Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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"Münstertäler Hof"

ID: 135301871711  /  Datum: 15.09.2014
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Hof
Hausnummer: 49
Postleitzahl: 79244
Stadt-Teilort: Münstertal

Regierungsbezirk: Freiburg
Kreis: Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8315130018
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Sattelgrundhof (79244 Münstertal, Sittnerbergweg 2a)

Bauphasen

1. Bauphase:
(1687)
Das untersuchte Gebäude wurde im Jahre 1687 (d) unter der Verwendung älterer Massivteile erbaut. Einzelne Abschnitte übernommener Mauerzüge konnten im straßenseitigen Kellerbereich entlang des Giebels bzw. im hinteren Keller erkannt werden.
In welchem Umfang sich die Einbeziehung von älteren Baustrukturen auch auf den Überbau erstreckt, ist zurzeit nicht näher fixierbar.
Ungeachtet dieser Aussage beinhaltet die Baumaßnahme aus den Jahren um 1687 (d) einen grundlegenden, in konzeptioneller Hinsicht umfassenden Neubau.
Nach den schriftlichen Quellen diente das Gebäude zum Zeitpunkt seiner Errichtung als Amtshaus des Klosters St. Trudpert. Klosterschaffner war damals Johann Georg Lindenmeyer, der zusammen mit seiner Frau Anna Maria Henrici das Gasthaus "Hof" besaß.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
Bauwerkstyp:
  • Sakralbauten
    • Wirtschaftsbauten
Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach

2. Bauphase:
(1800 - 1899)
Zahlreiche Veränderungen im 19. Jh. (vermutlich im Zusammenhang mit der Säkularisation des Klosters):
Errichtung von Anbauten bzw. Fenster werden zu Türen, Unterteilung der Schlafkammer und des Vorraumes in der nördlichen Zone, Einbau neuer Stubendecken, Erneuerung der Wandaufbauten mit Leisten als Putzträger, Einbau eines zweiten Kamins, Ersatz des alten Abtrittes durch einen Anbau, Abtrennung eines Feuer- bzw. Küchenraumes, Einbau eines Backofens unter der Treppe im EG
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Anbau
  • Ausstattung

3. Bauphase:
(1900 - 1999)
Die Baumaßnahmen des 20. Jh. bewahren die Umbauphasen weitgehend bzw. unterteilen deren Grundrissgliederung noch kleinräumiger. Die alten Kellerzugänge wurden verschlossen. Der Kamin des 17. Jh. wurde teilweise, der des 19. Jh. vollständig ersetzt. Die westlichen Fenster wurden zu Durchgängen in die zwischenzeitlich erbauten Anbauten.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Ausstattung

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Baugeschichtliche Dokumentation
  • Schadensanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
keine Angaben
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Auf einem niedrigen Sockel mit halb eingetieftem Keller ist das Gebäude in Nord-Süd-Richtung giebelständig zur Straße ausgerichtet. Im Aufgehenden handelt es sich um einen zwei-geschossigen Massivbau mit zwei-geschossigem Satteldach und zusätzlichem Spitzboden. Insgesamt 6 große Querhäuser gaben dem Gebäude ein repräsentatives Erscheinungsbild. Ursprünglich stand das Gebäude frei. Anbauten waren nicht vorhanden.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Dachwerk:
Das tragende Gerüst des weitgehend erhaltenen Dachwerkes bildete eine liegende Stuhlkonstruktion. Im 1. DG ist sie, mit Ausnahme der beiden vor den Giebeln angeordneten Querscheiben, in insgesamt 4 inneren Querachsen ausgeführt. Kombiniert mit quer- und längsverlaufenden Fachwerkwänden gliedern sie den Dachraum in drei unterschiedlich breite Querzonen.
Beginnend im Süden lassen sich so zwei große, jeweils eigenständig erschlossene und miteinander verbundene Dachkammern belegen. Darauf folgt die mittige Zone. Sie nimmt die Vertikalerschließung auf und ermöglicht die Zugänge zu den seitlichen Zonen.
Den Abschluss bildet die nördliche Zone. Im Gegensatz zur südlichen Zone führt in diesem Bereich nur eine Öffnung, so dass der Zugang zur östlichen Dachkammer nur über den westlichen Raum möglich war. Infolge einer größeren Störung innerhalb der Längswand ist die genaue Lage der Verbindung nicht mehr lokalisierbar.
Als Besonderheit sind die bereits erwähnten Querhäuser hervorzuheben. Entlang der beiden Traufen besaß jede Zone ein ca. 1,95m breites Querhaus. Dazu waren die Schwellen der liegenden Stuhlständer in gekürzter Form ausgeführt. Massiv bis zur Kehlbalkenlage des 1. DG aufgemauert bildete ein quer zum First verlaufendes Satteldach den oberen Abschluss. Die seitliche Begrenzung bestand aus zweifach verriegelten, wohl verputzten Fachwerkwänden.
Hinsichtlich der Belichtung sind analog zum Unterbau Steingewände, jedoch mit kleineren Ausmaßen, zu vermuten. Das Holzwerk ist weitgehend rauchfrei. Prinzipiell lässt sich nur eine ursprüngliche Kaminführung nachweisen.
Im 2. DG sind keine Dachkammern ausgeführt. Liegende Stuhlkonstruktionen, angeordnet in vertikaler Abstimmung mit den Bindern des 1. DG, ermöglichen einen offenen, ungeteilten Dachraum. Gleiches gilt für den Spitzboden.

Obergeschoss:
Die im 1. DG dargelegte Zonengliederung ist prinzipiell auch im OG beibehalten. Innerhalb der südlichen Zone lassen sich für die Erbauungszeit zwei unterschiedliche Raumeinheiten nachweisen: Der große, erwärmbare Raum wird als Stube bezeichnet, während der angrenzende Raum wohl als Schlafkammer diente. Die gemeinsame Trennwand ist abgängig. Über der Stube ist wohl unter der jüngeren Deckengestaltung des 19. Jh. die alte Stubendecke zu vermuten.
Innerhalb der mittigen Zone ist die Küche abgetrennt. Deren Wände sind in Anlehnung an die Stube massiv ausgeführt. Hier sind die baulichen Überreste der für den stubenseitigen Kachelofen zu vermutenden Hinterladeröffnung zu erwarten.
Über die mittige Zone war die nördliche Zone erreichbar. Sie ist in mehrere Funktionsbereiche untergliedert: Den Anfang macht ein kleiner Parallelflur. Von ihm war im Westen ein Abtritt abgetrennt. Der Abtritt lag innen, ein kleineres Fenster übernahm dessen Belichtung. Über den Parallelflur war im Osten die Amtsstube und im Norden ein der Amtsstube vorgelagerter Freiraum zugänglich. Letzterer diente offensichtlich als Aufenthalts- bzw. Warteraum für die Besucher und besaß einen separaten Zugang.
Hinsichtlich der Ausstattung sind noch einzelne Abschnitte bemalter Fachwerkwände erhalten. Gleiches gilt wohl auch für die Deckengestaltung: Sie ist offensichtlich noch unter den Deckenverkleidungen des 19. Jh. vorhanden. Offen liegt die Fachwerkfassung im Bereich des Treppenaufganges. Danach handelte es sich um eine Blau-Grau-Fassung.
Die nachhaltigsten Veränderungen geschahen im Verlauf des 19. Jh. In dieser Zeit erfolgte die Unterteilung der Schlafkammer und des Vorraumes in der nördlichen Zone. Die vorhandenen Stubendecken datieren in diese Zeit, wie auch die Wandaufbauten mit Leisten als Putzträger. In das 19. Jh. datierte auch der Einbau eines zweiten Kamins. Die ehemalige Amtsstube war nun durch einen in die westliche Trennwand integrierten Kachelofen erwärmbar. In diese große Umbauphase, welche wohl mit der Säkularisation des Klosters in Verbindung zu bringen ist, gehört auch die Aufgabe des alten Abtrittes und dessen Ersatz durch einen Anbau. Die Baumaßnahmen des 20. Jh. bewahren die Umbauphasen weitgehend bzw. unterteilen deren Grundrissgliederung noch kleinräumiger. Der Kamin des 17. Jh. wurde teilweise, der des 19. Jh. vollständig ersetzt.

Erdgeschoss:
Im Gegensatz zum OG sind im EG alle Wände massiv ausgeführt. Im Süden begrenzen sie einen großen Raum, dessen ursprüngliche Untergliederung (z.B. durch Säulen) zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, der aber ohne Zweifel als die alte Gaststube anzusprechen ist.
Erreichbar ist die Gaststube über den Hausflur. Er übernimmt in Kombination mit dem Haupteingang im Osten und dem Nebeneingang im Westen die innere Gebäudeerschließung. Der Hausflur ist mit kleinteiligen Kreuzgewölben eingedeckt. Deren Ausführungen orientieren sich über die Widerlager an den Durchlässen zu den benachbarten Räumen, wie auch an dem nach oben führenden Treppenloch. Die Treppe selbst ist aus Stein, die Stufen sind unter den jüngeren Aufbauten erhalten. Ebenfalls aus Stein ist der Fußboden. Eine Sondierung belegt unter dem Mörtelbett der heutigen Fliesen die Verlegung großer Steinplatten.
Nördlich des Hausflures erfolgten die umfangreichsten Veränderungen. Trotz dieser Eingriffe ist die ursprüngliche Gliederung ausreichend genau nachvollziehbar. So führte westlich der Flurtreppe ein Zugang nach Norden. der so betretbare Raum war ungeteilt und mit Kreuzgewölben eingedeckt. Dieser Großraum stand über zwei große Öffnungen mit einem schmaleren Raum im Norden in Verbindung. Die Öffnungen waren flankierend zu den beiden Traufwänden angeordnet. Damit ließen sie Platz für eine weitere, in diesem Fall mittig angelegte Öffnung. Im Vergleich zu den beiden benachbarten Öffnungen handelte es sich um eine Türöffnung, über die eine Kelleranlage zugänglich wurde. Diese Art der Kellererschließung ist nur in der Kombination mit einem Treppenverschluss begreifbar und wirft die Frage nach der Funktion der beiden Räume auf. Bei dem Versuch in dieser Hinsicht eine Antwort zu finden, sind zwei weitere Befunde zu erwähnen. So zeichnet sich der beschriebene Grundrissbereich durch eine aufwendige Belichtung aus. Allein am Nordgiebel sind drei Öffnungen. Ein Befund, der mit einer möglichen Funktion als Lagerraum nur schwer in Übereinstimmung zu bringen ist. Der zweite Aspekt bei einer nutzungsspezifischen Beurteilung dieser Räume bezieht sich auf seine Oberflächengestaltung. So haben sich in den später vermauerten Sturzbögen farbliche Ausmalungen erhalten. Eine genauere Untersuchung erfolgte nicht, sodass deren Umfang und nähere Gestaltung nicht bekannt ist.
Beide erwähnten Beobachtungen, überlagert mit der bekannten Aussage, dass es sich bei dem untersuchten Gebäude um die Schaffnei des Klosters St. Trudpert handelt, erlauben folgende Vermutung:
Es könnte sich bei dem nördlichen Grundrissabschnitt um einen öffentlichen Bereich gehandelt haben. Während oben die wirtschaftlichen Belange zwischen dem Schaffner (als Verwalter des Klosters) und den Untergebenen des Klosters geregelt wurden, könnten unten auch gerichtliche Funktionen ausgeübt worden sein. In diesem Fall wäre der angesprochene Bereich als eine von Zeit zu Zeit genutzte Gerichtslaube anzusprechen.
Dies schließt eine parallele Nutzung, z.B. als Zwischenlager, nicht aus. Alle angetroffenen Einrichtungen bzw. Unterteilungen sind das Ergebnis späterer Umbauten.
Dies bezieht sich auf die Abtrennung eines Feuer- bzw. Küchenraumes, verbunden mit diversen Feuerstätten an der Trennwand zum Hausflur oder dem Einbau eines Backofens unter der Treppe.
All diese Maßnahmen datieren in das 19. Jh. In dieser Zeit erhielt das Gebäude auch Anbauten bzw. wurden alte Fenster zu Türen umgebaut.
Ein Ergebnis jüngerer Umbauten sind die Verschlüsse der alten Kellerzugänge bzw. die Unterteilungen im Nord-Westen. In das 20. Jh. fallen auch die Aufbrüche der westlichen Fenster zu Durchgängen in die zwischenzeitlich erbauten Anbauten.

Kelleranlagen:
Zu unterscheiden sind drei Keller: Der älteste Keller befindet sich im Süden. Es handelt sich um zwei unterschiedlich breite, parallel verlaufende Tannengewölbe, deren gemeinsame Trennwand im Norden eine Lücke aufweist und so eine Verbindung zulässt. Im westlichen Abschnitt steht eine Baufuge und eine Gewölbeaussparung im Wiederspruch zur Giebelwandgestaltung. Beide Befunde lassen vermuten, dass die Gewölbe älter sind.
Verunklärt ist die interne Zugänglichkeit der Kelleranlage. Zwei Betonverschlüsse lassen den alten Kellerzugang jedoch zumindest lokal fixieren. Die in diesem Bereich angetroffene Lichtnische unterstreicht diese Aussage.
Die beiden anderen Keller wurden erst um 1687 (d) angelegt und liegen im Norden. Besonders deutlich ist dies am Balkenkeller ersichtlich. So zeigt sich entlang des Nordgiebels eine zwei-stufige Abkantung der Kellerwand. Die oberste Abkantung resultiert aus dem Übergang von Fundament und aufgehender Sockelwand, während die untere Abkantung das Resultat der Abtiefung ist.
Da der schon oben erwähnte Kellerabgang exakt auf die Mauergliederung des EGs zugeschnitten ist und mit der belegten Türanlage eine konzeptionelle Einheit bildet, kann die Anlage des Kellers nur um 1687 (d) erfolgt sein. An den Balkenkeller setzt ein Gewölbekeller an. Südlich davon ist ein weiterer Gewölbekeller vorhanden. Beide Keller können später ausgeführt worden sein.
Im 20. Jh. werden die beiden nördlichen Kelleranlagen von außen erschlossen.

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