Überdeckter Luftschutz-Deckungsgraben (abgebrochen)
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Objektdaten
| Straße: | Pfäfflinstraße |
| Hausnummer: | keine |
| Postleitzahl: | 78727 |
| Stadt-Teilort: | Oberndorf a. N. |
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| Regierungsbezirk: | Freiburg |
| Kreis: | Rottweil (Landkreis) |
| Wohnplatzschlüssel: | 8325045018 |
| Flurstücknummer: | keine |
| Historischer Straßenname: | keiner |
| Historische Gebäudenummer: | keine |
| Lage des Wohnplatzes: |
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Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Bauphasen
Mit den Erfahrungen des 1. Weltkrieges wurde erkannt, dass der Luftschutz in zwei Bereiche unterteilt werden konnte. Zum einen in den aktiven Luftschutz (boden- und luftgestützte Flugabwehr), zum anderen in den passiven Luftschutz (Selbstschutz, Luftschutzbunker u.ä.).
Im Frühjahr 1933 wurde auf Veranlassung des Reichsluftfahrtministeriums der Reichsluftschutzbund gegründet. Er unterstand dem Reichsluftfahrtministerium und empfing von ihm seine Weisungen. Hauptzweck des Reichsluftschutzbundes war die Erziehung zur Selbsthilfe im Luftschutz. Am 26. Juni 1935 wurde das Luftschutzgesetzt beschlossen und im Reichsgesetzblatt I S.827 verkündet. Durch dieses Gesetzt wurde der Luftschutz eindeutig als Aufgabe des Reiches bezeichnet und endgültig dem Reichsminister der Luftfahrt übertragen. Am 04. Mai 1937 wurden drei Durchführungsverordnungen zum Luftschutzgesetzt erlassen, die im Reichsgesetzblatt I S.599 ff. veröffentlicht wurden.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlagen wurden Luftschutzbunker als technische Maßnahmen des passiven Luftschutzes eingeordnet.
Der Oberndorfer Bunker wurde vermutlich im Jahr 1944 für die Anwohner der damaligen Adolf-Hitler-Siedlung (den "alten Lindenhof") gebaut.
(1944)
- Untergeschoss(e)
- Siedlung
- Stadt
- Befestigungs- und Verteidigungsanlagen
- Bunker
- Steinbau Mauerwerk
- allgemein
(2016)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauaufnahme
Beschreibung
- Siedlung
- Stadt
- Befestigungs- und Verteidigungsanlagen
- Bunker
Deckungsgräben wie der Oberndorfer Deckungsgraben wurden wie folgt definiert:
Deckungsgräben im Sinne der Luftschutz-Bauvorschrift sollen nur Schutz vor Trümmern, Splittern und Gaseinwirkung bieten. Deckungsgräben wurden grundsätzlich ohne bombensichere Fundamente geplant und gebaut. Dadurch konnten die Deckungsgräben in relativ kurzer Zeit fertiggestellt werden. Der Begriff "Deckungsgraben" bezeichnet dabei die Grundbauform: Deckung von Personen durch einen Graben. Die Bauweisen waren entweder halb in den Boden eingelassene Deckungsgräben mit halbrunden Decken oder vollständig in den Boden eingelassene Räume mit geraden Decken. Aus Tarnungsgründen sollten die Gräben übererdet und begrünt werden. Dabei war die Höchstgrenze von maximal 1m Überdeckung zu beachten. Sie verfügten über mindestens zwei Zugänge bzw. zusätzlich zu dem Zugang mindestens noch einen über einen Notausstieg.
Zonierung:
Konstruktionen
- Gewölbe
- Tonnengewölbe
- Steinbau Mauerwerk
- Betonbau
Der Luftschutz-Deckungsgraben wurde als erdüberdeckte Anlage errichtet. Die Erdüberdeckung beträgt etwa 0,50 m. Beim Bau wurde zunächst die Baugrube ausgehoben, dann das Bauwerk errichtet und anschließend mit Erde überdeckt.
Als Baumaterial wurde unbewehrter Splitt- bzw. Magerbeton verwendet. Die Körnung des Splitts ist als sehr grob zu bezeichnen. Aufgrund des bei Magerbeton ungünstigen Mischungsverhältnisses von Splitt zu Zement ist der Splitt nur schwach gebunden, eine Betongüte eines Bauwerkes der Westbefestigungen wurde bei weitem nicht erreicht.
Beim Betonieren wurden die Wände nicht an einem Stück ausgeführt, es sind mehrere Bauabschnitte deutlich erkennbar. Ob dies an der Verfügbarkeit der Baumaterialien oder an der Tagesleistung des ausführenden Unternehmens lag, konnte nicht festgestellt werden.
Auf die Wände wurde ein Gewölbe aufgesetzt, so dass sich ein etwa 1,00m breiter und am Gewölbescheitel etwa 1,90m hoher Hohlgang ergab.
Dieser ist auf einer Länge von etwa 50m erhalten und wurde mit mehreren rechtwinkligen Knicken ausgeführt.
Eine Unterteilung des Luftschutz-Deckungsgrabens in Abschnitte, z. B. Türen, konnte nicht festgestellt werden.
