Haalstraße 5/7 (Schwäbisch Hall)

Datenbank Bauforschung/Restaurierung

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Wohnhaus

ID: 137869958213  /  Datum: 07.03.2013
Datenbestand: Bauforschung und Restaurierung
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Objektdaten

Straße: Adlerstraße
Hausnummer: 17
Postleitzahl: 70806
Stadt-Teilort: Kornwestheim

Regierungsbezirk: Stuttgart
Kreis: Ludwigsburg (Landkreis)
Wohnplatzschlüssel: 8118046003
Flurstücknummer: keine
Historischer Straßenname: keiner
Historische Gebäudenummer: keine
Lage des Wohnplatzes: Lage des Wohnplatzes

Kartenansicht (OpenStreetMaps)

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Objektbeziehungen

keine

Umbauzuordnung

keine

Weitere Objekte an diesem Wohnplatz

Schafhof-Herrenhaus (70806 Kornwestheim, Badstraße 12)
Gebäudekomplex, Lange Straße 41 (70806 Kornwestheim)

Bauphasen

Kurzbeschreibung der Bau-/Objektgeschichte bzw. Baugestaltungs- und Restaurierungsphasen:

Das Gebäude wurde wohl gegen Ende des 16.Jahrhunderts oder Anfang des 17. Jahrhunderts erbaut.

Besitzer:in

keine Angaben

Fotos

keine

Zugeordnete Dokumentationen

  • Kurzuntersuchung

Beschreibung

Umgebung, Lage:
keine Angaben
Lagedetail:
  • Siedlung
    • Dorf
Bauwerkstyp:
  • Wohnbauten
    • Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Das Gebäude ist zweistöckig abgezimmert. Auf dem Unterbau des Haupthauses ist ein zweistöckiges Dachwerk mit zusätzlichem Spitzboden aufgeschlagen.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Der seitliche Querbau, aufgesetzt über dem Kellerhals, gehört zur Altsubstanz und erweitert die dreizonige und zweischiffige Anlage. Die eigentliche Wohnebene befand sich im Oberstock. Hier war die Stube unter Einbeziehung des Querbaus angelegt. Weiter nicht näher zu bezeichnende Kammern lagen im rückwärtigen Hausbereich und im südlichen Dachabschnitt. Für den Unterstock sind keine gesicherten Aussagen möglich. Es ist eventuell möglich, dass die vorhandene Bruchsteinaußenwände gleich wie Teile der Innenwände nachträglich eingebaut wurden.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
Originale Bausubstanz ist im Unterbau nur lückenhaft nachweisbar. Den größten Bestand weist trotz starker Veränderungen das Dachwerk auf. Die konstruktiven Mängel an der historischen Substanz sind in Art und und Umfang gravierend. Die vorhandene Bausubstanz im Unterstock ist insgesamt als historisches Flickwerk zu betrachten und wäre bei dem beabsichtigten Umbau wohl umfassend zu ersetzten.
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben

Konstruktionen

Konstruktionsdetail:
keine Angaben
Konstruktion/Material:
Dachwerk
Das tragende Gerüst des zweistöckigen Dachwerkes bildet sowohl im 1. wie auch im 2. Dachstock eine liegende Stuhlkonstruktion. Diese liegenden Binder sind im 1. und 2. Dachstock vertikal übereinander abgezimmert. Daraus resultiert, bezogen auf die Querachse, eine vertikale Lastabtragung innerhalb von 2 inneren Querachsen und an den beiden Giebelseiten.
Über firstparallele Pfetten werden die Lasten auf diese Querachsen übertragen. Die Pfetten unterstützten die Dachsparren und Kehlbalken. Die Sparren sind am Fußpunkt in die Dachbalken gezapft. Soweit erkennbar wurde nur Nadelholz abgezimmert.

2.Dachstock
Gravierende Eingriffe in die alte Dachkonstruktion erfolgten durch die nachträgliche Abwalmung am Straßengiebel und durch den Einschnitt des seitlichen Anbaudaches.
Der 2. Dachstock war ehemals als Steilgiebel ausgebildet und kragte auf Stichgebälk aus. Die Längspfetten liefen daher ursprünglich über die gesamte Hauslänge durch. Heute reichen sie nur noch bis zur 2. Querachse. Die ursprünglich in dieser Querachse angeordneten liegenden Stuhlständer sind entweder nicht mehr vorhanden, oder sind in statischer Hinsicht funktionslos. Der westliche Stuhlständer ist größtenteils vermodert, der ostwärtige Stuhlständer fehlt. In diesem Bereich zeigt die Pfette einen starken Durchhang. Die folgende Binderquerachse zeigt keine bemerkenswerten Mängel und ist vollständig erhalten. Dies trifft im wesentlichen auch auf den rückwärtigen Giebel zu. Jedoch ist diese Wandscheibe neu ausgemauert. Entsprechend der vorliegenden Umbauplanung werden die alten Binderachsen beibehalten.

1.Dachstock
Auf dieser Dachstockebene ist noch ein hoher Umfang von Altsubstanz vorhanden. Ursprünglich waren am Straßengiebel zwei Dachkammern angelegt. Die alten Türöffnungen sind noch vorhanden. Original ist wohl auch die gemeinsame Trennwand in Firstrichtung. Nach einem Freiraum (zwischen den beiden inneren Binderquerachsen) war eine große Kammer vorhanden. Erhalten ist davon noch die südliche Querwand mit Türöffnung. Zum Altbestand könnten auch noch die beiden Giebelwände gehören. An alter Stelle liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit das vorhandene Treppenloch. Die restlichen Wände stellen durchweg jüngere Einbauten dar. Dies gilt auch für den seitlichen Anbau.
Der ursprüngliche Wandaufbau mit Bruchsteinfüllung ist nicht sicher belegt. Die Binderquerachsen sind zusätzlich zu dem liegenden Stuhlständer als Fachwerkwände ausgeführt. Die Längspfetten überspannen ehemals frei die Abschnitte zwischen den Querachsen.
Als gravierender Mangel ist festzuhalten, dass der ostwärtige Stuhlständer innerhalb der ersten Querachse fehlt. Diese Stelle ist durch eine Bruchsteinausmauerung ausgebessert.
Gesicherte Aussagen zu den Sparrenfußpunkten sind nicht möglich. Es ist jedoch davon auszugehen, dass einzelne Anschlüsse, vor allem an der Westtraufe vermodert sind. Einzelne Pfettenabschnitte sind stark überlastet. Infolge des vorgesehenen Ausbaus im 2. Dachstock sind die Pfetten wohl nicht mehr haltbar.
Entsprechend der vorliegenden Umbauplanung wird das alte Treppenloch geschlossen und verlegt. Dies bedeutet einen Eingriff in das alte Dachgebälk. Weit umfangreicher ist der Substanzverlust im Bereich der beiden Kammern am Straßengiebel. Hier ist der Abbruch der gemeinsamen Trennwand vorgesehen. Auch im Bereich der neuen Türöffnung ist ein größerer Wandabbruch beabsichtigt. Gleiches gilt für die innere Querwand der rückwärtigen Großkammer. Die alte Türöffnung wird geschlossen, zwei neue Durchgänge sind geplant.
In allen erwähnten Fällen wird Altsubstanz zerstört.
Hinsichtlich des Anbaus ist zu erwähnen, dass an keiner Stelle Originalsubstanz vorhanden ist. Mit Sicherheit handelt es sich hier um eine jüngere Aufstockung.

Oberstock
Die durch das Dachwerk vorgegebene Lage der Querachsen ist im Prinzip auch in diesem Stockwerk eingehalten. Teilweise wurden hier die Wände geöffnet. Erkennbar ist eine dreizonige und zweischiffige Gliederung dieser Wohnetage, wobei der seitliche Anbau über dem Kellerabgang zum alten Bestand gehört. Dem sich dadurch im ostwärtigen Schiff abzeichnenden Großraum ist wohl mit hoher Sicherheit die Funktion als Stube zuzuordnen. Ebenfalls zur Straße ausgerichtet befand sich eine Kammer (Schlafkammer?). Dem mittigen Hausbereich sind als Erschließungszone die Küche und das Treppenhaus zuzuschreiben. Im rückwärtigen Hausbereich waren zwei weitere Dachkammern angelegt.
Bemerkenswert ist ein Befund am Straßengiebel. Hier sind insgesamt 3 Eichenständer erhalten. Sie besitzen auf Brüstungshöhe seitliche Nuten. Wichtig ist, dass der westliche Eichenständer neben der Kammertrennwand steht. Außer diesen Eichnhölzern wurde im Bereich der Stubenumfassungswände keine Altsubstanz erkannt. Insgesamt erneuert scheint die westliche Traufwand. Abgebrochen ist ein großer Abschnitt der rückwärtigen Querwand, während im nördlichen Teil der Osttraufwand neben einzelnen Ständern auch noch alte Streben vorhanden sind.
Aussagen zu gravierenden Mängeln in konstruktiver Hinsicht können infolge des verputzten Zustandes nicht definitiv genannt werden.
Zu betrachten ist jedoch, dass die Lasten aus dem Dach vor allem innerhalb der rückwärtigen Querwand im Bereich des Wandabbruches nicht mehr vertikal abgetragen werden. Dies trifft im begrenztem Umfang auch auf den Trennwandbereich von Kammer und Stube zu.
Hinsichtlich der vorgesehenen Umbauplanung ist hauptsächlich zu bemerken, dass von den ursprünglichen Fachwerkfassaden, vor allem an der Süd- und Westseite, keine alten Fachwerkelemente mehr vorhanden sind.
Das heute unter dem Putz liegende Fachwerk ist lediglich konstruktiv bzw. als Fensterbegrenzung verbaut. Mit Sicherheit stellt es kein Sichtfachwerk dar.

Unterstock
Entsprechend den Befunden aus den oberen Etagen liegt auch hier für die ursprüngliche Gliederung des Grundrisses eine dreizonige und zweischiffige Aufteilung vor. Gesicherte Aussagen hinsichtlich der einzelnen Raumunterteilungen sind jedoch zur Zeit nicht möglich.
Abgesehen von den äußeren Massivwänden ist für die Innenwände Altsubstanz nur noch im Bereich der firstparallelen Längswand zu vermuten. Allem Anschein nach trifft dies aber nur für den rückwärtigen Abschnitt zu. Die restlichen Wände innerhalb der alten Achsen sind aus jüngerem Bruchstein und stellen eine massive Abfangung des Überbaus dar.
Bemerkenswert ist der Restbestand eines alten Steingewändes (ältere Eingangsöffnung?) südlich der heutigen Haustüre.
Nicht mehr in originaler Lage befinden sich die beiden rückwärtigen Querwände und der südliche Teil der mittigen Längswand.
Im Schnittpunkt von alter Längsflucht und südlicher Querwand ist in der Wandschräge ein alter Buntständer erhalten. Durch starke Abbeilung ist er im Querschnitt stark geschwächt.
Geschwächt ist auch der alte zum Teil erhaltene Längsunterzug.
Im Prinzip spiegelt das vorhandene Tragwerk im Unterstock mehr oder weniger eine dürftige Reparatursituation vergangener Umbauten und älterer Bauschäden dar.
So ist z.B. der mittige Unterzug im westlichen Schiff als Abfangung der im Oberstock versetzten Wand zu deuten, während der parallel zur Westtraufe verlaufende Unterzug als zusätzliches Auflager für die Deckenbalken eingezogen wurde.
An dieser Stelle wurde die Wandverkleidung entfernt. Die aus Bruchstein errichtete Außenwand klafft und baucht derart, dass eine Erhaltung dieser Wand völlig undenkbar ist. Es ist sogar davon auszugehen, dass bei weiteren Öffnungen ähnliche Schäden festzustellen sind.
Eine weitgehende Erneuerung der Umfassungswände ist anzunehmen.
Hinsichtlich der beabsichtigten Umbauplanung ist kein Eingriff in die alte Bausubstanz vorgesehen. Es scheint aber unausweichlich, dass allein zur Erhaltung der Standsicherheit der magere Restbestand an alter Bausubstanz verloren geht. Dieser massive Eingriff würde auch durch eine Verlegung der neuen Wandscheiben in die alten Achsen nicht wesentlich vermindert werden.

Aussagen zum Keller und dem niedrigen Zwischengeschoss sind zur Zeit nicht möglich.

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