Schiefes Haus (Großbottwar)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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ehem. Försterhaus

ID: 211603465319  /  Datum: 09.07.2014
Datenbestand: Bauforschung
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Objektdaten

Straße: Ehninger Straße
Hausnummer: 21
Postleitzahl: 71157
Stadt-Teilort: Hildrizhausen

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Böblingen (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8115022001
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Ehninger Straße 5 (71157 Hildrizhausen, Ehninger Straße 5)

Bauphasen

1. Bauphase:
(1725 - 1726)
Errichtung des Gebäudes in den Jahren 1725/26 (d)
Betroffene Gebäudeteile:
Betroffene Gebäudeteile
  • Erdgeschoss
  • Obergeschoss(e)
  • Dachgeschoss(e)
  • Untergeschoss(e)
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Bauhistorische Kurzanalyse

Beschreibung

Umgebung, Lage:
Entlang der Ehninger Straße nach Hildrizhausen kommend steht das Gebäude am rechten Straßenrand vor dem Ortszentrum, jedoch im Blickkontakt zur Kirche und zum Rathaus. Sowohl mit seiner traufständigen Ausrichtung zur Straße (ansonsten in der Regel giebelständige Hausstellungen) wie auch durch seine Vertikalstruktur hebt es sich deutlich von der Nachbarbebauung (Nr. 15 und 17) ab. Dem Ankommenden fällt der stattliche Repräsentationsgiebel in den Blick, während der eigentliche Wohngiebel zum Ortskern ausgerichtet ist.
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Stadt
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Auffällig ist die Vertikalstruktur des Gebäudes. Geprägt durch die später in ihrer Höhe verkleinerte Hauseinfahrt setzt sich der zweigeschossige Unterbau deutlich vom darauf folgenden 2. Obergeschoss ab. Bei der Einfahrt handelt es sich im Prinzip um eine Durchfahrt. Die rückwärtige Ausfahrt besitzt noch die alte Höhe, die Einfahrt ist, wie schon angesprochen, verändert. Die Durchfahrt bedingt eine im Hof stehende, heute nicht mehr vorhandene Scheune. Diese stand im Vergleich zum Straßenniveau höher, was konsequenterweise eine ansteigende Durchfahrt erforderte. Torhöhe und Höhendifferenz von Ein- und Ausfahrt ergaben somit die Vorgabe für die Höhenentwicklung des in erster Linie wirtschaftlich genutzten Unterbaus. Im vorliegenden Fall ergab sich somit seitlich der Durchfahrt die Möglichkeit zwei wenn auch niedere Etagen anzulegen.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Die eigentliche Wohnebene liegt im 2. Obergeschoss. Sie ist in ihrer Höhenentwicklung losgelöst von den baustrukturellen Vorgaben darunter. Dem Unterbau wird in erster Linie eine wirtschaftliche Nutzung zugeordnet.
Im Erdgeschoss liegt seitlich von Durchfahrt und Kellerhals der Erschließungsflur mit angrenzendem Lagerraum (heutiger Öltankraum). Resultierend aus dem Wunsch auch den rückwärtigen Hofraum zu erschließen, reichte der Flur über die gesamte Gebäudetiefe. Bestätigt wird diese Annahme durch die Unterbrechung der in Resten erhaltenen Längsflurwand.
Schon im 19. Jh. wird diese Gliederung im rückwärtigen Grundrissbereich aufgegeben, bevor im 20. Jh. das heutige Treppenhaus alle benachbarten Achsen ignoriert und bis in den 1. Dachstock eine für das statische Gleichgewicht empfindliche Lücke reißt.
Nicht zuletzt wegen der partiellen Zweigeschossigkeit der Gerüstständer ist davon auszugehen, dass sich der Erdgeschossgrundriss im 1. OG wiederholt. Unterstützt wird diese Annahme durch die Ständerstellung entlang der Durchfahrt, sowie der starken Verformung der Decke über dem 1. OG.
Im 2. OG löst sich der Grundriss vom unteren Rastersystem. So wird mit den breiten Fluren und dem großen Stubenraum eine repräsentativere Lösung und Gliederung möglich. Von der später unterteilten Stube reicht der Blick über die Kirche bis zum Rathaus. Die Stube wird nun sowohl innerhalb der inneren Organisation, wie auch in seinem Bezug zur Außenwelt der Dreh- und Angelpunkt des gesamten Hauses. Eine insgesamt durchdachte Wirkung, die infolge der belanglosen Veränderungen an Grundriss und Fassade heute nicht mehr in Erscheinung tritt.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Was die ursprüngliche Grundrissgliederung angeht, so muss an dieser Stelle auf die neuzeitliche Markierungspraxis der Zimmerleute eingegangen werden. Für die nach dem Abbund zu markierenden Hölzer verwendete der an diesem Gebäude arbeitende Zimmermann vier verschiedene Abbundzeichen. Danach ist es möglich, angetroffene Hölzer mit Abbundzeichen in das dreidimensionale Markierungssystem einzubinden. Der Aufbau der Markierungssysteme erfolgte an der freien Stubenecke. Die am Gebäude angetroffenen Abbundzeichen ermöglichen folgende Aussagen:
EG und 1. OG sind als eine Einheit (durchgehende Ständer im Bereich der Durchfahrt) abgezimmert. Diese Hölzer erhalten kein Stockwerkzeichen. Das 2. OG ist durch ein Stockwerkzeichen definiert. Der 1. Dachstock besitzt demnach zwei Stockwerkzeichen. Daraus folgert: Das Gebäude ist zimmermannstechnisch eine Einheit.
Das aufgenommene Zeichen fixiert das zugehörige Holz in die dritte Querachse. Innerhalb dieser Achse ist es (in diesem Fall) der zweite Riegel. Unter der Voraussetzung, dass der Aufbau der horizontalen Markierungssysteme am freien Stubeneckständer beginnt, ist dieser links unten fixiert. Daraus folgt, dass erstens die Dachquerachse ursprünglich ist und zweitens die Stube sich links unten befindet.
Das Dachgerüst wie auch die Auswertung weiterer Zeichen bestätigen die Schlussfolgerungen.
So überbrückt die Pfette über der angenommenen Stubenlage die größte Spannweite, während die verbleibenden Dachabschnitte deutlich kleiner sind.
Zimmermannstechnische Befunde definieren somit einen bekannten drei-zonig gegliederten Grundriss, der infolge seiner statischen Vorgaben mehr oder weniger als Ausgangsraster für den Unterbau zu werten ist. Diese Aussage gilt für das EG und das 1. OG nur bedingt. Für beide Ebenen sind es die Breiten der Durchfahrt wie auch des Kellerhalses, die in diesem Fall eine Abweichung vom vorgegebenen Raster erzwingen.

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