Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Sog. Storchennest

ID: 109843830419  /  Datum: 02.05.2013
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Cleebronner Straße
Hausnummer: 14
Postleitzahl: 74363
Stadt-Teilort: Frauenzimmern

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Heilbronn (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8125038003
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Nach der Quellenlage wurde das untersuchte Gebäude von dem Hofmaier Jörg Enzberger erbaut. Die im Türsturz vorhandene Jahreszahl datiert den Bau in das Jahr 1595 (i).
Diese Jahresangabe wird durch die dendrochronologische Datierung zumindest teilweise bestätigt. Die in der straßenseitigen Giebelscheibe verbauten Hölzer wurden um das Jahr 1594 (d) gefällt, während die restlichen Bohrproben einen Fällungszeitraum Winter 1601/02 (d) ergaben. Danach ist die Errichtung des Gebäudes um das Jahr 1601 anzusetzten.
Eventuell um das Jahr 1594 (d) wurde mit dem Bau des massiven Unterbaus begonnen. Dieser wurde giebelständig zur heutigen Straße ausgerichtet. Ein riesiger, nahezu die gesamte Grundrissfläche einnehmender Gewölbekeller ist ebenfalls diesen Anfängen zuzuordnen. Die Erschließung des Kellers erfolgte über einen großen, traufseitigen Kellerhals.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist danach eine Bauunterbrechung anzusetzten. Die eigentliche Abzimmerung des Innengerüstes und der Bau der auf dem massiven Unterstock aufgesetzten Holzkonstruktion ist mit hoher Sicherheit erst um das Jahr 1602 (d) erfolgt.
Diese in dieser Zeit erbaute Konstruktion war sowohl durch seine äußere Gestaltung, wie auch durch die innere Funktions- und Nutzungsstruktur äußerst repräsentativ ausgeführt.
Das untersuchte Gebäude repräsentiert zweifelsohne die Nutzung durch einen Hofmaier. Unbeachtet der vorliegenden Quellenaussagen scheint die nachweisbare Funktions- und Nutzungsstruktur aber auch eine Doppelfunktion, in der Art einer Herberge zuzulassen.

Erste nachweisbare Umbauten sind für die 2. Hälfte des 18. Jhs. belegt. Sie betrafen hauptsächlich das Dachwerk und beziehen sich auf Dachabtrennungen und einzelne Reparaturen der Altsubstanz. Es gilt als sicher, dass das Gebäude zumindest ab dieser Zeit landwirtschaftlich genutzt worden war.
In diesem Zusammenhang sind wohl inzwischen abgegangene Nebenbauten der ehemals größeren Hofstelle zu sehen. Der heutige Bestand ist in dieser Hinsicht nicht mehr auswertbar. Dies gilt auch für den in der Literatur wiedergegebenen Winkelbau am Straßengiebel.
Weitere Umbauten betreffen den Abbruch des rückwärtigen Massivgiebels und dessen Ersatz durch einen Walm.
Um die Mitte des 19. Jhs. erfolgte die Zuschüttung des Kellers und man errichtete die heute vorhandenen Scheuneneinfahrten. Die Nutzung des Gesamtbaus durch zwei Familien währte bis in das 20. Jh.


1. Bauphase:
(1594 - 1601)
Errichtung des Gebäudes. (i,d)
Betroffene Gebäudeteile:
keine

2. Bauphase:
(1757 - 1799)
Erste nachweisbaren Umbauten in der 2. Hälfte des 18. Jhs. Sie betrafen vor allem das Dachwerk. (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Dachgeschoss(e)

3. Bauphase:
(1840 - 1860)
In etwa in der Mitte des 19. Jhs. erfolgte die Zuschüttung des Kellers.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Untergeschoss(e)

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Straßengiebel (2001) / Sog. Storchennest in 74363 Frauenzimmern (01.08.2001 - Foto Marburg, Foto: Hajdu, Rose; Aufnahme-Nr. rhhn011)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Dendrochronologische Datierung, Pläne M=1:50 (Plansatz Baualtersstruktur, Rekonstruktionsversuch, Schadensaufnahme)

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
keine Angaben
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Die in der Zeit um 1602 (d) erbaute Konstruktion war sowohl durch seine äußere Gestaltung, wie auch durch die innere Funktions- und Nutzungsstruktur äußerst repräsentativ ausgeführt.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Der Unterstock war bis auf eine partielle Abtrennung im Bereich des Kellerhalses als offene Halle ausgeführt. Die eigentliche Wohnnutzung ist für den Oberstock belegt. Hier waren insgesamt drei verschiedene Nutzungsbereiche angeordnet. Den Schwerpunkt bildete eine zur Straße ausgerichtete Einheit aus Stube, Kammer, Küche und Speisekammer. Ferner gab es eine etwas kleinere Einheit an der Haupttraufe. Sie bestand ebenfalls aus einer beheizbaren Stube mit benachbarter Kammer. Diesen beiden Wohnbereichen stehen zwei Kammern ohne nähere Nutzungszuordnung gegenüber. Gemeinsam wurden alle drei Funktionsbereiche über einen großen Freiraum und zwei davon abzweigenden Fluren erschlossen. Von diesem Freiraum ist der nicht minder ausgestattete Dachraum zu erreichen. Bis in den letzten Dachwinkel wurde der 1. und 2. Dachstock, ja sogar der Spitzboden zur Anlage von insgesamt 12 Dachkammern ausgenutzt.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachgerüst Grundsystem
    • Sparrendach, q. geb. mit liegendem Stuhl
  • Gestaltungselemente
    • Zierglieder im Holzbau
  • Dachgerüst, verstärkende Einbauten
    • Hängewerk
  • Dachform
    • Satteldach mit einseitigem Vollwalm
    • Schleppgaube(n)
  • Steinbau Mauerwerk
    • Quader
    • Werkstein
Konstruktion/Material:
Aussagen zum Dachwerk:
Das tragende Gerüst bilden 3 verschiedene Konstruktionsvarianten. Hierbei handelt es sich um sogenannte Wandbinder, ein Hängewerk in Verbindung mit einer liegenden Stuhlkonstruktion sowie zweifach liegende Stühle.
Die jeweiligen Konstruktionsvarianten sind entsprechend den vorgesehenen Nutzungen ausgeführt.
Spitzboden: Die Gliederung des Spitzbodens erfolgt durch 2 innere Wandbinder und unterteilt diese Dachebene in 3 Nutzungszonen. Die beiden äußeren Zonen dienten als Kammer und waren über einen Treppenaufgang innerhalb der mittigen Erschließungszone zugänglich.
Belichtungen dieser unter dem First angelegten Kammern sind zu vermuten, waren jedoch nicht nachweisbar.
2. Dachstock: Die im Spitzboden vorgegebene Gliederung von 3 Nutzungsebenen ist auch im 2. Dachstock eingehalten. Im Gegensatz zum Spitzboden ist jedoch jeder Nutzungsbereich durch eine zusätzliche Binderquerachse untergliedert.
Innerhalb der straßenseitigen und rückwärtigen Zone ist eine liegende Stuhlkonstruktion abgezimmert. Die liegenden Ständer sind auf die Kehlbalken gezapft. Die Queraussteifung erfolgt über verzapfte Büge. Innerhalb der mittigen Zone ist in Verbindung mit einer liegenden Stuhlkonstruktion eine reich profilierte Hängesäule eingebaut. Die mittige Zone mit ihrem vom 1.Dachstock kommenden Treppenlauf ist als Erschließungszone dieser Dachebene anzusprechen.
Analog zum Spitzboden sind zumindest innerhalb der mittigen und rückwärtigen Zone Belichtungsöffnungen zu vermuten. Anzeichen für eventuelle Gauben liegen jedoch nicht vor.
1. Dachstock: Die ausgehend vom Spitzboden vorgegebenen Wandbinderquerachsen sind bis in den 1. Dachstock in vertikaler Abstimmung abgezimmert. Eine Abweichung ist jedoch vorhanden. Innerhalb der rückwärtigen Zone ist eine zusätzliche Wandscheibe angeordnet. Dadurch wird der 1. Dachstock in 4 Zonen gegliedert.
Eine zweite Abweichung besteht in der Abzimmerung von verschiedenen Wandachsen in Firstrichtung.
Innerhalb der straßenseitigen Zone sind durch die Anordnung von insgesamt 3 Längsachsen zwei große Dachkammern belegt. Alle vier Kammern sind über separate Türöffnungen von der Erschließungszone erreichbar. Öffnungen am Straßengiebel belichten die Kammern.
Dieser Kammerzone folgt ein großer, ungeteilter Freiraum, die Erschließungszone. Durch die Aufhängung des Mittellängsunterzuges über die Hängesäule und den nur hier auf liegenden Schwellen aufgezapften Stuhlständern wird ein äußerst repräsentativer Großraum gebildet. Ohne Zweifel ist dieser Bereich als Zentrum der gesamten Dachstockebene anzusprechen. Diese Annahme wird durch die restliche Grundrissgliederung unterstrichen.
Von dem Freiraum zweigt ein in Firstrichtung verlaufender Mittelflur ab. Dieser Flur erschließt vier weitere Dachkammern im rückwärtigen Dachraum. Eine der Kammern ist etwas schmäler angelegt. Damit ist Platz für einen rechtwinklig abzweigenden Flur zu einem im Dachinnern angelegten Klo.

Zusammenfassend sind damit für den 1. Dachstock 6 große Kammern und 2 kleine Kammern nachgewiesen. Die zentrale Erschließung erfolgt über einen repräsentativ gestalteten Freiraum. In diesen Erschließungsbereich führt auch die Aufgangstreppe vom Unterbau. Diese Kammerebene besitzt sogar ein eigenes Klo.
Werden zu dieser Nutzungsebene noch die oberen Dachstockwerke hinzugezählt so ergibt sich für den gesamten Dachraum die stattliche Zahl von insgesamt 12 Kammern.

Aussagen zum Oberstock:
Die durchgeführte Untersuchung ergab detaillierte Befunde hinsichtlich der ursprünglichen Grundrisstruktur und Nutzung.
Das Wohnzentrum bildet die große Eckstube am straßenseitigen Giebel. Sie wurde durch einen großen Eckerker belichtet. Die Erwärmung erfolgte über einen ehemaligen Kachelofen. Die Lage der dazugehörigen Hinterladeröffnung ist über den Restbestand der alten Kaminauswechselung, sowie der massiven Brandwand fixiert.
Neben der Stube befand sich ebenfalls an der Straßenseite eine etwas schmälere Kammer. Offensichtlich handelte es sich hierbei um eine Schlafkammer. Der Zugang zu dieser Kammer war wohl allein über die Stube möglich. Bewiesen ist diese Annahme jedoch nicht.
In funktionaler Abhängigkeit zur Stube war die Küche angelegt. Hinsichtlich ihrer Belichtung ist es bemerkenswert, dass dieser, in der Regel untergeordnete Raum, einen Fenstererker besaß.
Nur über die Küche ist ein schmaler Nachbarraum erreichbar, der in Hinblick auf Lage und Zuschnittes als ehemalige Speisekammer eingeschätzt wird.
Stube und Küche sind über einen großen Freiraum erschlossen. Die Ausmaße dieser Freifläche sind bislang nicht eindeutig fixierbar. Abweichend von der vorgegebenen Lösung ist in Anlehnung an die Schlafkammer auch die Abtrennung eines von unten kommenden Treppenaufganges denkbar. Möglich ist aber auch, dass die in diesem Bereich vorhandene Dachquerwand durch eine freistehende Säule abgefangen wurde. Diese Unklarheiten stehen in einem engen Zusammenhang mit der bislang nachgewiesenen Treppenlage.
Von dem Freiraum sind zwei verschiedene Fluranlagen zugänglich. Der Hauptflur verläuft firstparallel zum rückwärtigen Giebel. Beidseitig dieses Mittelflures sind jeweils zwei Räume mit unterschiedlichen Nutzungen angeordnet.
Innerhalb des Stubenschiffes handelt es sich um eine kleine Stube mit benachbarter Kammer. Die Lage des Ofens ist durch die feuerfeste Massivwand und die Kaminauswechslung belegt.
Diese Gebälkauswechslung liegt innerhalb des vom Freiraum abzweigenden Querflures. Der Querflur führte bis zur Traufe. Hier befand sich der Auslauf einer Außentreppe und die zugehörige Türöffnung.
Auf der Gegenseite des firstparallelen Flures sind zwei Kammern und ein ehemals parallel zu Massivgiebelwand verlaufender Klogang belegt.
Zusammenfassend lassen sich für den Oberstock drei verschiedene Nutzungsstrukturen aufzeigen. Das Zentrum bildete die große, zur Straße orientierte Wohneinheit mit Stube, Kammer, Küche und Speisekammer. Eine ähnliche Struktur besaß die kleiner Einheit an der Haupttraufe. Mit separater Stube und Kammer ist auch sie als ein in sich geschlossener Wohnbereich anzusprechen. Diesen beiden Bereichen sind die ungeheizten Kammern an der Hoftraufe als untergeordnete Räume gegenüber zustellen.
Eine quasi öffentliche Funktion nahmen der Freiraum mit der hier vorhandenen Vertikalerschließung, die vom Freiraum abzweigenden Flure, sowie das am rückwärtigen Giebel angelegte Klo ein.
Diese großzügige Gliederung und differenzierte Nutzung erhielt eine weitere Steigerung durch das äußerst repräsentative Schmuckfachwerk an den Außenfassaden. Hinzu kommt eine reiche Farbfassung, wie sie zum Teil an den Innenwänden erhalten ist und an den Außenwänden vermutet wird.
Aussagen zum Keller
Das Gebäude besitzt heute mehrere sogenannte Halbkeller.
Die Untersuchung ergab jedoch, dass große Teile der Gebäudefläche unterkellert waren.
Erkennbar ist ein in Resten erhaltenes Gewölbe, welches sich mit hoher Sicherheit über die gesamte Gebäudebreite spannte.
Die vorhandenen Befunde erlauben die Annahme, dass es sich bei dem erhaltenen Gewölberest um die seitliche Gewölbebegrenzung des ursprünglichen Kellerhalseinschnittes handelt.
Die Kellerhalsbreite ist nicht fixiert, wird jedoch auf die hier vorhandene Gerüstzone begrenzt.
Unbekannt ist bislang die Länge des Kellergewölbes. Entsprechend dem an den Traufen vorhandenen Sprung des Sockelprofiles wird die Kellerlänge über die ersten vier Gerüstzonen angenommen.

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