Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohn- und Geschäftshaus

ID: 191221419189  /  Datum: 22.01.2008
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hauptstraße
Hausnummer: 36/1
Postleitzahl: 73312
Stadt-Teilort: Geislingen

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Göppingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8117024006
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

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Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Stadtgeschichtliche Zusammenhänge:
Das Anwesen liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtkirche. Archivalisch belegt, ersetzte im Jahre 1428 diese noch heute bestehende spätgotische Pfeilerbasilika die 1393 zur Pfarrkirche erhobene Marienkapelle.
Die Errichtung der Stadtkirche fällt in eine Zeit in der Geislingen nach endgültigem Verkauf der Grafschaft der Helfensteiner an die freie Reichsstadt Ulm im Jahre 1396 seine Bedeutung als strategisch wichtige Zollstation am Fuße des Albaufstieges an der bedeutenden Reichsstraße vom Rhein zum Mittelmeer zusehends verliert und die Stellung eines einfachen Landstädtchens erhält.
Gerade in diese Zeit ist in Geislingen aber eine Bautätigkeit festzustellen, die sich u.a. in der Errichtung des Ödenturmes (1400), dem Rathausbau (1422), dem zuvor angesprochenen Bau der Stadtkirche (1424-28) dokumentiert. In dieser Phase eines enormen städtebaulichen Umbruchs gehören auch die Gewölbe der Keller 2-3 des Anwesens Hauptstraße 36/1, die damit Zeugnisse einer baulichen Umstrukturierung, auch in der die Stadtkirche umgebenden Bebauung belegen.
Der im Rahmen der Untersuchung der Kelleranlage festgestellte und vermutete hochmittelalterliche Baubestand wirft eine Reihe von Fragen der stadtgeschichtlichen Entwicklung im südwestlichen Eckbereich der Altstadt auf, die sich aus der Befundsituation in den Kellern allein nicht beantworten lässt.
In der Sekundärliteratur wird mehrfach beschrieben und aus kirchlichen Archivquellen belegt, dass die Marienkapelle erst 1393 zur Pfarrkirche wird, Geislingen davor in den Bezirk der Pfarrei Rorgensteig gehörte. Ebenso wird beschrieben, dass der Kirchplatz für die Errichtung einer eigenen Pfarrei freigehalten wurde. Der Platz ist gut gewählt, liegt er doch im südwestlichen Eck der fast rechteckig angelegten Kernstadt und durch den lang gestreckten Straßenmarkt getrennt genau diagonal gegenüber der westlichen Herrschaft, dem helfensteinischen Stadtschloss.
Schon zu romanischer Zeit muss dieser Platz eine besondere Bedeutung am Stadteingang gegen die Geislinger Steige gehabt haben. Der erhaltene Keller des 13. Jahrhunderts beschreibt mit seiner Lage in der Ecksituation zur Kirchgasse (bzw. Kirchplatz), also an der Zugangssituation vom Markt gegen die Kirche (Marienkapelle) ein auch in seiner Grundrissausdehnung repräsentatives Gebäude (evtl. ist hier ein Steinhaus anzunehmen).
Es lässt sich nicht ausschließen, dass ein Befundzusammenhang zum Kirchenbezirk existiert.
Möglicherweise steht auch die Mauerwerkssituation in den strassenseitigen Stirnwänden der Keller 2 und 3 in diesem Befundzusammenhang. Es wäre durchaus denkbar, dass sie erhaltene Reste von Einfriedungsmauerwerken darstellen.
In diesem Zusammenhang steht auch die Diskussion um ein Quadermauerwerk im östlichen Teil der nordwestlichen Hausfassade im Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 36 /1, das zeitlich nicht exakt definiert werden kann, wohl aber auf ältere Strukturen aufbaut und in seiner Fluchtlinienausrichtung die Bauflucht der Gebäude Haus Nr. 2 und 4 an der Kirchstraße aufnimmt.


1. Bauphase:
(1200 - 1299)
Für die Trennwand zwischen den Kellern (Wandzug d in Keller 3 bzw. Wandzug b in Keller 2) kann nur der Verdacht auf Erhalt einer Mauerwerkssituation des 13. Jahrhunderts definiert werden. (gk)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Bauphase:
(1200 - 1299)
In der rückversetzten Kelleranlage 1 hat sich ein baueinheitliches Ensemble des Hochmittelalters erhalten. Die Mauerwerkssituationen im gesamten Kellergrundriss der Gewölbevermauerung und einschließlich der aufsteigenden Treppensituation (Wand e und f) weisen eine einheitliche Steinverwendung, Steinbearbeitung und Mauerwerkstechnik aus.
Auffälliger Befund ist zudem die Tieflage des Kellers dessen Kellersohle über 6 m unter Umgebungsniveau der Hauptstraße liegt, sowie die Tieflage zu den benachbarten Kelleranlagen (Keller 2 und 3). Der ca. 65 qm große Raum wird von einem stattlichen Quadersteingewölbe überspannt. Im Gewölbescheitel beträgt die Stichhöhe auf dem heutigen Kellerfußboden ca. 4 m. Damit wird der Keller unter Annahme einer durchschnittlichen Stärke der Gewölbevermauerung von 40-60 cm im Scheitelbereich von Auffüllungen in einer Mächtigkeit von etwa 1,40 - 1,60 m überdeckt.
Im Vergleich mit den im Januar 1995 untersuchten Kelleranlagen Hauptstraße 21-27 in Geislingen definiert sich die hier vorgefundene Kellersituation von sehr hoher stadtgeschichtlicher Wertigkeit. Der Keller 1 ist in Überlagerung der bisherigen Erfahrungswerte (in Geislingen) und im süddeutschen Raum und den existierenden Mauerwerkschronologien einer Bauaktion des 13. Jahrhunderts zuzuordnen. (gk)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

3. Bauphase:
(1400 - 1599)
Die benachbarten Kelleranlagen (Keller 2 und 3) enthalten Mauerwerkssituationen die vermutlich ebenfalls hochmittelalterlichen Ursprungs sind. Dies bezieht sich in erster Linie auf die straßenseitigen Kellerstirnwände (Wand c-c2 in Keller 3 und Wand c-c2 in Keller 2). Die Keller selbst sind auf Grundlage der Beurteilung der Mauerwerksstrukturen in den Gewölbevermauerungen im 15./16. Jahrhundert entstanden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Gewölbevermauerungen der Keller 2 und 3 auf älteren Bebauungsstrukturen aufgelagert sind. Die vollständig verputzte Wand d in Keller 2 und die durch später erfolgte Kellereinbauten nur in kleinen Teilbereichen einsehbare Wand d in Keller 3 lassen keine gesicherten Aussagen zu. (gk)

Die oben angesprochene Befundsituation im Stirnwandbereich der Keller 2 und 3 bleibt leicht unklar, da der Mauerwerksbereich c2 in Keller 3 nur auf einer geringen Länge und Fläche einsehbar ist. Die im heutigen Baubestand zugesetzte Außenerschließungssituation lässt nicht erkennen, ob sie
1. Teil der Bauaktion des 15./16. Jahrhunderts ist und
2. als solche in Form eines nachträglichen Mauerwerksdurchbruches errichtet wurde.
In Keller 2 stellt die rückversetzte Lage der straßenseitigen Kellerstirnwand im Vergleich zu Keller 3 und die festgestellte Stoßkante von Wand c gegen Wand b2 ein hinreichendes Indiz für die Feststellung dar, dass hier eine Vorblendung vor ein bestehendes Mauerwerk existiert. (gk)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Lageplan 2008 (Vorlage LV-BW) / Wohn- und Geschäftshaus in 73312 Geislingen, Geislingen an der Steige

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Voruntersuchung der Kelleranlage

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Anwesen Hauptstraße 36/1 befindet sich im unmittelbaren Umfeld der Geislinger Stadtkirche in straßenseitiger Lage zur mittelalterlichen Hauptdurchgangsstraße.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Unter dem Gebäude haben sich drei Gewölbekeller früherer Zeitstellungen erhalten.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Keller 1: trapezartig verzogene Grundrissform
Keller 2: rechteckige Grundrissform
Keller 3: rechteckige Grundrissform
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
Innerhalb der Kellerbebauung sind Mauerwerkssituationen des 13. Jahrhunderts vorhanden. Die Bauaktionen sind auf das 15./16. Jahrhundert zurückzuführen.
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Steinbau Mauerwerk
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Unter dem Anwesen befinden sich drei Gewölbekeller.
Keller 1: Ein ca 6m qm großer Raum, Quadersteingewölbe.
Die Wände der Kellerbebauung (Keller 1-3) sind teilweise verputzt.

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