Domturm (Rottenburg)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 142367799819  /  Datum: 16.05.2018
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Mittelstraße
Hausnummer: 51-53
Postleitzahl: 74850
Stadt-Teilort: Schefflenz-Mittelschefflenz

Regierungsbezirk: Karlsruhe
Kreis: Neckar-Odenwald-Kreis (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8225115005
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

keine

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Nach der inschriftlichen Datierung am nordöstlichen Giebeleckständer und der dendrochronologischen Auswertung von 3 aus dem Kerngerüst entnommenen Bohrproben wurde das verzimmerte Bauholz in den Wintern 1771/ 72 (d) und 1772/ 73 (d) gefällt und im Jahre 1773 verbaut.


1. Bauphase:
(1773)
Nach der inschriftlichen Datierung am nordöstlichen Giebeleckständer und der dendrochronologischen Auswertung von 3 aus dem Kerngerüst entnommenen Bohrproben, (Probe 2 diente der Holzartbestimmung) wurde das verzimmerte Bauholz (Eiche in den Außenwänden, Kirschbaum in den Innenwänden) in den Wintern 1771/ 72 und 1772/ 73 gefällt und im Jahre 1773 verbaut.
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

Abbildungsnachweis
Ansicht / Wohnhaus in 74850 Schefflenz-Mittelschefflenz (Burghard Lohrum)

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauaufnahme

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Mit seinem nördlichen Hauptgiebel zur Mittelstraße ausgerichtet, grenzt der rückwärtige Giebel unmittelbar an die Nachbarbebauung an.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Bei dem untersuchten Gebäude handelt es sich um einen auf einem Kellersockel abgezimmerten Fachwerkbau mit einem einstöckigen Erdstock und einem abschließenden Satteldach mit dreigeschossiger Unterteilung, wobei die westliche Dachfläche im rückwärtigen Dachbereich des 1.Dachgeschosses angehoben ist. Im angetroffenen Zustand ab dem 1. Dachgeschoss unter dem First in ehemals zwei eigenständige Besitzhälften unterteilt, ist das Gebäude sowohl im Kellerbereich als auch im Erdgeschoss an beiden Traufseiten zugänglich.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
keine Angaben
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
  • Dachform
    • Satteldach
  • Holzgerüstbau
    • allgemein
Konstruktion/Material:
Im Jahre 1773 erbaut, handelte es sich bei dem untersuchten Gebäude um einen einstöckigen Fachwerkbau mit dreigeschossigem Satteldach. In allen Nutzungsebenen war es parallel zum Firstverlauf in zwei Besitzhälften unterteilt. Diese waren jeweils in zwei Querzonen gegliedert, wobei die straßenseitige Zone im Erdgeschoss die Wohnstube mit benachbarter Kammer aufnahm und in der rückwärtigen Zone der Eingangsbereich und die Küche angelegt waren. Ähnlich verhält es sich auch noch im 1. und 2. Dachgeschoss, wo die Zweiteilung des Hauses noch weitgehend ungestört erhalten ist. Dieser Gliederung war dann auch die ursprünglich symmetrisch gegliederte Fachwerkgestaltung des freien Giebels unterworfen.

Auswertung der zimmerungstechnischen Befunde:

2. Dachgeschoss

Bei dem bauzeitlichen, durch drei Ruten und zwei Zusatzkerben gekennzeichneten Längsbund im Westen handelt es sich um die dritte Stuhllängsachse. Das zugehörige Stuhlrähm durchzieht die gesamte Haustiefe. Die Längsaussteifung der Stuhllängsachse übernehmen zwei Kopfstreben, die von den Giebelstuhlständern zum aufgezapften Rähm aufsteigen und die entsprechenden Abbundzeichen besitzen. Parallel dazu steht die zweite Längsachse unter dem First, deren Bundseite nach Osten ausgerichtet ist. Bemerkenswert ist nun, dass diese Achse keine bauzeitliche Öffnung besitzt. Ergänzt wird der Grundriss im 2. Dachgeschoss durch die erste, im angetroffenen Zustand verkleidete Stuhllängsachse.

1.Dachgeschoss

Wie im 2. Dachgeschoss wurden auch hier drei Längsachsen abgezimmert. Im Gegensatz zum 2. Dachgeschoss handelt es sich im Bereich der straßenseitigen Zone um geschlossene Wandscheiben, deren Abbundzeichen an der westlichen Wand insgesamt, an der östlichen partiell erhalten sind. Danach war offensichtlich auch das 1. Dachgeschoss unterhalb des Firstverlaufes in zwei Besitzhälften unterteilt, wobei jede Besitzhälfte separat erschlossen wurde und eine Dachkammer mit Zugang unter die Dachschräge besaß.

Erdgeschoss

Ist die ursprüngliche Gliederung im 1. Dachgeschoss noch weitgehend erhalten, so ist sie im Erdgeschoss bis auf die firstparallele Unterteilung weitgehend aufgegeben. Erkennbar sind die späteren Veränderungen an den benachbarten Unterzügen. Sie fixieren die ehemaligen Wandverläufe und unterteilten die beiden Haushälften in eine Stube an den Traufen und je eine mittig gelegene Kammer.

Kellergeschoss

Die ehemals im Erdgeschoss ausgeführte Grundrisslösung kann auch auf den Keller übertragen werden. So wird die vertikale Lastabtragung aus den Stuben- und Kammerwänden durch den erhaltenen Bestand bestätigt bzw. nachvollziehbar.


Spätere Veränderungen

Nachhaltige Umbauten beziehen sich ausschließlich auf das Keller- und Erdgeschoss.
Danach befand sich das Erdgeschoss des Gebäudes spätestens im 19. Jahrhunderts besitzrechtlich in einer Hand, was dann im Verlaufe des 20. Jahrhunderts zu einer Neugliederung dieser Nutzungsebene, zur Erneuerung einzelner Kellerdecken und zur Modernisierung der Innenausstattung führte.

Bei diesen Ausbauten orientierte man sich an den vorgegebenen Raumhöhen, die im Erdgeschoss ca. 2,15 m betragen. Deutlich niedriger fallen sie im 1. und 2. Dachgeschoss aus. Hier begrenzen die bauzeitlichen Kehlbalken eine Raumhöhe von vertretbaren 1,85 m, die ohne gravierende Eingriffe in die Kernsubstanz (Anhebung oder Entfernung der Kehlbalken) nicht veränderbar ist.

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