Datenbank Bauforschung/Restaurierung

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

„Hohe Hirschen“

ID: 180104474317  /  Datum: 02.08.2019
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
Als PDF herunterladen:
Alle Inhalte dieser Seite: /

Objektdaten

Straße: Haldenhofstraße
Hausnummer: 15
Postleitzahl: 78351
Stadt-Teilort: Ludwigshafen a. B.

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Konstanz (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8335098007
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

Durch Ihre Cookie-Auswahl haben Sie die Kartenansicht deaktiviert, die eigentlich hier angezeigt werden würde. Wenn Sie die Kartenansicht nutzen möchten, passen Sie bitte Ihre Cookie-Einstellungen unter Impressum & Datenschutzerklärung an.

Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Bei dem untersuchten, im Jahre 1706 (d) abgezimmerten Fachwerkbau handelt es sich um einen stattlichen, hinsichtlich seines umbauten Raumes nicht mehr vollständig erhaltenen Baukörper. Dies trifft in erster Linie auf den ehemaligen, wohl den gesamten Sockelbereich einnehmenden Keller zu. Diese Aussage ist nach den vorliegenden Beobachtungen auch auf die damalige Umgebungs- bzw. Hofbebauung auszudehnen. Danach war der Kernbau zumindest in eine am Rückgiebel angrenzende und offenbar vom Haupthaus erschlossene und beim Abbund schon vorhandene und berücksichtigte Nachbarbebauung eingebunden.
Aufbauend auf diesem zwischenzeitlich verlorenen Lagervolumen, ergänzt durch die ungeteilten Lagerflächen im Dach, vermittelt das Gebäude einen herrschaftlichen Anspruch, der durch die überlieferte Bezeichnung „Hohe Hirschen“ und durch die von Hesselbach erwähnte Nutzung als Gasthaus unterstrichen wird.
Geradezu klassisch ist in diesem Sinne nicht nur die separate Erschließung, sondern auch die eigenständige Nutzung der beiden Stockwerke zu bewerten. Offenbar schon bauzeitlich konzipiert, besteht zwischen den beiden Ebenen weder eine Verbindung noch eine wohnliche, auf den ersten Blick anzunehmende Gleichberechtigung. Obwohl die baulichen Abweichungen gering sind, definieren sie den Oberstock zweifelsfrei als „Beletage“, als das wohnliche Zentrum des Gebäudes. Als ergänzende Merkmale sind neben der Abschirmung und Überwachung des öffentlichen Zugangverkehrs von oben, der etwas größere Zuschnitt der Wohneinheit, auch die architektonische Hervorhebung der giebelseitigen Fachwerkgestaltung zu nennen.
Werden alle Punkte zu einer Gesamtschau zusammengetragen, so handelte es sich bei dem untersuchten Gebäude mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein ehemaliges Vogtshaus mit öffentlicher Verwaltungsstube im Unterstock, der Wohnung des Vogtes oder seines Verwalters im Oberstock und der großen Lagerfläche für die Aufbewahrung der verschiedenen, dem Grundherrn zustehenden Abgaben in und um das Haus.
In diesen Kontext lässt sich dann auch die Nutzung als Gasthaus und nach der Abschaffung der Grundherrschaft ab dem Jahre 1808, auch die Veräußerung bzw. Umnutzung des Gebäudes in Stockwerkseigentum einbinden.
Im 20. Jahrhundert fanden umfassende Umbauten im Keller statt.


1. Bauphase:
(1706)
Errichtung des Gebäudes (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Vogtei

2. Bauphase:
(1900 - 1999)
Umbau Keller
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Untergeschoss(e)

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ansicht / „Hohe Hirschen“ in 78351 Ludwigshafen a. B. (Burghard Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Dokumentation
  • Restauratorische Untersuchungen

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Das Gebäude steht im Winkel von Gieß- und Haldenhofstraße.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Bei dem Gebäude handelt es sich um einen zweistöckigen Fachwerkbau auf massivem Sockel mit einem in Nord-Süd-Richtung ausgerichteten und mit einem an zwei beidseitigen Steilgiebeln abschließenden Satteldach. Am Nordgiebel ist dem westlichen Teil einer auskragenden Galerie ein asymmetrisches, zur Gießstraße abfallendes Satteldach aufgesetzt.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Im angetroffenen Zustand sind zwei separate Wohneinheiten ablesbar. Während die Wohnung des Unterstocks nahezu ebenerdig über die Osttraufe zugänglich ist, wird die Wohnung im Oberstock über eine Außentreppe an der gleichen Traufwand erschlossen.
An der Gießstraße ist der rückwärtige Keller und am Südgiebel ist der vordere, in zwei Teile untergliederte Keller zugänglich.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Holzgerüstbau
    • allgemein
  • Dachform
    • Satteldach
Konstruktion/Material:
Der Fachwerkbau

Das Dachwerk
Bei dem Kernbestand der Dachkonstruktion handelt es sich um ein quer eingebundenes, in die Dachbalken zapfendes, durch eine verzapfte Kehlbalkenlage stabilisiertes Sparrendach. Die Kehlbalken unterteilen die Dachhöhe in zwei Dachgeschosse. Das die Sparrendreiecke verstärkende Gerüst besteht aus abgesprengten, in die Dachbalken zapfenden Querbünden, kombiniert mit zwei geneigten, die Längsaussteifung übernehmende und unter den Dachschrägen angeordneten Längsbünden. Angeordnet in zwei inneren Querachsen und integriert in die beiden Giebelscheiben, bilden die Querbünde einen dreizonigen Dachgrundriss aus, der nicht auf die inneren Tragwände des Unterbaus abgestimmt ist.
Die Queraussteifung der Querbünde erfolgt über verzapfte Kopfstreben. Gleiches gilt auch für die geneigten, mit einer mittigen Riegelfolge ausgestatteten Längsbünde, wobei sich die Winkelhölzer zwischen den beiden inneren Querbünden überkreuzen.
Abgezimmert in Nadelholz, sind die Querbünde durch die steigende, am Stubengiebel beginnende Folge von ein bis vier Ausstichen gekennzeichnet. Innerhalb der inneren Querbünde bekamen die östlichen eine und die westlichen Kopfstreben zwei langgezogene Zusatzkerben. Sie dienten zur Traufenunterscheidung, wobei es die Regel ist, die Aufreihung der Zusatzzeichen innerhalb den Querachsen an der Stubentraufe zu beginnen.
Das gesamte Dachwerk ist aus Nadelholz abgezimmert. Es handelt sich um kein Rauchdach.
Zugänglich ist das Dachwerk über eine interne Treppe. Auf deren baugeschichtliche Einordnung weiter unten eingegangen wird.
Am Stubengiebel ist die Anlage einer bauzeitlichen, von Fensteröffnungen flankierten Ladeöffnung nachweisbar. Die ehemalige Positionierung der zugehörigen Aufzugswinde ist noch im Kehlgebälk zu erkennen.
Westlich der Ladeöffnung war wohl eine kleine Dachkammer angelegt. Neben dem Rest einer firstparallelen, ehemals geschlossenen Fachwerkwand sind die Spuren der restlichen, heute fehlenden Umfassungswände am Kehlgebälk und an der westlichen Bundstrebe ablesbar. Über die Funktion dieser Dachkammer, die wohl in Zusammenhang mit dem eingebrachten Lagergut zu sehen ist, kann nur spekuliert werden. So diente sie in dem ansonsten ungeteilten Dachraum möglicherweise als Aufenthaltsort für den damaligen Lageristen bzw. für dessen Unterlagen. Eine sichere Erklärung fehlt auch für den Höhenversprung der oberen Riegelfolge im südlichen Dachgiebel. Offen bleibt, ob dies ein Abbundfehler war.

Der Oberstock
In Anlehnung an einem über dem Unterstock verbauten, an der Osttraufe auskragenden und über die gesamte Hausbreite verlaufenden Deckenbalken ist das daraus ableitbare Podest bzw. dessen erhaltener Rest bauzeitlicher Bestandteil eine hier auslaufenden, wohl nach Norden ansteigenden Außentreppe. Zwischenzeitlich erneuert, verlief sie parallel zur Rücktraufe und führte innerhalb des Hauses in einen quer zum First verlaufenden Flur. Dessen Deckenabschluss besteht bzw. bestand, anders als bei allen verbleibenden Raumeinheiten, aus einer dem Gebälk aufgelegten Dielung.
Genau genommen handelt es sich bei dem Flur um den südlichen Arm eines Winkelflures, der annähernd in der Gebäudemitte nach Norden abwinkelt. Der südliche Arm wird begrenzt von zwei Fachwerkwänden. Die nördliche Wand schließt mit einem Dachbalken ab, während die südliche Wand zwischen zwei Dachbalken verläuft und somit ein vom Dachgebälk unabhängiges Wandrähm erhielt. Dass es sich um eine bauzeitliche Wand handelt, belegen die Abbundzeichen. So weisen die Hölzer der südlichen Wand zwei Ausstiche und die Hölzer der nördlichen Wand vier Ausstiche auf. Unterstrichen wird die zeitliche Einordnung durch die einheitliche Sprache der Verzimmerung und durch die gleiche Flechtwerkausführung.
So sind beide Wände zweifach verriegelt, mit wandhohen und gegenläufig ansteigenden Streben ausgesteift und mit Flechtwerk geschlossen. Während die südliche Fachwerkwand keine Öffnung aufweist, ist in die nördliche Fachwerkwand eine Türöffnung integriert. Sowohl in zimmerungstechnischer Hinsicht, als auch durch die schlüssige Einbindung in das Markierungssystem ist sie als bauzeitlich zu bewerten.
Die Öffnung führt in eine Kammer, deren ursprüngliche Funktion nicht näher beschrieben werden kann. Allenfalls die Tatsache, dass die Türöffnung ein schräg in die Türständer eingeschnittenes Sturzholz besitzt, könnte im Vergleich zu den restlichen Türen einen Hinweis ermöglichen (Oberstock). Ergänzend dazu ist eine weitere Abweichung zu erwähnen. So besitzt nur dieser Raum einen mit Lehmwickeln geschlossenen Deckenaufbau.
Zwei weitere Türöffnungen befinden sich am westlichen Stirnende des südlichen Flurarmes. Die südliche Öffnung führt in die Stube, die direkt daneben liegende Öffnung führt in die Küche. Während die Türöffnung zur Küche noch den Türsturz besitzt, fehlt er bei der Stubenöffnung, wobei die zugehörigen Zapfenlöcher noch erhalten sind. Danach besaßen die Stürze keine schräg eingeschnittenen Auflager. Zum Teil abgängig sind auch die jeweiligen, auf die Türbreite bezogenen Schwellbereiche. Sie wurde zu einem späteren Zeitpunkt, zur Vergrößerung der Durchgangshöhe aus- bzw. eingeschnitten.
Die Einordnung des südlichen Raumes als Stube ist mehrfach nachgewiesen. Bezogen auf den Sonnenverlauf besitzt er die optimalste Ausrichtung.. Es ist der größte Raum, er besitzt die meisten Fenster, er war beheizbar und zeigt noch heute die reichhaltigsten Ausstattungsdetails an der Decke und an den Wänden.
Von der Stube war und ist noch heute eine gefangene Kammer zugänglich. Sie liegt südlich des Flures und ist nachweislich der eingeschränkten Zugänglichkeit als Schlafraum anzusprechen. Sein Deckenaufbau besteht aus einem gefalzten, in die Dachbalkennuten greifenden Bretteinschub. Als Abschluss zur Flurwand, die ja zwischen den Dachbalken verläuft, ist ein langes Brett verbaut. Auf der einen Seite greift es in die Nut des Dachbalkens, auf der anderen Seite lagert es auf einer am Wandrähm angenagelten Leiste. Obwohl ausreichend belichtet, kann in Anlehnung an den östlichen Giebeleckständer eine weitere, deutlich kleinere und zwischenzeitlich vermauerte Fensteröffnung belegt werden. Sie diente mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Überwachung des Hauszuganges, was vor allem dann sinnvoll wäre, wenn in der Nähe des Fensters das Bett aufgestellt war.
Vergleichbar sicher ist auch die Küchenfunktion des nördlich an die Stube angrenzenden Raumes belegt. So ist er über den gemeinsamen Brandwandabschnitt funktional mit der Stube verbunden. Als weitere Indizien können neben der Gebälkauswechslung für den Rauchschlot auch einzelne funktionale Ausstattungen und die starke Verrußung aufgeführt werden. In Anlehnung an die seitlichen Nuten des Dachgebälks besaß die Küche als Deckenabschluss, zusätzlich zur aufgelegten Dielung, einen Bretteinschub.
Sowohl von der Küche als auch vom nördlichen Teil des Flures war ein weiterer Raum zugänglich. Im angetroffenen Zustand in zwei Raumeinheiten getrennt, beschränkte sich seine bauzeitliche Breite auf zwei, an die Küche angrenzende Balkenfelder. Dies belegen die am heutigen letzten Feldbalken aufgenommenen Zapfenlöcher. Sie gehören zu einer ehemaligen Fachwerkwand, die sich in Anlehnung an den erhaltenen Bestand über die gesamte Hausbreite fortsetzt und in vertikaler Abstimmung mit der im Unterstock ausgeführten Giebelwand verläuft. Bemerkenswert ist nun die Tatsache, dass um ein Balkenfeld versetzt, gleichfalls eine bauzeitliche, im Vergleich zum Unterstock auskragende Fachwerkwand verläuft. Beide Wände bildeten zur Bauzeit einen geschlossenen Gang, der sowohl über ein Giebelfenster als auch über ein ehemaliges Fenster in der Traufwand belichtet wurde. Das zuletzt genannte Fenster ist insofern interessant, da unmittelbar südlich daneben ein zweites Fenster anzunehmen ist. Eine weitere, mit dem Giebelfenster identische Öffnung ist in der abgängigen Fachwerkwand zu vermuten. Letzteres ermöglichte wohl von innen einen Einblick in den benachbarten Gang.
Als weiterer Befund ist im östlichen Bereich des Ganges der Ausschnitt einer Treppenöffnung für einen Aufgang in einen nicht vorhandenen Dachraum zu erwähnen. Entweder ursprünglich und später verbreitert oder erst nachträglich ausgeführt, gibt sie dem Gang eine Treppenhausfunktion, die durch die nachträgliche Türöffnung im auskragenden Wandabschnitt und einer daraus ableitbaren, später wieder entfernten und über die vorhandenen Zapfenlöcher am auskragenden Deckenbalken nachzuvollziehenden Außengalerie nochmals untermauert wird.
Bleibt zum Schluss noch die am nördlichen Flurende vorhandene Türöffnung. Sie führt noch heute auf eine Galerie, an deren östlichem Ende das Klo angelegt ist. Die Galerie stellt quasi die Fortsetzung des zuvor beschriebenen Ganges dar. Nachweislich der fehlenden Zapfenlöcher am mittig erhaltenen Giebelständer war sie nicht abgetrennt sondern immer schon offen.
Innerhalb des Nordflures ist der heutige Dachaufgang angelegt. Dass es sich um einen historischen Aufgang handelt, unterstreicht die großzügige Abfasung des in Kopfhöhe vorhanden Dachbalkens. Merkwürdig ist jedoch die Tatsache, dass das Treppenloch keine Auswechslung besitzt. Einfach abgesägt, kragt der Dachbalken bis zum Treppenloch aus.

Der Unterstock
Die bauzeitliche Grundriss- und Nutzungsstruktur des Unterstocks entspricht bis auf den Befund, dass die Hauslänge um ein Balkenfeld kürzer ist, prinzipiell der des Obertocks, so dass nachfolgend allein auf die Abweichungen zwischen den beiden Ebenen eingegangen wird.
Diese beginnen mit der Erschließung des Unterstocks. Liegt und lag der bauzeitliche Zugang in den Oberstock als Hocheingang an der Osttraufe, so befand sich der ursprüngliche Eingang in den Unterstock an der südlichen Giebelseite, wobei der östliche Giebeleckständer einen der beiden Türständer stellte. Erkennbar an dem an beiden Enden schräg eingeschnittenen Türsturz, führte die über eine Sockeltreppe erreichbare Öffnung in einen kurzen traufparallelen Flur, der bis zu seiner späteren Abtrennung im Jahre 1732 (d), durchgeführt in der Verlängerung der zwischen den Deckenbalken angeordneten Fachwerkwand, auf den südlichen Arm des Winkelflures traf.
Von hier war, wie für oben beschrieben, nicht nur der annähernd gleiche Grundriss erschlossen. So befindet sich in der Nordwand des Südarmes die zwischenzeitlich vermauerte Türöffnung in den mit einer Lehmwickeldecke ausgestatteten Nebenraum und am westlichen Stirnende führen die beiden benachbarten Türöffnungen in Stube und Küche. Während beide Raumeinheiten die gleichen Größen und Ausstattungsdetails wie oben besitzen, ist die von der Stube erreichbare Schlafkammer infolge der Eingangssituation kleiner als in der Ebene darüber. Eine weitere räumliche Abweichung bezieht sich auf den Raum nördlich der Küche. Zur Bauzeit in zwei Kammern unterteilt, ist der westliche Raum wohl als Speisekammer zu bezeichnen, wobei für den östlich angrenzenden und wohl vom Nordflur zugänglichen Raum keine näheren Angaben möglich sind.
Bleibt zum Schluss noch die Feststellung, dass über den Nordflur ein giebelseitiger Ausgang zu erreichen war und ein nicht auszuschließendes Treppenloch noch unter dem Deckenputz im modernen Bad verborgen sein könnte.

Der Keller
Unter dem Grundriss sind drei halberdige, den anstehenden Sockel ausbildenden Kellereinheiten vorhanden.
Während der nördliche, von der Gießstraße zugängliche Keller durch den umfassenden Umbau in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ohne historische Befunde ist, handelt es sich bei den beiden südlichen Kellern um die Reste der bauzeitlichen Kelleranlage.
Richtungsweisender Befund für die baugeschichtliche Einordnung der beiden Kellerabschnitte ist die westliche Begrenzungswand des Westkellers. Auf ihr liegt im Norden der Rest eines firstparallelen Auflagerholzes, der durch seine Querschnittsmaße eher als Unterzug anzusprechen ist. Die damit verbundene Aussage, dass es sich bei der vorhandenen Massivwand um eine spätere Untermauerung eines ehemals frei gespannten Unterzuges handelt, wird auch durch die Mauer selbst unterstrichen. So setzt sie sich aus mehreren, zu unterschiedlichen Zeiten errichteten Mauerabschnitten zusammen, wobei es sich bei dem südlichen Mauerabschnitt mit hoher Wahrscheinlichkeit um die Vermauerung einer ehemaligen Verbindung zu einem weiteren, unter der Stube liegenden Kellerabschnitt handelt. Dies überrascht nicht, ist es doch im historischen Hausbau die Regel in erster Linie die Stube zu unterkellern. Nach einer durch Martin Hesselbach abgebildeten Aufnahme war das auch hier der Fall. So zeigt das Bild, neben dem Neuabbund der straßenseitigen Fachwerkwand, drei im straßenseitigen Sockel vorhandene Kellereingänge. Sollte also die bauzeitliche Kellerausdehnung nicht nur bis zur Gießstraße, sondern wie zu vermuten ist, auch über die gesamte Hauslänge gereicht haben, so wären mit dieser Annahme folgende Konsequenzen verbunden.
Der ehemals über die gesamte Hausbreite reichende Balkenkeller ist zumindest im Bereich unter der Stube aufgefüllt. Die alte Balkenlage wurde ursprünglich durch drei firstparallele Tragachsen unterstützt, wobei die beschriebene Westwand den schrittweisen Ersatz der ehemals wohl hölzernen Stützen anzeigt und die östlich benachbarte Wand als moderner Ersatz des 20. Jahrhunderts in der Tradition der Vorgängersituation steht. Unter den aufgeführten Vorgaben wäre dann auch die eigenartige Lage des nördlichen Gartenpfeilers erklärbar. Abgesetzt von der Sockelwand wird wohl im Bereich der Überlagerung von Haus und Garten der Abgang zum straßenseitigen Keller gelegen haben.
Letztlich ergibt sich durch die umfangreiche, zumindest im Innern in Holz bzw. mit Holztrennwänden ausgeführten Unterkellerung ein Erklärungsansatz für das oben beschriebene System der Stockwerksmarkierung. So ist es im historischen Holzbau die Regel, die Hölzer der ersten Abbundebene ohne Stockwerkszeichen zu kennzeichnen. Danach besäße der Unterstock kein, der Unterstock ein und der Oberstock zwei Stockwerkszeichen.

Quick-Response-Code

qrCode