Wohn- und Geschäftshaus
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
Straße: | Hauptstraße |
Hausnummer: | 36/1 |
Postleitzahl: | 73312 |
Stadt-Teilort: | Geislingen |
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Regierungsbezirk: | Stuttgart |
Kreis: | Göppingen (Landkreis) |
Wohnplatzschlüssel: | 8117024006 |
Flurstücknummer: | keine |
Historischer Straßenname: | keiner |
Historische Gebäudenummer: | keine |
Lage des Wohnplatzes: |
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
Gerberhaus, Ledergasse 5 (73312 Geislingen an der Steige)
ehemaliges Kornschreiberhaus (73312 Geislingen, Moltkestraße 7)
Bauphasen
Stadtgeschichtliche Zusammenhänge:
Das Anwesen liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtkirche. Archivalisch belegt, ersetzte im Jahre 1428 diese noch heute bestehende spätgotische Pfeilerbasilika die 1393 zur Pfarrkirche erhobene Marienkapelle.
Die Errichtung der Stadtkirche fällt in eine Zeit in der Geislingen nach endgültigem Verkauf der Grafschaft der Helfensteiner an die freie Reichsstadt Ulm im Jahre 1396 seine Bedeutung als strategisch wichtige Zollstation am Fuße des Albaufstieges an der bedeutenden Reichsstraße vom Rhein zum Mittelmeer zusehends verliert und die Stellung eines einfachen Landstädtchens erhält.
Gerade in diese Zeit ist in Geislingen aber eine Bautätigkeit festzustellen, die sich u.a. in der Errichtung des Ödenturmes (1400), dem Rathausbau (1422), dem zuvor angesprochenen Bau der Stadtkirche (1424-28) dokumentiert. In dieser Phase eines enormen städtebaulichen Umbruchs gehören auch die Gewölbe der Keller 2-3 des Anwesens Hauptstraße 36/1, die damit Zeugnisse einer baulichen Umstrukturierung, auch in der die Stadtkirche umgebenden Bebauung belegen.
Der im Rahmen der Untersuchung der Kelleranlage festgestellte und vermutete hochmittelalterliche Baubestand wirft eine Reihe von Fragen der stadtgeschichtlichen Entwicklung im südwestlichen Eckbereich der Altstadt auf, die sich aus der Befundsituation in den Kellern allein nicht beantworten lässt.
In der Sekundärliteratur wird mehrfach beschrieben und aus kirchlichen Archivquellen belegt, dass die Marienkapelle erst 1393 zur Pfarrkirche wird, Geislingen davor in den Bezirk der Pfarrei Rorgensteig gehörte. Ebenso wird beschrieben, dass der Kirchplatz für die Errichtung einer eigenen Pfarrei freigehalten wurde. Der Platz ist gut gewählt, liegt er doch im südwestlichen Eck der fast rechteckig angelegten Kernstadt und durch den lang gestreckten Straßenmarkt getrennt genau diagonal gegenüber der westlichen Herrschaft, dem helfensteinischen Stadtschloss.
Schon zu romanischer Zeit muss dieser Platz eine besondere Bedeutung am Stadteingang gegen die Geislinger Steige gehabt haben. Der erhaltene Keller des 13. Jahrhunderts beschreibt mit seiner Lage in der Ecksituation zur Kirchgasse (bzw. Kirchplatz), also an der Zugangssituation vom Markt gegen die Kirche (Marienkapelle) ein auch in seiner Grundrissausdehnung repräsentatives Gebäude (evtl. ist hier ein Steinhaus anzunehmen).
Es lässt sich nicht ausschließen, dass ein Befundzusammenhang zum Kirchenbezirk existiert.
Möglicherweise steht auch die Mauerwerkssituation in den strassenseitigen Stirnwänden der Keller 2 und 3 in diesem Befundzusammenhang. Es wäre durchaus denkbar, dass sie erhaltene Reste von Einfriedungsmauerwerken darstellen.
In diesem Zusammenhang steht auch die Diskussion um ein Quadermauerwerk im östlichen Teil der nordwestlichen Hausfassade im Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 36 /1, das zeitlich nicht exakt definiert werden kann, wohl aber auf ältere Strukturen aufbaut und in seiner Fluchtlinienausrichtung die Bauflucht der Gebäude Haus Nr. 2 und 4 an der Kirchstraße aufnimmt.
(1200 - 1299)
(1200 - 1299)
Auffälliger Befund ist zudem die Tieflage des Kellers dessen Kellersohle über 6 m unter Umgebungsniveau der Hauptstraße liegt, sowie die Tieflage zu den benachbarten Kelleranlagen (Keller 2 und 3). Der ca. 65 qm große Raum wird von einem stattlichen Quadersteingewölbe überspannt. Im Gewölbescheitel beträgt die Stichhöhe auf dem heutigen Kellerfußboden ca. 4 m. Damit wird der Keller unter Annahme einer durchschnittlichen Stärke der Gewölbevermauerung von 40-60 cm im Scheitelbereich von Auffüllungen in einer Mächtigkeit von etwa 1,40 - 1,60 m überdeckt.
Im Vergleich mit den im Januar 1995 untersuchten Kelleranlagen Hauptstraße 21-27 in Geislingen definiert sich die hier vorgefundene Kellersituation von sehr hoher stadtgeschichtlicher Wertigkeit. Der Keller 1 ist in Überlagerung der bisherigen Erfahrungswerte (in Geislingen) und im süddeutschen Raum und den existierenden Mauerwerkschronologien einer Bauaktion des 13. Jahrhunderts zuzuordnen. (gk)
(1400 - 1599)
Die oben angesprochene Befundsituation im Stirnwandbereich der Keller 2 und 3 bleibt leicht unklar, da der Mauerwerksbereich c2 in Keller 3 nur auf einer geringen Länge und Fläche einsehbar ist. Die im heutigen Baubestand zugesetzte Außenerschließungssituation lässt nicht erkennen, ob sie
1. Teil der Bauaktion des 15./16. Jahrhunderts ist und
2. als solche in Form eines nachträglichen Mauerwerksdurchbruches errichtet wurde.
In Keller 2 stellt die rückversetzte Lage der straßenseitigen Kellerstirnwand im Vergleich zu Keller 3 und die festgestellte Stoßkante von Wand c gegen Wand b2 ein hinreichendes Indiz für die Feststellung dar, dass hier eine Vorblendung vor ein bestehendes Mauerwerk existiert. (gk)
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Voruntersuchung der Kelleranlage
Beschreibung
- Siedlung
- Stadt
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Zonierung:
Keller 2: rechteckige Grundrissform
Keller 3: rechteckige Grundrissform
Konstruktionen
- Steinbau Mauerwerk
- allgemein
Keller 1: Ein ca 6m qm großer Raum, Quadersteingewölbe.
Die Wände der Kellerbebauung (Keller 1-3) sind teilweise verputzt.