Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Fachwerkhaus

ID: 146128810712  /  Datum: 21.01.2014
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Königstraße
Hausnummer: 33
Postleitzahl: 71679
Stadt-Teilort: Asperg

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Ludwigsburg (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8118003002
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Nach den dendrochronologischen Daten handelt es sich bei den verwendeten Hölzern um Bauholz aus mehreren Fällungen (beginnend im Winter 1660/61 bis Winter 1661/62).
In Verbindung mit dem bei Dacharbeiten aufgefundenen Ziegel (1659?) wurde der Bau des Hauses wohl über mehrere Jahre vorgeplant.


1. Bauphase:
(1661 - 1662)
Fertigstellung des Gebäudes (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Untersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Das Gebäude ist giebelständig zur Straße hin ausgerichtet. Der First verläuft in West-Ost-Richtung.
Auf einer den gesamten Hausgrundriss einnehmenden Kelleranlage, die zur Straße zunehmend im leicht ansteigenden Erdreich eingelassen ist, ist ein zweistöckiger Fachwerkbau mit einem einstöckigen Dachwerk aufgeschlagen.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Durch die Stellung der Bundständer in Verbindung mit der Gefügeausbildung ist die ursprüngliche Grundrissgliederung in allen Ebenen nachvollziehbar.
Im Unterstock gibt der Gerüstaufbau eine dreizonige und zweischiffige Grundrissgliederung vor.
Schwerpunkt der Grundrisskonzeption bildet im Unterstock der große Freiraum innerhalb des südlichen Schiffes. In seiner Länge war er ehemals über zwei Zonen angelegt. Der einzigste Zugang in das Haus erfolgte über eine Türöffnung an der Südtraufe, in Anlehnung an den Giebeleckständer. Durch den weit offenen Raum war der Zugang zu den weiteren Räumen im Unterstock und zum Treppenaufgang in den Oberstock gegeben. Ohne Zweifel ist dieser "Eingangshalle" auch eine repräsentative Funktion zuzuordnen.
Ein zweiter großer Raum innerhalb der rückwärtigen Zone, auf die gesamte Hausbreite angelegt, diente in erster Linie der Lagerung von Gütern. Dazu war am rückwärtigen Giebel eine Ladeluke vorhanden, über die die entsprechenden Güter eingeholt oder abgelassen wurden.
Im Gegensatz zu dem Großraum im vorderen Hausbereich war er entschieden spärlicher belichtet.
Im verbleibenden Teil des Gesamtgrundrisses waren zwei Einzelräume angeordnet. In ihrer Größe beziehen sie sich auf je ein Grundraster, wie es durch die Bundständer vorgegeben ist. Aussagen hinsichtlich der ursprünglichen Nutzung sind nicht möglich.
Die Vorzüge der stockwerkweisen Abzimmerung des Fachwerkbaus kommen im Oberstock voll zur Geltung. Bis auf die Lage der Querwände ist hier die vertikale Abstimmung der Längsachsen mit dem Unterbau weitgehend aufgegeben.
Der Oberstock besitzt keine durchlaufende Innenlängsachse. Sie endet im Schnittpunkt mit der ersten Innenquerachse, von der Straße aus gesehen. Im Bereich der Straßenzone springt sie nach Norden, um so die Anlage eines großen, annähernd quadratischen Raumes zu ermöglichen.Die besondere Wertigkeit dieses Raumes wird in vielen Details deutlich. er besitzt eine hervorgehobene Lage. Durch seine südliche Ecklage ist hier die Straße, der Hofraum und der Hauseingang einsichtig. Er besitzt als einzigster Raum die Anlage von zwei Fenstererkern über Eck, während die Belichtung in den anderen Räumen entweder über Doppel- oder Einzelfensteröffnungen erfolgte. Er ist mit einer Balken-Bretter-Decke ausgestattet. Für die restlichen Räume besteht der Deckenaufbau lediglich durch eine Dielung auf dem Gebälk. Der Raum ist beheizbar und rauchfrei. Hinsichtlich der Wärmespeicherung ist zum Beispiel auf der Balken-Bretter-decke ein Kalk-Estrich aufgebracht.
All diese Details weisen diesen Raum als Stube aus, der das wohnliche Zentrum des gesamten Hauses bildete.
Den restlichen Grundriss innerhalb der Straßenzone nimmt ein kleines Zimmer ein. Der Zugang erfolgte ursprünglich nur über die Stube. Auch dieser Raum war beheizbar.
Durch die Abschottung dieses Zimmers vom Gesamtgrundriss ist es wohl als Schlafkammer anzusprechen. Dabei zeigt die Anlage einer Heizung einen hohen Stand des Wohnkomforts.
Hinweise auf die Nutzung der innerhalb der Mittelzone gelegenen Räume sind durch vielerlei Befunde gegeben. Der südliche Raum besitzt die Ausmaße des vorgegebenen Ständerrasters. Damit ist er recht klein. Das Treppenauge und die Begehbarkeit zu den einzelnen Türöffnungen füllen diesen Raum nahezu bis in den letzten Winkel aus. Die Funktion als Treppenhaus ist offensichtlich. Der nördlich angrenzende Raum besitzt zwei unterschiedliche Wandaufbauten. Neben der ansonsten am gesamten Haus gebräuchlichen Flechtwerkfüllung ist die Trennwand zur Schlafkammer teilweise und der verbleibende Wandabschnitt zur Stube ganz in Massivbauweise errichtet. Innerhalb des Massivteiles befanden sich ehemals zwei Hinterladeröffungen durch die der Stuben- bzw. Schlafkammerofen beschickt wurde.
der parallel zur Massivwand verlaufende Deckenbalken zeigt konstruktive Merkmale zur Aufnahme eines Rauchfanges. Die Massivwand wie auch das Gebälk ist rußgeschwärzt. Ohne Zweifel handelt es sich hier um die ursprüngliche Küche.
Die rückwärtige Zone nimmt im wesentlichen zwei Räume auf. Vom nördlichen Raster ist ein schmaler Flur abgetrennt. Er ist nur von der Küche zugänglich. Der Flur führt zum giebelseitig überhängenden Abtritt und ermöglicht den Zugang zur benachbarten Kammer.
Der zur südlichen Traufe ausgerichtete Raum ist ohne genauere Nutzungszuordnung wohl ebenfalls als Kammer zu bezeichnen.
Die Binder im 1.Dachstock sind in vertikaler Abstimmung mit den Querachsen des Unterbaus angeordnet. Damit wird auch im Dach die dreizonige Gliederung eingehalten.
Beidseitig der Mittelzone sind jeweils zwei Dachkammern vorhanden, die durch giebelseitige Fenster belichtet werden.
Der ursprüngliche Zugang zum Dachboden konnte bisher nicht erkannt werden. Hinweise für ein Treppenloch sind erst nach Entfernung der nachträglichen Blindböden, im Bereich der Küche und des Treppenhauses, möglich. Ein erster Hinweis auf einen Treppenaufgang innerhalb der Küche ist durch die Anstückung des Dachdielenbodens, in Anlehnung an die westliche Kammertrennwand, gegeben.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
Durch Schäden am Holzwerk, veränderten Nutzungen und unterschiedlichen Wohnbedürfnissen sind im Verlauf der Jahrhunderte viele Umbauten vorgenommen worden. So stellt der westliche Dachgiebel eine jüngere Ausführung dar. Auch der vorhandene Walm gehört nicht zum Originalbestand. Überhaupt handelt es sich bei den vorhandenen Sparren in der Mehrzahl um nachträgliche Hölzer. Hinweise für den späteren Austausch der Sparren sind durch die vorhandenen Abbundzeichen gegeben. Die gezeichneten Sparren liegen nicht in originaler Lage. Die meisten Sparren besitzen keine Abbundzeichen. Einige der Sparren haben auch zwei Kehlbalkenzapfenlöcher.
Eine Unstimmigkeit besteht für die Markierung der Hölzer in der Kammertrennwand der rückwärtigen Hauszone. Sie besitzt als Abbundzeichen Ausstiche. Üblich wäre jedoch die Zeichnung mit Ruten. Insgesamt scheint dieser Bereich des Hausgerüstes während dem Abbinden der Hölzer einer Planungsänderung unterworfen worden sein. Dafür sprechen vor allem die zimmermannstechnischen Merkmale an der Trennwand zwischen Kammer und WC. Hier war ursprünglich keine Tür geplant, aber während dem Aufrichten kurzfristig eingefügt worden.
Wesentliche Veränderungen wurden an ein Außenwänden der Stube vorgenommen. Die Erkergestaltung wurde durch große Einzelfenster ersetzt.
Die umfangreichsten Umbauten erfolgten im Unterstock. Hier ist nur noch eine Innenwand erhalten. Neue Wände an alter und neuer Stelle wurden eingezogen. Auch am Straßengiebel wurden umfangreiche Veränderungen durchgeführt. Diese sind wohl hauptsächlich auf die Anhebung des Straßenniveaus zurückzuführen. Wie das Aufmaß zeigt, muss die alte Giebelschwelle ehemals unter dem heutigen Niveau gelegen haben. Jetzt liegt sie auf einem Steinsockel. Sie ist gestoßen. Ob es sich bei den beiden Schwellhölzern um die alten nun höher gelegenen Hölzer handelt, oder ob es sich um eine teilweise Auswechslung handelt ist zur Zeit ungewiss.
Nach der Erhöhung der Giebelschwelle erfolgte die Verlegung des Hauseinganges vom südostwärtigen Giebel in die Mitte des Straßengiebels, um danach an seinen heutigen Standort verlegt zu werden.
Bei der massiven Nordwand im Unterstock handelt es sich um einen Ersatz der ursprünglichen Fachwerkwand.
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Wandfüllung/-verschalung/-verkleidung
    • Flechtwerk
Konstruktion/Material:
Das tragende Gerüst besteht im Unter- und Oberstock aus stockhohen Ständern. In beiden Stockwerken stehen die Ständer der Trauf- und Innenwände auf den bis zur Außenflucht verlegten Dielenboden. Innerhalb des rückwärtigen Giebels und des Straßengiebels sind sie dagegen auf den Querschwellen aufgestellt.
Zwischen diesen als Bundständer zu bezeichnenden Hölzern sind in der Regel Zwischenständer eingebaut. Sie stehen grundsätzlich auf Schwellhölzern die im Zuge der beiden Giebel durchlaufen und innerhalb den restlichen Wänden - innen und außen - auf Schwellriegeln stehen. Diese sind zwischen den Fußpunkten der Bundständer verlegt.
Auf den Ständern lagern die Rähmhölzer in Firstrichtung. Am Straßengiebel stehen sie ca. 16cm über.
Die Trennung der beiden Stockwerke erfolgte durch das Quergebälk. Es ist auf den Längshölzern aufgekämmt. An der südlichen Traufe kragt es in zunehmenden Maße aus. So enden sie am Straßengiebel bündig mit der Rähmaussenkante, während der Überstand des Gebälks am rückwärtigen Giebel ca. 45cm beträgt.
Am Straßengiebel kragt der 1.Oberstock auf Stichgebälk über. den Abschluss des Fachwerkkörpers bildet die Dachbalkenlage. Gleich wie bei der Balkenlage über dem Unterstock ist auch hier eine bis zum rückwärtigen Giebel stetig ansteigende Traufauskragung des Dachgebälks ausgeführt. Im Gegensatz zum Unterstock wurde der Überstand durch zwei Büge gesichert. Am Straßengiebel wird der Überstand von 1.Dachstock und Spitzboden durch den Einbau von Stichbalken möglich.
Das tragende Gerüst des Dachwerkes besteht aus einem drei-fach stehendem Stuhl an den Giebelseiten, sowie aus liegenden Stuhlständern mit mittig stehendem Stuhl in den inneren Binderquerachsen.
Die Dachhaut wird durch Sparrendreiecke aufgenommen. Die Sparren sind am Fußpunkt in die Dachbalken gezapft.

Die Aussteifung des tragenden Gerüstes erfolgte durch verzapfte Gefügehölzer. Im Gegensatz zur mittelalterlichen Winkelsicherung mit schwerpunktmäßiger Einzelaussteifung der Bundständer, liegt hier prinzipiell eine Flächenaussteifung vor. Unabhängig von den Bundständern sind wandhohe Streben verbaut, die sich zum Teil überkreuzen. Die streben sind mit den waagrechten Riegeln überblattet.
Am Straßengiebel und im Bereich des Fenstererkers an der südlichen Traufwand sind vereinzelt kurze Fußstreben an Bund- und Zwischenständer vorhanden.
Aussteifungsfunktionen besitzen auch die zweifachen Riegelfolgen. Die oberen Riegelverzapfungen mit den Ständern sind durch Holznägel gesichert. Die unteren Verzapfungen nicht.

Aussagen zum Keller
Nach unseren Untersuchungen handelt es sich bei der vorhandenen Kelleranlage um einen Bauteil mit unterschiedlicher Baustruktur. So war der straßenseitige Kellerabschnitt wohl schon immer mit massiven Umfassungswänden errichtet. Letztlich spricht dafür jedoch nur die südliche Kellerwandflucht, die über die Flucht der Unterstockwand hinausreicht. Da aber in diesem Bereich das ehemalige Kellergebälk vollständig verschwunden ist, muss eine abschließende Festlegung unterbleiben.
Nachweisbar ist, dass der rückwärtige Kellerbereich in Fachwerk ausgeführt war. Einzelne Ständer sind noch erhalten. Dies trifft in größerem Umfang auf das Kellergebälk zu.
Wie der Befund an einem Balken zeigt, war der rückwärtige Kellerbereich vom vorderen Kellerraum durch eine Fachwerkwand abgetrennt. Das Fehlen einer Türöffnung innerhalb dieser Trennwand zeigt an, dass beide Kellerabschnitte ursprünglich selbständig erschlossen waren.
In Zusammenhang mit der oben erwähnten Unsicherheit über die ursprüngliche Wandausbildung im vorderen Keller, ist prinzipiell auch ein innerer Treppenabgang zu diesem Keller denkbar.
Für den rückwärtigen Kellerabschnitt ist die originale Türöffnung am Westgiebel nachweisbar.
Auf eine ursprüngliche repräsentative Gestaltung des vorderen Kellers wird durch dem mittigen, ehemals frei-stehenden Ständer mit profilierten Kopfbügen hingewiesen.
Heute ist dieser Ständer unterfangen und in seiner ursprünglichen Länge gekürzt.

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