlich der abzimmerungstechnischen Ausbildung der einzelnen Querbinder einige Unterschiede. Die Beschreibung erfolgt von West nach Ost. Der erste innere Querbinder besteht aus zwei liegenden Stuhlständern an den Traufseiten. Aussteifungshölzer, die mit Stuhlständer und Spannriegel verzapft sind, steifen in Querrichtung aus. Zwei Unterzüge beidseitig der Firstmitte unterstützen Kehlbalken und Spannriegel. Unter diesen Unterstützungen stehen die Stuhlständer.
Die Querachse 2 ist als Wandscheibe ausgebildet. Die zwei-fach verriegelte Wand mit wandhohen Streben reicht nicht über die gesamte Gebäudebreite. Sie ist zwischen den mittigen Unterzügen unterbrochen. Jeweils eine Türöffnung innerhalb der Wandabschnitte ist original erhalten.
Besonderes Merkmal der Querachse 3 ist hier die vorhandene Hängekonstruktion, auf die an anderer Stelle eingegangen wird. Im Gegensatz zu Querachse 2 ist diese Binderausbildung in keine Wandscheibe einbezogen - im Gegenteil: Durch die kopfzonige Aussteifung der mittigen Stuhlständer liegt hier der Schwerpunkt auf der beabsichtigten Bewegungsfreiheit innerhalb dieses Dachraumbereiches. Dies trifft auch auf die benachbarte Querbinderachse 4 zu. Bis auf die Hängekonstruktion ist sie identisch mit der zuvor beschriebenen Binderachse.
Weitgehend gestört ist die Binderquerachse 5. Vorhanden sind die liegenden Stuhlständer und die inneren Stuhlständer. Durch die vorhandenen Zapfenlöcher an den Ständern und den Spannriegeln lässt sich eine ehemals zweifach verriegelte Wandscheibe mit wandhohen Streben nachweisen. Zwischen den inneren Stuhlständern war keine Wandausbildung.
Die liegenden Stuhlständer der folgenden Querachse 6 besitzen keine Aussteifungshölzer, sodass der Dachraum hier frei von störenden Hölzern ist.
Durch die beschriebene Binderausbildung, ist durch alle Binder eine einheitliche Unterteilung der Dachraumbreite in drei Schiffe aufgezeigt. Das mittlere Schiff ist dabei recht schmal. Die Untersuchung der ablesbaren Längsachsen A und C ergab weitere Befunde: Innerhalb der beiden ersten Zonen von West sind im Zuge dieser Längsachsen die originalen Fachwerkwände erhalten. Die vorhandenen Türöffnungen sind jünger. Dies ist durch das Zerschneiden der Streben ersichtlich. Die Ausbildung beider Wandscheiben ist als Sprengwerk zu deuten. Die außergewöhnliche Konstruktion zeugt von hohem statischem Wissensstand des tätigen Zimmermannes. Mit diesem konstruktiven System ist eine Entlastung des Gebälkes über dem 2. Oberstock beabsichtigt, in dem die Lasten auf die äußeren Binderquerachsen von Zone 1 und 2 abgeleitet werden sollen. Durch den Einschnitt der Türöffnungen ist dieses statische System heute wirkungslos.
Die weitere Untersuchung der Längsunterzüge im Bereich des gegenüberliegenden Giebels ergab durch die vorhandenen Zapfenlöcher ebenfalls eine Wandausbildung. Sie ist jedoch nicht mehr vorhanden. Nachweisbar sind für beide Längsachsen je eine zweifach verriegelte und mit wandhohen Streben ausgesteifte Wandscheibe mit ursprünglich mittiger Türöffnung.
Der sieben-zonige und drei-schiffige Dachraum ist im 1. Dachstock in drei Nutzungsbereiche unterteilt. Innerhalb den ersten beiden Zonen sind an beiden Traufen Kammern angelegt, die durch eine mittige "Fluranlage" voneinander getrennt sind. Die Erschließung beider Kammern erfolgte durch Türöffnungen innerhalb der Querachse, wobei die Lage der nördlichen Türöffnung Rücksicht auf den Treppenaufgang nimmt. Beeinträchtigt werden beide Kammern durch die Aussteifungen der liegenden Stuhlständer. Sie ragen in die Kammerräume. Im Vergleich mit den Befunden am ostwärtigen Giebel wird daher die Funktion von Lagerkammern angenommen.
Die Anlage einer mittigen Fluranlage ist zwar konstruktiv vorgegeben, beinhaltet aber auch einen "toten" Raum. In diesem Zusammenhang ist eine ehemalige Giebelöffnung anzunehmen.
An die beiden Kammern schließt sich über vier Zonen ein offener Dachraum an. Er diente offensichtlich als Lagerraum.
Eine zweite Kammereinheit ist am ostwärtigen Giebel erschlossen. Beide Kammern sind kleiner als die zuvor angesprochenen Dachräume. Die Erschließung erfolgte über den mittigen Flur, dessen Wandausbildung infolge vertikaler Lastabtragung auf den Unterbau, nicht als Sprengwerk abgezimmert ist. Dadurch ist die Anordnung von Türen möglich. Besonders zu vermerken ist die Abzimmerung der in den Kammern vorhandenen liegenden Stuhlständer. Sie besitzen keine Aussteifungshölzer, sodass der Dachraum frei von Hölzern war. Dadurch kann beiden Kammern eine Wohnnutzung zugeordnet werden. Für diese Annahme sprechen auch die bewussten Querschnittzuschnitte der Eckständer.
Weitere Dachraumabtrennungen wurden in den hier nicht näher beschriebenen Dachebenen der oberen Dachstockwerke nicht angetroffen.
Zum Schluss wird noch kurz auf nachträgliche Veränderungen hingewiesen. Diese beziehen sich vorrangig auf die Querachse 3. Hier wurde zu einem späteren Zeitpunkt die Mehrzahl der liegenden Stuhlständer ausgewechselt. Sanierungsmaßnahmen wurden auch am nördlichen liegenden Stuhl der Querachse 1 vorgenommen. Auf die nachträglichen Türeinschnitte innerhalb der Längsachsen A und B wurde hingewiesen. Wohl in diesem Zusammenhang ist der Dacheinschnitt in der nördlichen Kammer erfolgt, während die südliche Kammer eine vor die Dachschräge gestellte Wand erhielt.
2. Oberstock:
Die aus dem Dachaufbau vorgegebenen Lastabtragungen sind im 2. Oberstock nur bedingt eingehalten. Identisch sind die Querachsen 2-5. Die Querachsen 1 und 6 sind im 2. Oberstock nicht ausgeführt.
Während dies für die Querbinder durch die liegenden Stühle und speziell durch die Sprengwerkausbildung im westlichen Dachbereich keine gravierenden Auswirkungen auf die Gerüstausbildung des 2. Oberstocks beinhaltet, sind für die Lastabtragungen innerhalb der Längsachsen andere Voraussetzungen gegeben.
In Anlehnung an den westlichen Giebel werden die vom Dachraum abzuleitenden Lasten der Längsachsen A und C durch die zentrisch angeordnete Wand C aufgenommen. Dies erfolgt auf einer Breite bis zur Querachse 2. Weiter nach Osten wird die Aufnahme der Dachlasten durch die versetzte Anordnung der Längsachse A‘ weitaus ungünstiger, zumal die Querachse 3 nur innerhalb des südlichen Schiffes vorhanden ist. Die konstruktive Lösung der Dachlastaufnahme erfolgt durch die Aufhängung des zwischen Querachse 2 und 4 gespannten Unterzuges in Längsachse C. Im Schnittpunkt der Achsen 3 und C wurde eine Hängekonstruktion ausgeführt, die in ihrer konstruktiven Ausbildung bis in den obersten Dachbereich führt.
Im ostwärtigen Bereich des Grundrisses ist sowohl innerhalb der Querachsen wie auch in den Längsachsen die vertikale Lastabtragung aus dem Dach eingehalten.
1. Oberstock:
Der 1. Oberstock ist großflächig bewohnt. Trotz dieser Einschränkung verbunden mit teilweise verputzten und neu restaurierten Wänden lässt sich die ursprüngliche Grundrissaufteilung zum größten Teil ermitteln. Anhaltspunkte ergeben die vorhandenen Binderstellungen: Erkennbar sind insgesamt 4 Querachsen. Gegenüber den Querachsen im 2. Oberstock sind sie alle um ein Balkenfeld versetzt. Die Querachse 1 ist im südlichen Bereich als Wandscheibe ausgebildet. Sie ist verputzt. Im Anschluss an die Südtraufe ist der Abschlussständer sichtbar. Aussagen über eine eventuelle Türöffnung sind zurzeit nicht möglich. Im weiteren Verlauf nach Norden übernimmt ein freistehender Ständer den durchlaufenden Unterzug. Der Ständer ist profiliert und mit kopfzonigen, verzapften Streben ausgebildet.
Querachse 3 ist über die gesamte Hausbreite als Wandscheibe abgezimmert. Im südlichen Abschnitt ist sie weitgehend original erhalten. Nach Norden zum Teil gestört. Vorerst sind zwei Durchgänge erfasst. Ein dritter Durchgang ist weiter nördlich zu vermuten, kann aber zurzeit nicht sicher nachgewiesen werden.
Die folgende Querachse 4 ist ebenfalls als Wandscheibe ausgebildet. Die Wand wurde vor einigen Jahren teilrestauriert. Im Süden ist eine Originaltüröffnung mit Türfassung und Türblatt erhalten. Innerhalb der nördlichen Haushälfte ist die Querwand nicht mehr erhalten. Konstruktive Hinweise lassen auch hier eine ursprüngliche Öffnung erkennen.
Obwohl weitgehend verschalt und verputzt ist für die Querachse 5 zumindest im Norden eine freigespannte Binderkonstruktion nachweisbar. Ein profilierter Ständer, nach ersten Befunden ohne Aussteifungen, trägt den Unterzug. Ein zweiter Ständer ist im Süden zu vermuten.
Zur Erfassung der ursprünglichen Grundrissgliederung ergeben die vorhandenen Längsachsen zusätzliche Befunde. Bis auf eine Ausnahme besteht auch hier keine vertikale Abstimmung mit dem Überbau: Die Längsachse A ist als Unterzug ohne Wandausbildung ausgeführt. Dies ist zwischen Querachse 3 und 4 ersichtlich und für die restliche Länge nach Osten anzunehmen.
Längsachse B ist als Wandscheibe vorhanden. Im Westen ist der Verputz zum Teil abgenommen. Dadurch ist eine Türöffnung erkennbar. Im weiteren Verlauf nach Osten waren keine Untersuchungen möglich.
Dies gilt auch für die Wand innerhalb der Längsachse C. Beide Wände reichen nur bis Querachse 3. Der Zutritt zu dem schmalen Gang erfolgte hier über einen Durchgang mit Rundbogensturz.
Längsachse E wird über die gesamte Gebäudelänge durch eine Unterzugskonstruktion gebildet. Der Unterzug wird an keiner Stelle durch eine Wandscheibe unterstützt. Die Lastabtragung erfolgt im Schnittpunkt mit Querachse 1 durch den profilierten Ständer mit Kopfstreben, im Schnittpunkt mit den Querachsen 3 und 4 durch die hier vorhandenen Wandständer und im Schnittpunkt mit Querachse 5 wieder durch einen profilierten, freistehenden Ständer.
Unterstock:
Im Unterstock ist der fünf-zonige und drei-schiffige Grundriss durch die Ständerstellung noch vollständig erhalten. Lediglich im heutigen Stallbereich sind durch zusätzliche Ständer und Unterzüge Veränderungen ablesbar.
Von besonderem Interesse ist der Deckenaufbau. Hier bestehen einige Unterschiede. Die Decke über den beiden westlichen Zonen ist verschalt. Auf den Deckenbalken der mittleren Zone ist ein Dielenboden aufgelegt. Der Deckenaufbau der benachbarten Zone nach Osten besteht aus dicken eichenen Spalthölzern, die auf den Deckenbalken aus Tannenholz liegen. Über der ostwärtigen Zone sind wechselweise Nadel- und Eichenhölzer verlegt. Die Balken besitzen seitlich eine Nut zur Aufnahme eines Blindbodens. Die genannten Deckenaufbauten gelten für die gesamte Hausbreite.
Nach diesen Befunden lassen sich für den 1. Oberstock folgende Aussagen machen: Der Dielenboden über der mittleren Zone stellt den einfachsten Deckenaufbau dar. Die Nutzung dieser Zone als Treppenhaus im 1. Oberstock steht damit in Einklang. Der Deckenbereich mit Spalthölzern und Blindboden deckt sich mit der im 1. Oberstock erschlossenen Saalbreite. Durch diesen Aufbau über die gesamte Hausbreite ist wohl auch die Ausdehnung des Saales von Traufseite zu Traufseite anzunehmen.
Auffällig ist die verschiedenartige Isolierung über den beiden ostwärtigen Zonen. Die Lehmwickeldecke im Osten ist wohl auf eine ältere Nutzung (nur über dieser Zonenbreite) zurückzuführen. Auf diesen Befund wird am Schluss eingegangen.
Nach der vorhandenen Gerüstausbildung war der Unterstock als freie offene Halle angelegt. Die heute vorhandene Querwand in Achse 3 verhindert eine Untersuchung hinsichtlich der Frage, ob hier schon ursprünglich eine Abtrennung vorhanden war. Durch die vorhandenen profilierten Ständer ist dies vorerst abzulehnen. Dies gilt nicht für die Querachse 1: Sie ist durch zusätzliche und nachträglich abgeteilte Ständer stark gestört. Auffällig ist, dass sich die hier vorhandenen Ständer besonders durch die schwächeren Querschnitte von den sonstigen Ständern unterscheiden. Durch die geringeren Querschnitte besteht hier die Möglichkeit für eine ehemalige Wandabtrennung. Genauere Aussagen wären durch eine Untersuchung des Querunterzuges möglich.
Der Fachwerkaufsatz über dem Abgang zum Gewölbe ist nach seiner konstruktiven Gestaltung in die zweite Hälfte des 16. Jh. zu datieren.
